Der Vorerbe kann das Haus bei einer Rente von 840 € für den Nacherben nicht aufrechterhalten, was tun?
Der Vorerbe (Erbschaft wurde 2006 angenommen) kann das Haus nicht in Standhalten, da das Einkommen (Rente) nur 840,00 Euro beträgt. Das Kind wurde als Nacherbe eingesetzt. Meine Fragen: 1. Kann der Vorerbe trotzallem Sozialhilfe beantragen? 2. Wie sieht es aus wenn der Vorerbe ins Seniorenheim geht, wer trägt da die Kosten?
2 Antworten
Zunächstmal ist hier zwischen befreiten und unbefreiten Vorerben zu unterscheiden. Relevant ist hier vor allem die Befreiung von §2113 Abs 1 und §2133 BGB.
Ein befreiter Vorerbe müßte sozialhiferechtlich, wenn er das Haus nicht mehr selbst nutzt, dieses Verkaufen und von den Erlös leben bevor er Sozialhilfe beanspruchen kann. Einen unbefreiten Vorerben ist dies hingegen rechtlich verwert, so das dann die Unterhaltspflichtien oder die Sozialhife aufkommen muß.
Wie sieht es aus wenn der Vorerbe ins Seniorenheim geht, wer trägt da die Kosten?
Zunächstmal der Vorerbe aus seinen eigenen Vermögen und aus den Vorerbe, soweit dies möglich und zulässig ist.
Als nächstes die Abkömmlinge des Vorerben, also Kinder, Enkel, ... soweit diese unterhaltsrechltich leistungsfähig sind.
Ansonsten die Sozialhilfe.
Und wie alt ist das besagte Kind? Eine Alternative wäre eine Schenkung an das "Kind". Wenn der jetztige Hausbesitzer ins Heim muss, dann kann es sein, dass unter Umständen das Haus verkauft werden muss, um die Heimkosten zu stemmen.
Na dann kann er es verkaufen. Und von dem Geld leben, bzw. ins Heim gehen.
Es geht um den Vorerben und der kann eben nicht verkaufen.
Warum sollte der Vorerbe (Hausbesitzer) sein Haus nicht verkaufen können? Es gehört ihm und er kann damit machen, was er will.
Wenn der Vorerbe vom Erblasser nicht von §2113 Abs 1 BGB befreit wurde, oder der Nacherbe zustimmt wird das Haus Niemand kaufen. Denn dann würde der Kauf mit Eintritt der Nacherbfolge der Eigentumsübergang wieder unwirksam.
Das Kind ist 52 Jahre und möchte das Haus nicht geschenkt bekommen.