Meisterschule trotz privatinsolvenz erlaubt?
Ich bin im Moment in der wohlverhaltensphase der PI in möchte gerne ein Jahr in Vollzeit auf die meisterschule gehen. Die Schule würde mir von meinem Treuhänder nur genehmigt wenn ich den Rest der Schulden auf einmal zurück bezahlen würde. Ist aber leider nicht möglich sonst wäre ich nicht in der Insolvenz. Ist das rechtens?
3 Antworten
Willst du einen Job kündigen und dann auf die Schule gehen, wohl kaum.
Zahlt dein AG die Schule und du hast hinterher einen Meisterjob mit mehr pfändbaren Geld siehts besser aus.
Bist du im ersten Jahr der Wohlverhaltensphase und die Gläubiger bekommen viele Jahre dein Meistergehalt oder warst du 5 Jahre arbeitslos und willst nun auf die Schule
Es wird sicher auf Einzelheiten ankommen. Diese wird der Richter dann abwägen. Also solltest du das, wei bereits bei deinem Insolvenzverwalter ausführlich erklären.
Erklär auch wer die den Meister zahlen soll, da du nichts verdienst ist das ganz schon teuer.
Hallo,
gottseidank liegt das nicht im Ermessen den Treuhänders, sondern alleine im Ermessen des Insolvenzgerichts.
Du kannst jederzeit beim Gericht anrufen. Die Nummer steht auf dem Insolvenzbescheid. Für den Anruf brauchst Du auch ein Aktenzeichen. Du wirst dann mit dem für Dich zuständigen Rechtspfleger verbunden. Mit dem besprichst Du Dein Thema und bittest das Gericht um eine schriftliche Stellungnahme.
An diese muss sich auch der Treuhänder halten.
Viel Glück
das kommt auf die Begründung des Treuhänders an. Und: wer trägt die Kosten des Schulbesuchs?
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