Wie kann ich anhand DIESER Sendungs-Informationen von DHL (s. Bild) nachweisen, dass die Rücksendung bei der Firma angekommen ist?

2 Antworten

Du brauchst nichts weiter zu tun! Die Rechtslage: Regressansprüche gegenüber dem Versanddienstleister bei Verlust auf Versandweg

Zwar trägt der Unternehmer ab Übergabe der Ware beim Versanddienstleister grundsätzlich das Transportrisiko und kann sich bei Verlust nicht an den Verbraucher halten (s.o.). Ihm steht in diesen Fällen allerdings ein Ersatzanspruch gegen das Transportunternehmen aus § 421 Abs. 1 Satz 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) zu. Diese Anspruchsgrundlage gestattet dem Empfänger einer Sendung, Ansprüche aus Beschädigung oder Verlust im eigenen Namen gegen das Versandunternehmen geltend zu machen, auch wenn der Transportvertrag eigentlich nur zwischen dem absendenden Verbraucher und dem Versanddienstleister zustande gekommen ist.

Will der Unternehmer Ersatzansprüche dieser Form geltend machen, sollte er den Verbraucher unbedingt um Zusendung einer Kopie des Einlieferungsbeleges bitten und gleichzeitig etwaige Transportschäden bei Paketeingang unverzüglich (fotographisch) dokumentieren.

Fazit

Geht die Ware bei erfolgter Rücksendung zum Verkäufer nach dem Widerruf des Verbrauchers auf dem Versandweg verloren, so trägt hierfür der Verkäufer das Risiko. Er kann sich in diesem Fall aber an das Transportunternehmen halten und Ersatz für den Verlust verlangen.

Ausführliche Informationen zum Thema findest du hier:

https://www.it-recht-kanzlei.de/waren-nach-widerruf-verloren.html

Gut zu wissen:

Sollte die Ware bereits bezahlt worden sein, ist der Verkäufer verpflichtet, dir den Kaufpreis zu erstatten!

Weigert sich der Händler dir den Kaufpreis zu erstatten, musst du ihm hierfür eine Frist setzen. Das ist wichtig!

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wende dich mit dem Fall direkt an DHL, die können da genauere Daten einsehen und weiterhelfen

barfussjim 
Beitragsersteller
 16.01.2021, 20:29

Sicher, dass sie mehr Infos, also den Namen des Empfängers haben?

EGitarre  16.01.2021, 20:31
@barfussjim

Wenn Sie den Namen des Empfängers haben ist ja schon ein Schritt weiter - dann kannst du nachweisen, dass DU dir nichts zu schulden kommen lassen hast und das Paket bei Person XY- bestenfalls der Firma - abgeliefert wurde. Ob das dann tatsächlich so war oder nicht ist dann so gesehen nicht dein Problem, da DHL diese Zustellung protokolliert hat