Kein Gaszähler vorhanden?

6 Antworten

Wenn das ein kleines Haus ist, in dem nur zwei oder drei Parteien wohnen, dann kann es gut sein, dass es im Keller einen gemeinsamen Zähler gibt.

Dann sollte man aber im Mietvertrag darauf achten, wie die Kosten aufgeteilt werden.

Hallo, du hast einen Zähler. Abgebaut wurd so was fast nie, allenfalls vorübergehend gesperrt. Möglicherweise gibt es an der Haupteinspeisung einen Zähler für alle Parteien.

wenn die Vormieterin ihre Rechnung nicht bezahlt hat kann der Zähler theoretisch weg sein. Aber dann hättest du kein gas (Heizung zB). Teste das mal.

DoubleClutch 
Beitragsersteller
 28.12.2017, 22:47

Also wenn ich die Therme auf Vollgass einstelle, kommt einiges an Wärme. An sich funktioniert alles.

vierfarbeimer  28.12.2017, 22:56
@DoubleClutch

Dann muss auch ein Gas Zähler da sein. Dass so ein Ding unter der Therme installiert sei, habe ich noch nie gesehen und macht auch niemand. Dein Zähler ist irgendwo im Keller.

DoubleClutch 
Beitragsersteller
 28.12.2017, 22:59
@vierfarbeimer

Dann frag ich mich was das für eine Hausverwaltung ist, wenn diese es nicht mal weiß. Aber unter der Therme steht ein Rohr frei, was hat das damit auf sich? Ich hab leider keine Geduld bis die Verwaltung zurückkehrt... :)

albatros  31.12.2017, 09:44
@DoubleClutch

Da wird wohl auch (vermutlich im Keller) ein Gaszähler vorhanden sein.

Gab es denn keine Übergabe und dazu ein Protokoll mit den Zählerständen der Verbrauchsmessgeräte?

michi57319  28.12.2017, 22:46

Quatsch, dann wird der Gaszähler doch nicht einfach abgebaut, dann wird der Hahn zugedreht!

Minerva78  28.12.2017, 22:48
@michi57319

wenn lange genug nicht gezahlt wurde wird auch der Zähler ausgebaut. ich zog hier aus dem Grund ohne Strom/ Gaszähler ein.

Minerva78  28.12.2017, 22:50
@Minerva78

gilt auch für Gas

Wenn in der Wohnung Gasgeräte installiert sind oder deren Anschluss möglich ist, ist es Aufgabe des Vermieters, zu gewährleisten, dass bei Mietbeginn ein zuvor fehlender Gaszähler neu installiert wird (und nicht des Mieters). Dieser ist ja Voraussetzung  für die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung.

Hallo, bei mir in der ersten Wohnung gab es auch keinen. Am Ende kam raus, dass der bei einem Nachbarn mit in der Wohnung war.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung