Kann der Arbeitgeber einen Krankenschein überprüfen lassen?
Hey ihr lieben, ich hab mal eine Frage bezüglich meiner Freundin und ihrem Chef.
Meine Freundin ist jetzt schon 1 Monat krankgeschrieben und ihr Chef "droht" sie jetzt ihren Krankenschein überprüfen zu lassen. (So hat sie es von ihren Kolleginnen raus bekommen)
Jedenfalls steht bei ihr im Arbeitsvertrag auch drin, dass der Arbeitgeber das Recht hat ein Krankenschein überprüfen zulassen, wenn sie 60 Tage krankgeschrieben ist!
Nun zu meiner Frage: Geht es wirklich ? Und wenn ja, wie will der Chef das anstellen und was genau wird da von wem geprüft ?
Ich hab sowas noch nie gehört!
Auf jeden Fall kann er nicht ihr Hausarzt fragen, denn er darf ja keine Auskunft darüber geben.
Danke im Voraus ☺️
4 Antworten
In Arbeitsverträgen steht vieles und der Krankenschein ist gültig!
Er könnte höchstens den medizinischen Dienst einschalten. Dieser würde überprüfen ob die Freundin krank ist und würde dem AG mitteilen ob die Krankmeldung so Bestand hat.
Art und Entwicklung der Erkrankung darf der AG nicht erfahren.
Diese Reihenfolge ist richtig. Richtig ist aber auch das diese "berechtigten Zweifel" nicht im Arbeitsvertrag festgeschrieben werden können.
Nein, da hat der Chef kein Recht drauf. Er darf noch nicht einmal die Diagnose erfahren
Der Chef kann das nicht prüfen er kann nur eine untersuchen Veranlassen aber so einem Chef würde ich was husten und was anderes suchen .Außerdem Gibt es a nicht nur Krankheiten weswegen man krank geschrieben wird zb auch ops uä.Da können dann schnell mehr als 60 tage werden.
Sie sollte mal Prüfen lassen ob das eine legale Klausel im Arbeitsvertrag ist was man anzweifeln kann.!
Meine Freundin ist jetzt schon 1 Monat krankgeschrieben und ihr Chef "droht" sie jetzt ihren Krankenschein überprüfen zu lassen. (So hat sie es von ihren Kolleginnen raus bekommen)
Die Diagnose geht den Arbeitgeber nichts an.
Er kann aber die Krankenkasse bitten, das man Dich z.B. zum medizinischen Dienst der Krankenkasse schickt.
Schau mal hier rein:
https://www.impulse.de/recht-steuern/was-chefs-bei-verdacht-auf-krankfeiern-tun-koennen/2024707.html
Den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung schaltet nicht der Arbeitgeber ein, sondern die Krankenkasse, wenn er ihr gegenüber berechtigte Zweifel an der Krankschreibung darlegen kann.