Anzeige, wegen Betrug auf Ebay-Kleinanzeigen, obwohl Kauf abgebrochen?
Hallo,
wollte auf Ebay-Kleinanzeigen eine Ware im Wert von 20€ kaufen. Da ich sie auf Ebay günstiger durch eine Auktion kaufen konnte, habe ich dem privaten Verkäufer auf Ebay-Kleinanzeigen mitgeteilt, dass ich den Kauf abbreche und die Ware doch nicht mehr will. Er kam mir auch sehr unsympathisch rüber um ehrlich zu sein, deswegen wollte ich die Ware doch nicht auf EK kaufen, wegen Angst um Betrug. Jedoch hat er meine Anschrift und er will jetzt eine Anzeige erstatten und seinen Anwalt einschalten, wegen angeblich versuchten Betruges? Warum will er das jetzt machen? Ich habe doch nichts überwiesen und er hatte keine Ware verschickt. Auf hilfreiche Antworten freue ich mich.
Liebe Grüße
10 Antworten
Wenn Du dem Verkäufer eine feste Zusage gemacht hast, dann gilt das als Vertrag, den man nicht einseitig lösen kann. Egal, ob Du bezahlt hast oder nicht. Der Verkäufer kann den Betrag einklagen. Da hättest Du vorher recherchieren müssen, nicht hinterher.
klar , du hast doch ein gesetzliches Rückgaberecht oder nicht.
Danke für Eure Beiträge. Seit langem Zeitraum kam weder eine Benachrichtigung, wegen einer Anzeige, sonst noch irgendetwas. Ich gehe deshalb davon aus, dass das nur ein Bluff von ihm war, um mir Angst einzujagen.
Liebe Grüße
wohl eher, um dich an deine Pflichten zu erinnern!
Bist du minderjährig?
Schade, sonst hättest du einfach sagen können, dass deine Eltern mit dem Kauf nicht einverstanden sind. So musst du abwarten. Ich denke nicht, dass er wegen 20 Euro den Anwalt einschaltet, da lohnt sich der Aufwand nicht und Betrug ist es nicht, was du gemacht hast. Es gab zwar einen Kaufvertrag, aber du hast ja nicht betrogen.
Ich denke, er will nur, dass du doch noch dem Kauf zustimmst.
Und genau das meine ich ja. Ich habe ja nicht betrogen. Keiner von uns wurde betrogen. Das ist im Endeffekt sinnlos, wegen sowas jemanden anzuzeigen. Der hatte mir vorgeworfen, dass ich ihn betrogen hätte, was aber nicht stimmt. Das habe ich auch bemerkt, denn er hatte richtig krasse Beleidigungen gegeben, was mir erst Recht vom Kauf abgeschreckt hat... Er war einfach unhöflich. Am Ende habe ich ihm einfach meine Meinung freundlich gesagt und habe bisher keine Antwort mehr bekommen.
Und ein Kaufvertrag ist erst gültig, wenn man ihn handschriftlich vorliegen hat, weil im Internet jeder was reinschreiben kann..
Nein, ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Käufer sagt: Ich hole es dann und dann ab oder ich kaufe es und es zum Austausch von Bankdaten oder Adressen kommt. Dann besteht schon ein Kaufvertrag, auch wenn dieser im Internet ist. Der Verkäufer hat ja den Nachrichtenverlauf als Beweis.
Seit wann sind aber Internetnachrichtenverläufe Beweise? Im Gericht kommt man sogar nicht dadurch, weil jemand anderes vielleicht dahinter stecken könnte und irgendeine Adresse hinschmeißen kann. Nur handschriftliche Dokumente gelten als Beweise. Alles andere kommt nicht durch. Habe mich schon im Internet darüber erkundigt, aber trotzdem danke für dein Feedback.
kommt sicher noch!
dann musst DU nachweisen, dass es jemand anderer angeblich war. richtig informieren.
bleib ruhig, er hat die Ware nicht abgeschickt und du hast sie nicht bezahlt, niemand ist betrogen worden. Er kann die Annonce weiter bei den Kleinanzeigen stehen lassen. Das mit dem Anwalt ist ein Bluff von ihm.
