Dhl Betrug bei versicherten Paketen?
Am 23.07.2015 lieferte ich ein Paket in eine Filiale ein und verschickte dieses mit versichertem Versand an den Empfänger. Inhalt: eine Uhr im Wert von 240 €. Einige Tage später ist das Paket immer noch nicht beim Empfänger angekommen und ich stellte einen Nachforschungsauftrag ( original Rechnung der Uhr war beigelegt).. Nach Unzähligem Nachfassen,wurde ich immer wieder vertröstet und nach gut 3 Monaten kam endlich eine Aussage, man hätte an meine Anschrift eine Stellungnahme verschickt, welche mir jetzt vorliegt. In dem Schreiben, welches wahrscheinlich ein proforma Schreiben ist, steht: >zu dem bereits angezeigten Transportschaden mit der Sendungsnummer .....teilen wir Ihnen mit, dass wir den geforderten Ersatzbetrag leider nicht regulieren können. Auf Basis des § 429, Abs. 1 HGB erstatten wir nur den Wert,den der Inhalt Ihres Paketes am Ort und Zeit der Einlieferung hatte .Die aktuelle Zeitwertberechnung weist aber für diesen Inhalt keinen materiellen Wert mehr aus. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass wir Ihnen nur das Paketentgelt erstatten können.< Was bitte soll das denn heissen? Also heisst es ja, dass mein Paket gefunden wurde und es beschädigt ist? Dann möchte ich bitte mein Paket wieder haben!! Nichts da..Also legte ich Widerspruch ein und verfasste erneut ein Schreiben an Dhl,in dem ich schrieb: >Es handelt sich in diesem Vorgang nicht um einen Transportschaden, sondern eindeutig um den Verlust meines Eigentums, welchen ich vertrauensvoll in Ihre Hänge gelegt habe und wofür ich auch bezahlt habe - VERSICHERTER VERSAND - ! Ich finde es unterirdisch, dass Sie mir lediglich das Paketentgelt überweisen wollen. Bodenlos ist es auch, dass gerade einmal nach 12 Stunden - nach Eintreffen Ihres Briefes - die Rückerstattung von 4,29 € auf mein Konto erfolgte, der Sachverhalt ist damit aber noch nicht aus der Welt und entbindet Sie nicht aus der Verpflichtung.Letztendlich habe ich zwei Mal für eine Leistung bezahlt, welche von Ihrer Seite bis dato nicht erfüllt wurden ( Auslieferung meiner Ware und bei Verlust die Entschädigung ). Entweder liefern Sie mein Paket nach drei Monaten an den Empfänger, oder entschädigen mich in der Versicherungssumme. Da ich ja nun Ihren zeitlichen Bearbeitungsrahmen kennen lernen durfte und ich nicht weitere drei Monate warten will, fordere ich Sie hiermit auf, binnen 14 Tage einen akzeptablen Lösungsvorschlag zu unterbreiten, ansonsten sehe ich mit großer Freude dem juristischen Beistand entgegen.< Nach diesem Schreiben kam erneut eine Antwort von Dhl: > vielen Dank für Ihr Schreiben zu dem oben näher bezeichneten Ersatzverfahren. Sie haben gegen die Höhe der Ersatzleistung Widerspruch eingelegt. Nach erneuter Prüfung Ihres Ersatzanspruchs können wir Ihnen leider nur den bereits erstatteten Ersatzbetrag ( Porto € 4,29 ) als korrekt bestätigen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis , dass wir Ihre Forderung daher ablehnen müssen. < Das gibts doch nicht. Man zahlt für einen versicherten Versand bis 500 € und be
5 Antworten
Eben, BIS EUR 500,- aber nicht pauschal EUR 500,-
DHL unterstellt, dass die versendete Uhr keinen Wert mehr hatte. Ergo kann sie auch nichts erstatten.
Welchen Wert hatte denn die Uhr?
Welchen Kaufpreis hatte sie denn?
