Was bedeutet der Passus in meinem Arbeitsvertrag?

8 Antworten

Mit der Zahlung des vereinbarten Gehaltes ist die Leistung von Überstunden/Mehrarbeit abgegolten.

Diese Klausel ist in dieser Form rechtlich bedeutungslos, weil unwirksam - und wenn Du sie "zehnmal " unterschreibst.

Zwar darf vereinbart werden, dass Überstunden mit dem vereinbarten Arbeitsentgelt bereits abgegolten sind - also nicht noch zusätzlich bezahlt werden -, das gilt aber nur, wenn die Anzahl dieser Überstunden konkret festgelegt ist und in einem angemessenen Verhältnis zur vereinbarten Arbeitszeit (ca. 15-20 % zusätzlich) und zum vereinbarten Entgelt steht.

Eine so allgemein gehaltene Klausel wie in Deinem Fall, also ohne eine solche Präzisierung wie beschrieben, ist nichtig. Die Überstunden müssen dann bezahlt werden.

Ein Anspruch auf Bezahlung solcher Überstunden besteht immer dann, wenn die Überstunden >> vom Arbeitgeber angeordnet wurden, >> freiwillig mit Wissen des Arbeitgebers geleistet wurden, ohne dass er ihnen widersprochen hat oder >> aufgrund der vom Arbeitgeber erwarteten Fertigstellung einer Arbeit notwendig waren, ohne dass er sie angeordnet hat. Freiwillig geleistete Überstunden ohne Wissen des Arbeitgebers oder gegen seinen Willen muss er nicht bezahlen.

Anspruch auf Bezahlung von Überstunden besteht grundsätzlich nicht bei einem "herausgehobenen Arbeitseinkommen", also bei einem Arbeitsverdienst, der über der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt (zur Zeit 6.350 €/mtl. West und 5.700 €/mtl. Ost).

Den Passus solltest Du so nicht annehmen, entweder ändern oder gar nicht unterschreiben. Das ist ein Freifahrtsschein für die Firma, Du machst Überstunden und bekommst sie dann nicht vergütet.

Familiengerd  21.03.2017, 13:28

Den Passus solltest Du so nicht annehmen

Die kann der Fragesteller ruhig unterschreiben, weil sie schlicht und einfach nichtig ist!

Das ist ein Freifahrtsschein für die Firma, Du machst Überstunden und bekommst sie dann nicht vergütet.

Das ist falsch!

Die Klausel verstößt gegen die AGB-Inhaltskontrolle nach dem BGB. Darum muss der Arbeitgeber angeordnete oder notwendige Überstunden auf jeden Fall entgelten!

Hexle2  21.03.2017, 13:15

@blackforestlady,

wie so oft, Du "gibst Deinen Senf" dazu und kennst die Rechtslage nicht.

Das ist ein Freifahrtsschein für die Firma, Du machst Überstunden und bekommst sie dann nicht vergütet.

Du solltest Dich erst einmal "schlaumachen", bevor Du so etwas schreibst. Schon mal was vom BAG gehört? Da gibt es Urteile zu Überstunden (klick doch mal den Link in meiner Antwort an).

Du vereinbarst mit Deinem Arbeitgeber, dass die Regelarbeitszeit 40 Stunden/Woche beträgt.

Dein Arbeitgeber erklärt außerdem:


" Mit der Zahlung des vereinbarten Gehaltes ist die Leistung von Überstunden/Mehrarbeit abgegolten. "

Das bedeutet, dennoch anfallende Überstunden/Mehrarbeit möchte der AG nicht bezahlen, sie sind im Gehalt drin.

Das kann der AG ruhig in den Vertrag schreiben. Selbst wenn Du hier unterschreibst, ist diese Vereinbarung nichtig, wenn Du nicht gerade zu den "Großverdienern" zählst.

Hier mal was zum nachlesen, incl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Überstunden:

https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_Arbeitsvertrag_pauschale_Abgeltung_Ueberstunden_Gehalt_Mehrarbeit_Lohn_BAG_5AZR517-09.html

 

Dieser Passus hat es schon in sich.

Er bedeutet: Deine Arbeit hast Du in 40 Wochenstunden zu erledigen. - Brauchst Du länger ist es Dein Problem. 