also ehrlich - ich kann nur mit dem Kopf schütteln, ihr tut ja gerade so, als hätte DER VERKÄUFER Unrecht getan, DU hast eine Zusage gemacht und nicht bezahlt, DEIN Fehler.
ihr wart euch aber auf Kleinanzeigen Preiseinig? Damit ist bereits ein rechtlicher Kaufvertrag entstanden. Du bist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er einen hat.
du hattest dasselbige bei Ebay günstiger bekommen; spielt keine Rolle.
versuchter Betrug ist das nicht, du bist nur zur Abnahme verpflichtet - DAS kann er rechtlich durchsetzen
Ausserdem ist die Gefahr gross da beschissen zu werden, es kann also sein das der Fragensteller einen schaden von dem Handel erleidet. Dann kauft man lieber für ein paar Euro mehr, anstatt zweimal
Man soll ja auch seinen Umkreis wählen, dafür gibt es eine Funktion. Für alles andere eBay.
Ließ Mal die AGBs von eBay Kleinanzeigen, da wird extra darauf hingewiesen daß die Seite nur dafür da ist sich zu verabreden. Ansonsten soll man eBay nutzen, da fallen ja auch Gebühren an.
es reicht, fährst auch wegen ner Kleinigkeit 400 Km - nur weil du das Teil anderswo nicht bekommen kannst? da ist ein Paket weitaus billiger
Theoretisch gibt es viel, praktisch wenig. Also ich gehe lieber davon aus was auch passiert und in dem Fall sage ich, das der Fragensteller nichts zu befürchten hat anstatt ihm Angst einzujagen.
Auf Kleinanzeigen ist der Handel ohne Selbstabholung nicht einmal erlaubt
so und wo steht das?
Er hat es ja noch nicht einmal bekommen. Also wird hier auch nicht von Rücknahme diskutiert. Er hat den Kauf davor abgebrochen. Wer da klagen will, wird sich ja wundern wie weit er kommt. Informier dich Mal praktisch besser
oh man, es geht um rechtliche Belange, da sieht es nun mal so aus - was letztendlich da passiert ist ne andere Geschichte.
bevor man etwas bekommt, Zahlt man incl. Versand
Die Antwort ist Quatsch, damit kommt man nicht weit.
so und warum? man unterscheide Händler und Privatverkauf - im Privatverkauf kannst nix zurückgeben - es gibt keine Gewährleistung - höchstens arglistische Täuschung eines Mangels - sowas berechtigt zur Auflösung, das muss aber der Käufer beweisen
du solltest dich mal besser informieren
Hört einfach auf mit diesem dumme getuhe das geht vor kein Gericht der Welt..
wie gesagt; das ist ne andere Geschichte
Hmm, das mit dem Schadensersatz hat er ja nicht erwähnt, sonst würde ich direkt handeln. Aber er hat weder Portomarke bezahlt, sonst noch die Ware eingepackt gehabt. Das macht man nämlich, wenn man als erstes das Geld erhält. Und vielen Dank für die schnelle Antwort! :)
bitte was? Kleinanzeigen ist ein Abholmarkt - aber auch da gilt - erst Geld überweisen, dann wird auch die Ware verschickt - was glaubst wer das Porto/Versand bezahlt - Richtig, der Käufer
Ich glaubs ja wohl nicht, wie dreist und falsch bist du eingentlich. DU hast einem Kauf zugesagt, schriftlich, und versuchst dich auf ganz üble Weise rauszuwinden und dem Verkäufer die Schuld zu geben, ein Rechtsverständnis hast du nichtmal ansatzweise, das wird sicher irgendwann mal ins Auge gehen, ausserdem....mit dir möchte man später sicher keine Geschäfte machen. Sowas ist auch eine Charakterfrage.
Endlich mal eine rechtlich korrekte Antwort.
Nein. Hatte aber bisher weder Straftaten, noch Anzeigen bekommen, auch nicht wegen "Betrug".