DHL Paket verloren von Privatverkauf?
Hallo,
ich habe einen Artikel für 160€ Privat verkauft und somit keine Rechnung.
Da das Paket von DHL verloren wurde habe ich eine Nachforschung eingeleitet zu welcher ich meinen Kaufbeleg beilegte.
Heute kam diese Antwort von DHL (gekürzt): beim Transport sind Fehler aufgetreten, Paket wurde verloren.
Vorgelegte Rechnung stammt vom 16.11.15, Inhalt somit älter als 3 Jahre aktuelle Zeitwertberechnung weist keinen materiellen Wert mehr auf.
Ist es sinnvoll Widerspruch einzulegen da ich ja keine Rechnung für den Privatverkauf habe?
Danke
5 Antworten
Der Zeitwert, und dem was du dann trotzdem bereit gewesen bist dafür zu bezahlen sind ja zwei unterschiedliche paar Schuhe.
Einspruch kannst du natürlich erheben, ob was bei rumkommt ist natürlich eine andere Sache.
Ja, hast ein wenig wirr geschrieben. Ändert ja aber nichts daran .... dann halt nur umgekehrt ... das was du dafür verlangt hast, und was es letztendlich noch wert war sind zwei unterschiedliche paar Schuhe!
Das geht in den Schadensersatzbereich. Und dabei gilt grundsätzlich Zeitwertentscheidung.
Was ich nur nicht verstehe, ist wieso du keine Rechnung hast, wenn du etwas verkauft hast. Natürlich kann DHL nicht einfach den Wert auf Null setzen.
Kann ich eine Rechnung im Nachhinein anlegen?
Mein Kunde hat mich ja bezahlt und den Betrag kann ich dafür dann doch auch verwenden oder?
Im Nachhinein ist das bereits eine Manipulation. Aber du musst doch dem Empfänger eine Rechnung geschrieben haben. Davon hat man dann doch normalerweise eine Kopie.
Aber wenn Kunden nach dem Kauf nach einer Rechnung verlangen ist das doch auch keine Manipulation oder?
Verstehe ich trotzdem nicht. Das sieht dann wirklich so aus, als ob du nur heiße Luft versandt hast, und willst jetzt bei DHL kassieren.
War das Paket versichert? Dann hast du dort einen Wert angeben müssen. Das sollte reichen. Wenn es nicht versichert war, hast du leider einfach Pech...
Jedes DHL-Paket ist automatisch bis 500,00 € versichert.
Ich muss immer wenn ich etwas teures oder wichtiges per Paket versendet den Wert angeben... Aber wegen den Zeitwert... das mit drei Jahren halte ich für Mumpitz. Was wäre denn wenn du ein teures Buch von 1860 versendest. Das ist doch auch nicht wertlos...
Wie gesagt, DHL erstattet bei Verlust bis 500,00 €, natürlich sollte man den Wert der Sendung nachweisen können.
- Das Problem: Liegt der Wert über 500,00 €, dann gibt's gar nix.
Widerspruch wird nicht viel bringen. Wenn, dann musst Du zum Anwalt. Ist schon eine Frechheit: Pakete gelten als versichert, und wenn was passiert, behauptet die Post, der Inhalt sei wertlos gewesen. Ob drei Jahre alte Gegenstände notwendigerweise wertlos sein müssen, will ich doch anzweifeln.
Ob die Rechnung am Ende mit der Rennerei zum Anwalt etc. aufgeht, ist eine andere Frage. Du könntest auch ohne Anwalt zur Rechtsantragsstelle Deines örtlichen Gerichtes gehen und auf Schadenersatz klagen. Dann hast Du keine Anwaltskosten, und Firmen verhalten sich meist deutlich weniger borniert, wenn sie Post vom Gericht bekommen.
Natürlich würde ich Widerspruch einlegen. Dann zumindest läuft da noch was,anschließend würde ich sofort einen Rechtsanwalt einschalten. Die Post hat kein Recht eine Bewertung Betreff deines Artikels abzugeben. Immerhin hast du den Artikel für 160€ verkauft und hat somit auch einen Wert. Du hast das Paket per Sendenummer und somit versichert verschickt. Mir ist ähnliches passiert. Nicht aufgeben die Dhl kann sich nicht alles erlauben. Unglaublich die Geschäftsbedingungen außer Kraft zu setzen um sich vor eventuellen Schadenersatz zu drücken. Es wird ein langes hin und her geben, aber ein Anwalt hilft dir.
Ich war nicht bereit das zu Zahlen, ich bin der Verkäufer und habe 160€ für den Artikel bekommen.