Schwarzbauten; Erbschaft
Ich erhalte von einem Verwandten die MItteilung, dass ich sein Haus und Garten erben werde. Darüber freue ich mich natürlich, weil ich finanziell nicht bis zur Rente wegen Arbeitslosigkeit ausgesorgt habe. Nun erfahre ich, dass es Probleme mit den baurechtlichen Bestimmungen geben wird.
Ich möchte dies natürlich umgehen, leider hat die Stadt schon Gerichtsprozesse geführt und es sind in der Presse schon die Probleme beschrieben worden.
Was kann ich jetzt tun, um "Schwarzbau-Hochburg an der Emscher" nicht zu meinem persönlichen Thema zu machen?
2 Antworten
Für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften ist immer der jeweilige Eigentümer verantwortlich, egal, ob er das Gebäude erst nach Begehen des Verstosses gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen hat. Wenn er nicht selber verstoßen hat, kann er lediglich kein Bußgeld mehr bekommen. Wenn er bei einem Kauf nicht informiert wurde, kann er vom Verkäufer Schadenersatz verlangen; bei Erbschaft ist das wohl nicht möglich (!)- da hilft nur: Ausschlagen der Erbschaft oder nach Eintritt der Erbschaft Legalisierung versuchen (z.B. über einen Bauantrag zur Änderung der illegalen Bauausführung).
eine nachträgliche baugenehmigung ansuchen
bürgermeister - bauamt, aber lass das deinem anwalt machen
Ein Anwalt kostet immer Geld, hab keins. Mittelfristig werde ich ALG II beantragen, sobald mein Sparbuch aufgebraucht ist, dann zahlt der Staat für meinen Lebensunterhalt. Wenn ich die Erbschaft nicht ausschlage, dann hafte ich doch für dieses Gartengrundstück. Oder auch nicht, weil ich nicht habe.
Seit wann schreiben Bürgermeister oder Anwälte Bauanträge???????
Was eine Baugehmigung ist, dass weis ich. Wer schreibt mir diese und was muß ich tun?