"Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bedürfnissen des Betriebs"?

3 Antworten

Lass mich raten - es handelt sich um einen Kleinbetrieb / Familienbetrieb.

Ich würde den Vertrag nicht unterschreiben.

"Mit dem Gehalt sind alle Mehrstunden abgegolten" aber was sind denn dann Mehrstunden wenn keine feste Arbeitszeit im Vertrag vorgesehen ist?

Das heißt Du bekommst ein festes Monatsgehalt auf Basis von 40 Wochenstunden und Überstunden sind mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten. Der AG behält sich vor Dich jederzeit einzuteilen und erwartet absolute Flexibilität. Da müsste das Gehalt schon fürstlich sein um sich auf so etwas einzlassen. Ich befürchte jedoch, dass er Dich nicht fürstlich bezahlen möchte.

Krapnek90 
Beitragsersteller
 09.09.2015, 15:14

Die Bezahlung ist für mich als Berufseinsteiger nach einer Weiterbildung eher etwas überdurchschnittlich und das Unternehmen hat 5000+ Mitarbeiter

Gerneso  09.09.2015, 15:21
@Krapnek90

Dann ist es ein AT-Vertrag und in großen Betrieben hat es auch noch einen Betriebsrat, falls die Überstunden komplett aus dem Ruder laufen. Von daher unterschreib und gut ist.

Ganz egal, was im Vertrag steht, unterschreib ihn einfach.

Im Zweifel gilt ohnehin das BGB und das ArbZG, ggf. sind gewisse Formulierungen des Vertrages sittenwidrig.

Hast aber schon Recht: Riecht nach vorprogrammiertem Ärger.

Sehr seltsam. Klingt wohl nach nicht festgelegten Arbeitszeiten, sondern "die rufen dich eben an wann du Dienst schieben musst". Ich würde die Finger davon lassen.