Hausverkauf bei Grundbucheintrag Eigentümer u. Nacherbe
Hallo, ein Haus wurde vererbt und ins Grundbuch wurde der Erbe als neuer Eigentümer eingetragen u. ein Nacherbe wurde eingetragen. Das Nacherbe tritt bei Tod des Vorerben ein. (Im Erbvertrag steht der Nacherbe auch als Schlusserbe)
Was, wenn der Erbe / also jetzt der neue aktuelle Eigentümer, das Haus verkaufen will? Braucht er die Einwilligung des Nacherben und muss er den Nacherben dann auszahlen?
Und wenn ja, zu welchen Teilen?
2 Antworten
Das hängt von den Verfügungen des Erbvertrage ab. Wurde der Vorerbe befreit, kann er über das durch EV erworbene Vermögen frei verfügen, also auch das Haus verkaufen.
Dem Nacherben steht dann nur der beim Tod des Vorerben vorhandene Nachlasswert zu.
Wurde eine unbefreite Vorerbschaft vereinbart, kann der Vorerbe über das Haus nicht frei verfügen. Durch die Vormerkung des Schlusserben im Grundbuch wäre das auch rechtlich unmöglich.
Einigen sich Vor- und Schlusserben lebzeitig über den Verkauf und die Verteilung der Erlöse, wäre das gleichwohl möglich, in dem die Verfügungen im Grundbuch einvernehmlich gelöscht werden. Zu welchen Bedingungen, wäre verhandelbar.
G imager761
Wodurch wird ein Vorerbe "befreit" ?
Braucht er die Einwilligung des Nacherben und muss er den Nacherben dann auszahlen?
Sofern im Testament / Erbvertrag nichts explizit etwas Anderes festgelegt wurde braucht er die Zustimmung des Nacherben. Es greift § 2113 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/2113.html
Das heißt, das die Verfügung mit Eintritt der Nacherbfolge unwirksam werden. Der Nacherbe wird die Zustimmung in der Regel nicht kostenlos erteilen. Immerhin geht ihm dadurch ja seine Nacherbschaft potenziell verloren. Er bleibt zwar Nacherbe des Geldes als Suggorat, aber ob davon dann noch was übrig bleibt ist eine andere Frage. Insoweit ist es Verhandlungssache wieviel vom Verkaufserlös der Nacherbe erhält.
Wie wird die Verfügung über Immobilien im Ehegattentestament unwirksam ?