Je nach Qualität der Uhr und Zustand kann der Wertverlust in zwei Jahren enorm sein. DHL wird da irgendwelche Standardtabellen herangezogen haben. Da hilft es z.B. auch nach welcher Maßgabe DHL den Wert der Uhr auf null Euro beziffert hat. Dann kannst du im Gegenzug Argumente und Belege beibringen, wonach die Uhr einen höheren Wert gehabt habe.
Hallo, das macht die Post immer so, die versuchen dich abzuwimmeln. Such dir einen Anwalt mit einem Brief an die Post ist das geklärt. Die Kosten für den Anwalt solltest du der Post gleich mit in Rechnung stellen.
Und wer garantiert mir, dass ich nicht auch noch auf den Anwaltskosten sitzen bleibe? Der Streitwert ist ja "nur" € 130..
Zeitwert.. das hörts ich für mich danach an, dass sie eben diesen für Deine Uhr ermittelten und die Uhr danach keinen mehr hat.
meine Brille hat neu auch 640€ gekostet, heute nach 5 Jahren dürfte der ZW aber weit weit darunter liegen.
Mal Verbraucherberatung fragen?
Ja..hab auch an die Verbraucherberatung geschrieben. Die Uhr ist 2 Jahre alt. Original Rechnung habe ich auch geschickt. Wer entscheidet denn, dass diese Uhr nach 2 Jahren nur noch den Wert eines Portos hat? Das kann ja wohl nicht rechtens sein.
Mach dir mal keine Sorgen. Gib es einfach deinem Anwalt, das geht dann plötzlich ganz schnell. DHL muss auf jeden Fall zahlen.
Ja das habe ich auch gedacht. Aber das die es wirklich drauf ankommen lassen zum Anwalt zu gehen?
Die Masche bei DHL ist leidlich bekannt. Und sie berufen sich dabei auf (den im Übrigen zulässigen) § 429 HGB sinnigerweise nur soweit, wie es ihrer Argumentation nützt und überlesen geflissenlich Absatz 3 :-)
Da schreibt man zugangssicher per Einwurfeinschreiben:
"... Ihre erneute Prüfung meines Widerspruchs zu dem verweigerten Ersatzanspruch übersieht nach wie vor geflissentlich, dass sich der Wert des Gutes bei Verlust durch den Frachtführer nach dem Marktpreis, nicht nach dem Zeitwert bestimmt!
§ 429 III 2 HGB bestimmt explizit: "Ist das Gut unmittelbar vor Übernahme zur Beförderung verkauft worden, so wird vermutet, daß der in der Rechnung des Verkäufers ausgewiesene Kaufpreis abzüglich darin enthaltener Beförderungskosten der Marktpreis ist."
Diesen Sachvortrag haben Sie weder entkräften können noch glaubhaft gemacht, inwiefern sich der Wert der Uhr bei Aufgabe der Sendung mit 0,00 EUR darstellen soll.
Zu Ihrer Kenntnisnahme füge ich die Rechnung an den Käufer, mithin dem Sendungsempfänger [Name] über EUR 130,00 in Kopie bei.
Sie sind daher aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen nach dokumentierter Zustellung dieses Schreibens meinem darüberhinausgehenden Ersatzanspruch n. Art. 6 Abs. 3 Satz 1 AGB DHL-Paket i. H. v. EUR 130,00 durch fristwahrende Übersendung eines Verrechnungsschecks oder Überweisung auf mein Konto IBAN: DE 45...., BIC: PBN... zu entsprechen.
Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich einen Rechtsanwalt mit Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen, dessen Gebührenechnung außergerichtlicher Vertretung aus Rechtsgrund Verzugsschaden Ihnen unmittelbar in Rechnung gestellt werden.
Im Falle einer gerichtlichen Klärung wird darüberhinaus über dessen Kosten gerichtlicher Vertretung sowie Gerichtskosten Antrag auf Kostenfestsetzungsbeschluss gestellt."
Viel Erfolg diesmal :-)
G imager761
siehe Beitrag unten