Deckt die Privatinsolvenz auch aufgelaufene Unterhaltsschulden mit ab?
Sozusagen den rückständigen Unterhalt, welcher über die Jahre aufgelaufen ist, weil der KV zahlungsunfähig war.
Es gibt einen Titel über aufgelaufene Rückstände beim Jugendamt sowie einen aktuellen Unterhaltsbeschluss. Hierüber läuft eine Lohnpfändung. Der KV überlegt, Privatinsolvenz zu beantragen, wenn das Kind volljährig ist. Soweit ich weiß, ist laufender Unterhalt von der Privatinsolvenz ausgeschlossen. Aber wie verhält es sich bei den Rückständen?
Danke vorab.
3 Antworten
Ist ja ein netter Daddy :-S
Soweit ich weiss, ist Unterhalt immer ein eigenes Thema bei Insolvenz. Egal ob Rückstände oder laufend. So einfach wird man DIE Verpflichtung meines Wissens nicht los. Bin aber kein Anwalt, dass ich Dir §§ nennen könnte.
Rückständiger Unterhalt, d. h. Unterhaltsschulden werden ab der Änderung 07-2014 nur dann von der Restschuldbefreiung ausgenommen, wenn Unterhalt “vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt” wurde.
Wenn Unterhalt aus wirtschaftlichen Gründen nicht gezahlt werden konnte, ist gerade nicht davon auszugehen, dass der Unterhalt “vorsätzlich, pflichtwidrig” nicht geleistet wurde.
http://www.insolvenz-news.de/unterhaltsanspruch-unterhalt-insolvenz
also ein bekannter von mir - wololte auch in Insolvents gehen. seine zurückstehenden Unterhaltskosten, onnte er nciht mit in die Insolvents nehmen und er muste sicherstellen, das die weiteren unterhaltskosten auch bezahlt werden. sonst hätte er nicht in die insolvents gehen können.
also entweder du kannst in zukunft die unterhaltskosten zahlen oder dir wird die insolvents verweigert ( da ja sonst , wieder schulden anlaufen ) .