Anzeige, wegen Betrug auf Ebay-Kleinanzeigen, obwohl Kauf abgebrochen?

10 Antworten

Wenn Du dem Verkäufer eine feste Zusage gemacht hast, dann gilt das als Vertrag,  den man nicht einseitig lösen kann. Egal, ob Du bezahlt hast oder nicht. Der Verkäufer kann den Betrag einklagen. Da hättest Du vorher recherchieren müssen, nicht hinterher.

BlckDrke  22.07.2019, 00:44

klar , du hast doch ein gesetzliches Rückgaberecht oder nicht.

Danke für Eure Beiträge. Seit langem Zeitraum kam weder eine Benachrichtigung, wegen einer Anzeige, sonst noch irgendetwas. Ich gehe deshalb davon aus, dass das nur ein Bluff von ihm war, um mir Angst einzujagen. 

Liebe Grüße

ssyno  14.08.2018, 13:09

wohl eher, um dich an deine Pflichten zu erinnern!

Bist du minderjährig?

momo9561 
Beitragsersteller
 06.10.2017, 20:46

Nein. Hatte aber bisher weder Straftaten, noch Anzeigen bekommen, auch nicht wegen "Betrug".

Laury95  06.10.2017, 21:05
@momo9561

Schade, sonst hättest du einfach sagen können, dass deine Eltern mit dem Kauf nicht einverstanden sind. So musst du abwarten. Ich denke nicht, dass er wegen 20 Euro den Anwalt einschaltet, da lohnt sich der Aufwand nicht und Betrug ist es nicht, was du gemacht hast. Es gab zwar einen Kaufvertrag, aber du hast ja nicht betrogen.

Ich denke, er will nur, dass du doch noch dem Kauf zustimmst.

momo9561 
Beitragsersteller
 06.10.2017, 21:15
@Laury95

Und genau das meine ich ja. Ich habe ja nicht betrogen. Keiner von uns wurde betrogen. Das ist im Endeffekt sinnlos, wegen sowas jemanden anzuzeigen. Der hatte mir vorgeworfen, dass ich ihn betrogen hätte, was aber nicht stimmt. Das habe ich auch bemerkt, denn er hatte richtig krasse Beleidigungen gegeben, was mir erst Recht vom Kauf abgeschreckt hat... Er war einfach unhöflich. Am Ende habe ich ihm einfach meine Meinung freundlich gesagt und habe bisher keine Antwort mehr bekommen. 

momo9561 
Beitragsersteller
 06.10.2017, 21:28
@momo9561

Und ein Kaufvertrag ist erst gültig, wenn man ihn handschriftlich vorliegen hat, weil im Internet jeder was reinschreiben kann..

Laury95  06.10.2017, 22:25
@momo9561

Nein, ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Käufer sagt: Ich hole es dann und dann ab oder ich kaufe es und es zum Austausch von Bankdaten oder Adressen kommt. Dann besteht schon ein Kaufvertrag, auch wenn dieser im Internet ist. Der Verkäufer hat ja den Nachrichtenverlauf als Beweis.

momo9561 
Beitragsersteller
 06.10.2017, 22:51
@Laury95

Seit wann sind aber Internetnachrichtenverläufe Beweise? Im Gericht kommt man sogar nicht dadurch, weil jemand anderes vielleicht dahinter stecken könnte und irgendeine Adresse hinschmeißen kann. Nur handschriftliche Dokumente gelten als Beweise. Alles andere kommt nicht durch. Habe mich schon im Internet darüber erkundigt, aber trotzdem danke für dein Feedback. 

ssyno  25.08.2018, 08:42
@momo9561

kommt sicher noch!

ssyno  25.08.2018, 08:44
@momo9561

dann musst DU nachweisen, dass es jemand anderer angeblich war. richtig informieren.

bleib ruhig, er hat die Ware nicht abgeschickt und du hast sie nicht bezahlt, niemand ist betrogen worden. Er kann die Annonce weiter bei den Kleinanzeigen stehen lassen. Das mit dem Anwalt ist ein Bluff von ihm.

ssyno  14.08.2018, 13:11

also ehrlich - ich kann nur mit dem Kopf schütteln, ihr tut ja gerade so, als hätte DER VERKÄUFER Unrecht getan, DU hast eine Zusage gemacht und nicht bezahlt, DEIN Fehler.

