Wer haftet, wenn Schlüssel in den Briefkasten geworfen wird und abhanden kommt?
Ich muss im Wechsel mit einer Kollegin Kurse bei unterschiedlichen Veranstaltern durchführen. Oft sind die Hausmeister dann abends nicht mehr da und wollen, dass wir den Gebäudeschlüssel - oft ein Generalschlüssel - in den Briefkasten werfen. Manchmal befinden sich diese direkt an der Hausmeisterloge, manchmal auch außen am Gebäude.
Weiß jemand, wie das rechtlich geregelt ist? Wer haftet, wenn ein Schlüssel abhanden kommt, sicherlich wir, oder? Wir möchten aus diesem Grund die Schlüssel nicht in die Briefkästen werfen, da manche auch so billig sind, dass man den Schlüssel sicherlich leicht daraus bekommt. Daher will ich eigentlich nicht verantwortlich sein, wenn er weg ist.
Gibt es eine Möglichkeit, den Veranstaltern schriftlich die Haftung zu übertragen (also dass diese dafür unterschreiben, wenn sie möchten, dass der Schlüssel eingeworfen wird) für den Fall, dass jemand den Schlüssel aus dem Briefkasten nimmt? Oder haften wir immer dafür, egal was man mit den Veranstaltern schriftlich festhält?
Danke im Voraus.
3 Antworten
das Problem ist, dass da ja einer vor Ort unterschreiben müsste wenn du den schlüssel einwirfst um das rechtswirksam zu bestätigen ---- wenn da aber so jemand wäre, dann könnte er den schlüssel ja gleich selbst in empfang nehmen ... also wird wohl nichts.
Ansonsten müssten sie euch eine Generalvollmacht unterschrieben egal wie der schlüssel abhanden kommt, dass immer der veranstalter alles neu einbaut auf seine kosten -- wird er kaum machen.
eine schriftliche Bestätigung / Aufforderung / Vereinbarung hat nichts mit einer Vollmacht zu tun.
Ja eben, das ist das Problem. Doch, ich habe im Vorfeld schon Kontakt zu den Veranstaltern, sie könnten das also im Vorfeld unterschreiben. Nur nach Kursende ist meistens keiner mehr da.
Mhm... das müssen wir wohl mit der Versicherung bzw. einem Anwalt klären inwiefern so ein Schreiben die Haftung überträgt.
Aber das mit dem Nachweis, dass er eingeworfen wurde, ist ein guter Gedanke...
Kompliziert :/
Haften kann man nur für Gegenstände, die sich auch in seinem (vorübergehenden) Besitz befinden. Wird ein Schlüssel aus einem Briefkasten des Eigentümers / Mieters geklaut ist das grundsätzlich auch sein Problem. Ein Problem ist in diesem Fall höchstens der Nachweis, dass du den Schlüssel tatsächlich eingeworfen hast - wenn zu dem Zeitpunkt noch Kursteilnehmer anwesend sind ist das ja kein Problem, ich weiss allerdings nicht, inwieweit du die Nachweispflicht im Streitfall hättest, wenn es keine Zeugen für den Einwurf gibt. Das Vorgehen würde ich mir auf jeden Fall schriftlich von den Veranstaltern bestätigen lassen- je nachdem in welcher Position du dich befindest würde ich diese dabei auch "zwingen" für dieses Vorgehen zu haften- dann wärst du auf jeden Fall raus.
für den rechtlichen Aspekt ist das vollkommen egal - gibt es Zeugen für den Einwurf liegt die Verantwortung beim Auftraggeber
praktisch ist das käse --- denn würde sie das den kursteilnehmern deutlich zeigen, dass sie den schlüssel einwirft, steigt damit auch die wahrscheinlichkeit dass der briefkasten später aufgebrochen wird ... denn wer weiss schon ob da "schwarze-schafe" dabei sind bei den kursteilnehmern --- also kontraproduktiv.