Wie kann ich anhand DIESER Sendungs-Informationen von DHL (s. Bild) nachweisen, dass die Rücksendung bei der Firma angekommen ist?
Ich habe vor Weihnachten eine Rücksendung aufgegeben und habe den Sendungsbeleg mit Sendungsnummer (auf dem Bild mit einem Bleistift abgedeckt), aber die Firma behauptet nun, sie hätte das Paket nicht erhalten, obwohl die Zustellung vermerkt ist.
Dummerweise steht bei der Verfolgung nur, dass die Sendung in Hamburg angekommen ist und "ab Paketzentrum dem Geschäftskunden" zugestellt wurde. Vom Namen des "Geschäftskunden" steht da aber nichts. Wie kann ich jetzt anhand dieser Informationen beweisen, dass die Firma die Rücksendung erhalten hat??
2 Antworten
Zwar trägt der Unternehmer ab Übergabe der Ware beim Versanddienstleister grundsätzlich das Transportrisiko und kann sich bei Verlust nicht an den Verbraucher halten (s.o.). Ihm steht in diesen Fällen allerdings ein Ersatzanspruch gegen das Transportunternehmen aus § 421 Abs. 1 Satz 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) zu. Diese Anspruchsgrundlage gestattet dem Empfänger einer Sendung, Ansprüche aus Beschädigung oder Verlust im eigenen Namen gegen das Versandunternehmen geltend zu machen, auch wenn der Transportvertrag eigentlich nur zwischen dem absendenden Verbraucher und dem Versanddienstleister zustande gekommen ist.
Will der Unternehmer Ersatzansprüche dieser Form geltend machen, sollte er den Verbraucher unbedingt um Zusendung einer Kopie des Einlieferungsbeleges bitten und gleichzeitig etwaige Transportschäden bei Paketeingang unverzüglich (fotographisch) dokumentieren.
FazitGeht die Ware bei erfolgter Rücksendung zum Verkäufer nach dem Widerruf des Verbrauchers auf dem Versandweg verloren, so trägt hierfür der Verkäufer das Risiko. Er kann sich in diesem Fall aber an das Transportunternehmen halten und Ersatz für den Verlust verlangen.
Ausführliche Informationen zum Thema findest du hier:
https://www.it-recht-kanzlei.de/waren-nach-widerruf-verloren.html
Gut zu wissen:
Sollte die Ware bereits bezahlt worden sein, ist der Verkäufer verpflichtet, dir den Kaufpreis zu erstatten!
Weigert sich der Händler dir den Kaufpreis zu erstatten, musst du ihm hierfür eine Frist setzen. Das ist wichtig!
Noch Fragen? - Einfach fragen!Wende dich mit dem Fall direkt an DHL, die können da genauere Daten einsehen und weiterhelfen
Wenn Sie den Namen des Empfängers haben ist ja schon ein Schritt weiter - dann kannst du nachweisen, dass DU dir nichts zu schulden kommen lassen hast und das Paket bei Person XY- bestenfalls der Firma - abgeliefert wurde. Ob das dann tatsächlich so war oder nicht ist dann so gesehen nicht dein Problem, da DHL diese Zustellung protokolliert hat
Sicher, dass sie mehr Infos, also den Namen des Empfängers haben?