Unbefreiter Vorerbe kann Haus nicht unterhalten! Und nun?
Ich besitze als Nacherbe ein Zweifamilienhaus welches zur Hälfte vom Vorerben bewohnt wird. Die andere Hälfte ist vermietet wobei die Miete dem Vorerben zu gute kommt. Jetzt ist der Vorerbe schwer krank und kann auch finanziell das Haus nicht mehr unterhalten. Der Vorerbe ist nicht befreit! Welche Möglichkeiten habe ich damit das Haus nicht verfällt bez. der wert nicht verfällt?
Danke Diedrich
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Erbrecht
- Du besitzt nichts als dein Nacherbrecht.
- Auch der nicht befreite Vorerbe darf selbstverständlich lebzeitig und ohne deine Mitwirkung das Haus verkaufen, um den Belastungen zu entkommen oder die Krankheitskosten aus dem Verkaufserlös zu bestreiten. Es gehört schliesslich ihm.
- Was er nicht darf, ist dich enterben oder andere Erben einsetzen.
- Im Ergebnis bekommst du in seinem Erbfall das, was von seinem Vermögen einschl. Verkaufspreis einmal übrig bliebe.
- Noch einmal: Du besitzt derzeit gar kein Zweifamilienhaus.
- Wenn man das wollte, könnte man es dem Vorerben lebzeitig abkaufen bevor es ein anderer tut.
G imager761
du kannst es Renovieren.