ihr wart euch aber auf Kleinanzeigen Preiseinig? Damit ist bereits ein rechtlicher Kaufvertrag entstanden. Du bist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er einen hat. 

du hattest dasselbige bei Ebay günstiger bekommen; spielt keine Rolle. 

versuchter Betrug ist das nicht, du bist nur zur Abnahme verpflichtet - DAS kann er rechtlich durchsetzen

Cresen  05.10.2017, 17:40

Ausserdem ist die Gefahr gross da beschissen zu werden, es kann also sein das der Fragensteller einen schaden von dem Handel erleidet. Dann kauft man lieber für ein paar Euro mehr, anstatt zweimal

Cresen  05.10.2017, 17:38

Man soll ja auch seinen Umkreis wählen, dafür gibt es eine Funktion. Für alles andere eBay.

Cresen  05.10.2017, 17:34

Ließ Mal die AGBs von eBay Kleinanzeigen, da wird extra darauf hingewiesen daß die Seite nur dafür da ist sich zu verabreden. Ansonsten soll man eBay nutzen, da fallen ja auch Gebühren an.

peterobm  05.10.2017, 17:36
@Cresen

es reicht, fährst auch wegen ner Kleinigkeit 400 Km - nur weil du das Teil anderswo nicht bekommen kannst? da ist ein Paket weitaus billiger

Cresen  05.10.2017, 17:33

Theoretisch gibt es viel, praktisch wenig. Also ich gehe lieber davon aus was auch passiert und in dem Fall sage ich, das der Fragensteller nichts zu befürchten hat anstatt ihm Angst einzujagen.

Cresen  05.10.2017, 17:27

Auf Kleinanzeigen ist der Handel ohne Selbstabholung nicht einmal erlaubt

peterobm  05.10.2017, 17:29
@Cresen

so und wo steht das? 

Cresen  05.10.2017, 17:26

Er hat es ja noch nicht einmal bekommen. Also wird hier auch nicht von Rücknahme diskutiert. Er hat den Kauf davor abgebrochen. Wer da klagen will, wird sich ja wundern wie weit er kommt. Informier dich Mal praktisch besser

peterobm  05.10.2017, 17:28
@Cresen

oh man, es geht um rechtliche Belange, da sieht es nun mal so aus - was letztendlich da passiert ist ne andere Geschichte.

bevor man etwas bekommt, Zahlt man incl. Versand

Cresen  05.10.2017, 17:19

Die Antwort ist Quatsch, damit kommt man nicht weit.

peterobm  05.10.2017, 17:22
@Cresen

so und warum? man unterscheide Händler und Privatverkauf - im Privatverkauf kannst nix zurückgeben - es gibt keine Gewährleistung - höchstens arglistische Täuschung eines Mangels - sowas berechtigt zur Auflösung, das muss aber der Käufer beweisen

du solltest dich mal besser informieren

Cresen  05.10.2017, 17:28

Hört einfach auf mit diesem dumme getuhe das geht vor kein Gericht der Welt..

peterobm  05.10.2017, 17:31
@Cresen

wie gesagt; das ist ne andere Geschichte 

momo9561 
Beitragsersteller
 05.10.2017, 17:19

Hmm, das mit dem Schadensersatz hat er ja nicht erwähnt, sonst würde ich direkt handeln. Aber er hat weder Portomarke bezahlt, sonst noch die Ware eingepackt gehabt. Das macht man nämlich, wenn man als erstes das Geld erhält. Und vielen Dank für die schnelle Antwort! :)

peterobm  05.10.2017, 17:24
@momo9561

bitte was? Kleinanzeigen ist ein Abholmarkt - aber auch da gilt - erst Geld überweisen, dann wird auch die Ware verschickt - was glaubst wer das Porto/Versand bezahlt - Richtig, der Käufer

ssyno  25.08.2018, 08:25
@momo9561

Ich glaubs ja wohl nicht, wie dreist und falsch bist du eingentlich. DU hast einem Kauf zugesagt, schriftlich, und versuchst dich auf ganz üble Weise rauszuwinden und dem Verkäufer die Schuld zu geben, ein Rechtsverständnis hast du nichtmal ansatzweise, das wird sicher irgendwann mal ins Auge gehen, ausserdem....mit dir möchte man später sicher keine Geschäfte machen. Sowas ist auch eine Charakterfrage.

eyrehead2k17  05.10.2017, 17:12

Endlich mal eine rechtlich korrekte Antwort.