Rechtlich ist das ganze jedoch ziemlich bedenklich und hätte selbst vor einem Arbeitsgericht womöglich keinen Bestand da es sich hier um eine, so meine ich jedenfalls, Sittenwidrige Klausel handelt die den Arbeitnehmer unverhältnismäßig benachteiligt.

Was ist wenn das Arbeitspensum langsam aber stetig ansteigt? Dann hättest Du Deine Arbeit auch in den 40 Stunden abzuleisten und für alles was länger dauert bekommst Du nichts.

Erst wenn das Leistungssoll genau und klar definiert ist, dann kann man sich auf sowas einlassen. Aber hier muss dann auch Mehrarbeit klar deklariert werden um spätere Vergütungsansprüche nicht ausschließen zu können.

Überstunden müssen grundsätzliche nur dann geleistet werden, wenn diese vorher vereinbart worden sind. Alleine aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers lässt sich keine Befugnis zur Anordnung von Übersunden ableiten. 

Es gibt jedoch die Ausnahme in Notfällen. Bedeutet, wenn die Überstunden im Interesse des Betriebes DRINGEND erforderlich sind. Ein Notfall liegt nur dann vor, wenn es sich um ein ungewöhnliches, nicht vorhergesehenes Ereignis handelt.

Kapazitätsengpässe oder vermehrter Arbeitsanfall reichen als Begründung jedoch nicht aus und gelten als Organisationsverschulden zu Lasten des Arbeitgebers.

Zulässig ist es, eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag einzubauen, wonach sich die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers auch auf die "mündliche" Anordnung von Überstunden erstrecken soll.

Familiengerd  21.03.2017, 13:32

Dieser Passus hat es schon in sich.

Nein, hat er nicht.

Er ist schlicht und einfach nichtig!

Der Arbeitgeber muss also jede angeordnet oder notwendig geleistete Überstunden des Fragestellers bezahlen (siehe dazu die richtige Antwort von Hexle2 und Familiengerd)!

wonach sich die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers auch auf die "mündliche" Anordnung von Überstunden erstrecken soll

Dazu bedarf es keiner schriftlichen Vereinbarung!

Yankors  26.02.2020, 23:03
@Familiengerd

Hallo Freunde,

Auch ich war einmal in einer solchen, etwas ungemuetlichen Lage.Damals noch relativ jung und mit nur wenig Erfahrung behaftet, wurde ich vor die Alternative gestellt, einen aehnlichen Vertrag zu unterschreiben, oder auf die Position zu verzichten. bei mir hiess es wie folgt:

--" wegen der Bedeutung dieser Position( stellvertr. Direktor )und dem damit verbundenen" Spitzengehalt", ,DM 1500,- brutto monatl. sind alle moeglichen Ueberstunden, sowie anfallende Sonderzahlungen abgegolten"

Diesen Vertrag habe ich damals nach Ruecksprache mit einem versierten Anwalt unterschrieben. Als es dann spaeter zum Krachen kam, aus anderen Gruenden allerdings ,holte ich den Vertrag ( der nach Ansicht des konsultierten Anwalts nichtig war), aus der Schublade und selbst der Richter des Arbeitsgerichts, fing an zu schmunzeln und sagte nur " Damit koennen wir eigentlich schon jetzt diesen Fall ad Acta legen, denn er ist eindeutig sittenwidrig.Ich fordere die Beteiligten auf sich zu zu einigen. Die Verhandlung ist geschlossen.Danach ging alles ganz schnell. Die mir zugestandene Abfindung war entsprechend, so dass ich nicht noch ein weiteres Mal vor den Kadi ziehen brauchte.

Gruss Yankors

Familiengerd  26.02.2020, 23:36
@Yankors

Eben! So soll es sein! 👍

Das heißt, dass Überstunden nicht bezahl werden.

Sofern du aber ein normaler Arbeitnehmer bist und kein Gehalt beziehst, bei dem man davon ausgehen kann, dass eine gewisse Anzahl Überstunden damit schon gut bezahlt sind, ist dieser Passus aber gemäß vielen Arbeitsgerichtsurteilen unwirksam.