Dürfen Briefe auf den Briefkasten gelegt werden, wenn der Empfänger verzogen ist?
Die Frage bezieht sich darauf, ob es eine gesetzliche Regelung dafür gibt. Auf die Briefkästen unseres Mehrfamilienhauses werden manchmal Briefe für Empfänger gelegt, die längst nicht mehr hier wohnen. Neulich hat mein Vormieter Post von einer Anwaltskanzlei erhalten und der Brief stand aufrecht auf meinem Briefkasten, an die Wand angelehnt. Der Nachname des Empfängers steht natürlich nicht mehr an den Briefkästen. Ich finde das ziemlich dreist, denn es könnte ja auch jemand den Brief öffnen und von privaten Angelegenheiten erfahren. Habe den Brief dann zur Post zurückgebracht.
Kann der Postbote dafür belangt werden? Vielleicht sogar mit einer Art "Schmerzengeld" an den eigentlichen Empfänger?
4 Antworten
Der Nachname des Empfängers steht natürlich nicht mehr an den Briefkästen.
Wieso nicht mehr? Manchmal steht er da nie, wozu ja auch niemand verpflichtet wäre, obwohl er dort wohnt.
Der Zusteller stellt Sendungen unter der angebenen Anschrfit solange zu, wie er durch Nachsendungsantrag des Verzogenen oder Annahmeverweigerung des Briefkasteninhabers daran gehindert wäre. Da hast du also richtig gehandelt, und die passenden Aufkleber bekommt in der Post seines Vertrauens blockweise (Foto)
Tatsächlich wäre es starfbare Postunterdrückung, würde er es nicht tun.
G imager761
Das gleiche hab ich auch schon mal gesehen, allerdings meist an großen Häusern mit großen Briefkastenanlagen. Da kommt ein Zusteller, der die vorigen Namen nicht kennt und weiß nicht, ob derjenige grad am Einziehen ist und seinen Namen noch nicht angebracht hat.
Natürlich darf der Zusteller keine Post auf die Briefkästen legen, trotzdem wird es immer wieder gemacht. Du kannst Dich bei der Post über diesen Zusteller natürlich beschweren, das steht Dir frei.
meist legt vermutlich nicht der Postbote die Sendung auf den Briefkasten sondern der Nachmieter. Ev. mit Vermerk verzogen oder so. Ich werfe die aber wenn ich welche bekomme mit eben so einem Vermerk in den nächsten Briefkasten
Nein, dürfen sie nicht, sie gehen zurück mit dem Hinweis:
Empfänger unbekannt verzogen!