DB Einspruch gegen Schwarzfahren- Brauche Mailadresse!

2 Antworten

Für einen Einspruch - besser aber "Widerspruch" - genügt keine E-Mail, sondern du musst, wenn du wirklich etwas erreichen willst, einen RICHTIGEN Brief schreiben und diesen per Einschreiben an die Deutsche Bahn AG senden,denn dann hast du auch einen schriftlichen Beweis von der Post darüber, dass das Schreiben wirklich bei denen angekommen ist. Ein Einwurfeinschreiben wird sicherlich ausreichen, du kannst aber auch ein Übergabeeinschreiben oder eines mit Rückschein schicken, was dann allerdings noch teurer ist.

Wenn du Einspruch erheben möchtest, nehme ich an, dass du eine Fahrpreisnacherhebung (40€ Schwarzfahrerticket) reklamieren möchtest, hier hast du die Möglichkeit dazu: https://www.db-fahrpreisnacherhebung.de/emailservice/reklamationen/index.html

Solltest du dich allgemein über die Bahn beschweren wollen, kontaktiere das für dein Bundesland zuständige RAN-Team oder bundesweit den SÖP: bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/fahrgastrechte_schlichtung.shtml

Gruß