DHL Packet verloren kein Ersatz?
Guten Tag, vor 3 Wochen habe ich ein Packet mit Schuhen über Ebay verkauft und losgeschickt.
Das Packet ging verloren und ich habe Nachforschung beantragt.
Als Antwort kam:
beim Transport Ihrer Sendung sind leider Probleme aufgetreten - hierfür bitten wir Sie um Entschuldigung.
Allerdings können wir Ihnen nur das Beförderungsentgelt von 4,99 EUR erstatten. Warum das so ist, möchten wir Ihnen gerne erläutern:
Auf Basis des § 429, Abs. 1 Handelsgesetzbuch erstatten wir nur den Wert, den der Inhalt Ihres Paketes am Ort und zur Zeit der Einlieferung hatte. Die aktuelle Zeitwertberechnung weist aber für diesen Inhalt keinen materiellen Wert mehr aus. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis.
Muss ich mir das gefallen lassen? Der Ebay käufer möchte nämlich seine 85€ zurück.
Ich habe eine Rechnung bei der Nachforschung angehängt (140€)
3 Antworten
Da hast Du Dir leider ein klassisches Eigentor geschossen.
Du hast eine alte Rechnung über € 140 vorgelegt?! Da argumentiert jede Versicherung und auch DHL dass die inzwischen abgetragen und verschlissen sind - und somit keinen Zeitwert mehr haben.
Du hättest statt dessen die Verkaufsabrechnung von ebay mit den € 85,00 vorlegen müssen. Dann hättest Du diesen Wert ersetzt bekommen
Du hast die falsche rechnung mitgeschickt. schick ihnen einen nachweis über deine transaktion mit dem Käufer, und weise sie auf §429 (3) Satz 2 hin.
(3)1Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis, sonst nach dem gemeinen Wert von Gütern gleicher Art und Beschaffenheit. 2Ist das Gut unmittelbar vor Übernahme zur Beförderung verkauft worden, so wird vermutet, daß der in der Rechnung des Verkäufers ausgewiesene Kaufpreis abzüglich darin enthaltener Beförderungskosten der Marktpreis ist.
wie alt waren diese Schuhe? das Datum steht auf der Rechnung die du angehängt hast. keine Versicherung zahlt den Neupreis bei Gebraucht. Die sind der Meinung, der Zeitwert ist = 0 damit bekommst nur das Porto erstattet.
du darfst das Gegenteil beweisen, dazu wirst einen Anwalt benötigen, den zahlst zunächst aus eigener Tasche.