Dhl Betrug bei versicherten Paketen?

5 Antworten

Eben, BIS EUR 500,- aber nicht pauschal EUR 500,-

DHL unterstellt, dass die versendete Uhr keinen Wert mehr hatte. Ergo kann sie auch nichts erstatten. 

Welchen Wert hatte denn die Uhr? 

Schnufie 
Beitragsersteller
 20.10.2015, 10:58

siehe Beitrag unten

Nebuk  20.10.2015, 11:01
@Schnufie

Welchen Kaufpreis hatte sie denn?

Je nach Qualität der Uhr und Zustand kann der Wertverlust in zwei Jahren enorm sein. DHL wird da irgendwelche Standardtabellen herangezogen haben. Da hilft es z.B. auch nach welcher Maßgabe DHL den Wert der Uhr auf null Euro beziffert hat. Dann kannst du im Gegenzug Argumente und Belege beibringen, wonach die Uhr einen höheren Wert gehabt habe.

Hallo, das macht die Post immer so, die versuchen dich abzuwimmeln. Such dir einen Anwalt mit einem Brief an die Post ist das geklärt. Die Kosten für den Anwalt solltest du der Post gleich mit in Rechnung stellen.

Schnufie 
Beitragsersteller
 20.10.2015, 10:55

Und wer garantiert mir, dass ich nicht auch noch auf den Anwaltskosten sitzen bleibe? Der Streitwert ist ja "nur" € 130..

Zeitwert.. das hörts ich für mich danach an, dass sie eben diesen für Deine Uhr ermittelten und die Uhr danach keinen mehr hat.


meine Brille hat neu auch 640€ gekostet, heute nach 5 Jahren dürfte der ZW aber weit weit darunter liegen.


Mal Verbraucherberatung fragen?


Schnufie 
Beitragsersteller
 20.10.2015, 10:58

Ja..hab auch an die Verbraucherberatung geschrieben. Die Uhr ist 2 Jahre alt. Original Rechnung habe ich auch geschickt. Wer entscheidet denn, dass diese Uhr nach 2 Jahren nur noch den Wert eines Portos hat? Das kann ja wohl nicht rechtens sein.

Mach dir mal keine Sorgen. Gib es einfach deinem Anwalt, das geht dann plötzlich ganz schnell. DHL muss auf jeden Fall zahlen.


Schnufie 
Beitragsersteller
 20.10.2015, 10:54

Ja das habe ich auch gedacht. Aber das die es wirklich drauf ankommen lassen zum Anwalt zu gehen?

Die Masche bei DHL ist leidlich bekannt. Und sie berufen sich dabei auf (den im Übrigen zulässigen) § 429 HGB sinnigerweise nur soweit, wie es ihrer Argumentation nützt und überlesen geflissenlich Absatz 3 :-)

Da schreibt man zugangssicher per Einwurfeinschreiben:

"... Ihre erneute Prüfung meines Widerspruchs zu dem verweigerten Ersatzanspruch übersieht nach wie vor geflissentlich, dass sich der Wert des Gutes bei Verlust durch den Frachtführer nach dem Marktpreis, nicht nach dem Zeitwert bestimmt!

§ 429 III 2 HGB bestimmt explizit: "Ist das Gut unmittelbar vor Übernahme zur Beförderung verkauft worden, so wird vermutet, daß der in der Rechnung des Verkäufers ausgewiesene Kaufpreis abzüglich darin enthaltener Beförderungskosten der Marktpreis ist."

Diesen Sachvortrag haben Sie weder entkräften können noch glaubhaft gemacht, inwiefern sich der Wert der Uhr bei Aufgabe der Sendung mit 0,00 EUR darstellen soll.

Zu Ihrer Kenntnisnahme füge ich die Rechnung an den Käufer, mithin dem Sendungsempfänger [Name] über EUR 130,00 in Kopie bei.

Sie sind daher aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen nach dokumentierter Zustellung dieses Schreibens meinem darüberhinausgehenden Ersatzanspruch n. Art. 6 Abs. 3 Satz 1 AGB DHL-Paket i. H. v. EUR 130,00 durch fristwahrende Übersendung eines Verrechnungsschecks oder Überweisung auf mein Konto IBAN: DE 45...., BIC: PBN... zu entsprechen.

Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich einen Rechtsanwalt mit Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen, dessen Gebührenechnung außergerichtlicher Vertretung aus Rechtsgrund Verzugsschaden Ihnen unmittelbar in Rechnung gestellt werden.

Im Falle einer gerichtlichen Klärung wird darüberhinaus über dessen Kosten gerichtlicher Vertretung sowie Gerichtskosten Antrag auf Kostenfestsetzungsbeschluss gestellt."

Viel Erfolg diesmal :-)

G imager761