DHL beschädigte ware, anwalt sinnvoll?
Schönen guten Tag.
Ich hatte letztes Jahr im April etwas gekauft was mit per versicherter Versand zugestellt worden ist aber total siffig und verklebt ankam (sammlerbox beschädigt). (Wert: 100€)
Ich hatte bereits eine Schadensanzeige etc. gestellt und wurde mit sämtlichen Briefen nur mit "Paket wurde zugestellt" vertröstet.
Ich hatte nun vor grob 5 und 3 Monaten einen Brief zur Hauptzentrale nach Hamburg geschickt worauf die Herren dort sich nicht meldeten.
Jetzt habe ich mich bei DHL wieder Telefonisch gemeldet und es wird einem wieder dasselbe erzählt: Schicken sie einen Brief zur Hauptzentrale....
Langsam reißt mir der geduldsfaden...
Macht es sinn da Anwaltlich gegen vor zu gehen?
Es scheint die Leute von DHL eben nicht zu interessieren sonst hätte man nach 5 Monaten ja längst was gehört..
Damit dumme antworten ausgeschlossen bleiben.Der Warenwert liegt bei 100€Und eine Abtretungserklärung ist auch in meinem Besitz.
4 Antworten
Begründung:
In den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Paketdienste ist geregelt, dass der Empfänger durch seine Unterschrift die ordnungsgemäße und Schaden freie Zustellung bestätigt.
Sichtbare Schäden an der Umverpackung (Karton) hätten sofort beim Zusteller durch das Ausfüllen eines Schadenformulars reklamiert werden müssen.
Ist die äußere Verpackung unbeschädigt, der Inhalt jedoch zu Bruch gegangen, geht der Versender von einer unzureichenden Verpackung der Ware durch den Absender aus.
Fazit: Du hättest deine Ansprüche gegenüber dem Absender stellen müssen.
Gut zu wissen: Bei einer Rechtsberatung durch einen Anwalt müsst du mir Kosten von etwa 70,- bis 90,- EUR rechnen. Günstiger wäre eine Beratung durch die Verbraucherzentrale. Hier liegen die Beratungskosten bei ca. 40,- EUR.
Mein Tipp: Lies dir zunächst noch einmal die DHL-AGB im Bezug auf deren Haftungsbestimmungen durch.
Du zäumst das Pferd von hinten auf !!!
Der Absender ist der Auftraggeber von DHL und NUR DER kann Schadenersatzansprüche geltend machen. Du hättest Dich gleich an den Verkäufer wenden müssen und den Schaden melden. Der kann sich dann mit DHL rumschlagen und wird sich vermutlich vorhalten lassen müssen, dass die Verpackung nicht geeignet war.
Du als Empfänger hast keinen Beförderungsvertrag mit DHL und demzufolge auch keine Ansprüche. Das kann auch ein Anwalt nicht ändern (und der kostet sicher mehr als € 100)
Du hättest die Annahme verweigern sollen, aber hast du denn unterschrieben , dass du das Paket bekommen hast ?
Ich denke bei dem Warenwert macht ein Anwalt keinen Sinn.
Nein ich habe gar nichts unterschrieben.
Wegen Corona ginge das ja nicht.
Das Paket hat man mir einfach ins Treppenhaus geworfen.
Wenn du deine Mängelrüge nicht ordnungsgemäß erteilt hast (mit konkreter Terminsetzung) kannst du das mittlerweile wahrscheinlich vergessen. Wie willst du das denn jetzt noch beweisen?