Schwarzbauten; Erbschaft

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Für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften ist immer der jeweilige Eigentümer verantwortlich, egal, ob er das Gebäude erst nach Begehen des Verstosses gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen hat. Wenn er nicht selber verstoßen hat, kann er lediglich kein Bußgeld mehr bekommen. Wenn er bei einem Kauf nicht informiert wurde, kann er vom Verkäufer Schadenersatz verlangen; bei Erbschaft ist das wohl nicht möglich (!)- da hilft nur: Ausschlagen der Erbschaft oder nach Eintritt der Erbschaft Legalisierung versuchen (z.B. über einen Bauantrag zur Änderung der illegalen Bauausführung).

eine nachträgliche baugenehmigung ansuchen

user2492 
Beitragsersteller
 10.02.2010, 20:55

Was eine Baugehmigung ist, dass weis ich. Wer schreibt mir diese und was muß ich tun?

Flieger12345  10.02.2010, 20:56
@user2492

bürgermeister - bauamt, aber lass das deinem anwalt machen

user2492 
Beitragsersteller
 10.02.2010, 21:05
@Flieger12345

Ein Anwalt kostet immer Geld, hab keins. Mittelfristig werde ich ALG II beantragen, sobald mein Sparbuch aufgebraucht ist, dann zahlt der Staat für meinen Lebensunterhalt. Wenn ich die Erbschaft nicht ausschlage, dann hafte ich doch für dieses Gartengrundstück. Oder auch nicht, weil ich nicht habe.

Seehausen  11.02.2010, 10:56
@Flieger12345

Seit wann schreiben Bürgermeister oder Anwälte Bauanträge???????