DB-Ticket nicht abgestempelt - Einspruch gegen Bußgeldbescheid?
Heute morgen habe ich mir an einem Ticketautomaten am Hauptbahnhof ein Ticket der DB Preisstufe C gekauft. Normalerweise sind die Tickets dann schon entwertet und man braucht sie nicht mehr abzustempeln. Nun wurde ich auf der Fahrt kontrolliert und der Schaffner hat aufgrund dieser fehlenden Entwertung meine Personalien aufgenommen. Ich habe ihm erklärt, dass ich mir nicht darüber bewusst war, dieses Ticket vorher abzustempeln. Daraufhin meinte er, dieses Ticket sei UNGÜLTIG und ich wäre "schwarz" gefahren. Dabei stimmt das ja eigentlich nicht, hab ja den Fahrpreis von 10,50 VOR Antritt der Fahrt bereits bezahlt, ist also m.E. nicht gleichzusetzen mit "Schwarzfahren". Nach Beendigung der Fahrt, habe ich mich am Service-Point der DB informiert, die Dame hat mir quasi das Gleiche erzählt, meinte aber ich soll gegen den Bescheid Einspruch erheben mit der Begründung "dass ich es nicht wusste dass dieses Ticket vorher entwertet werden muss". Sie hat mir auch bestätigt, dass manche Automaten eben von selbst entwerten und manche eben nicht (tolle Aussage). Hat schon mal jemand damit Erfahrung gemacht bzw. Einspruch dagegen eingelegt? Wie hoch ist denn die Chance, Recht zu bekommen? Klar, im Zweifelsfalle würde ich die 40 € ja zahlen, aber es geht mir um's Prinzip! Danke für Eure Antworten!
3 Antworten
Du kannst nur Einspruch erheben mehr nicht, du wirst das Bußgeld Zahlen müssen weil ein nicht entwertetes Ticket ob du es weißt oder nicht gleichbedeutend mit dem Schwarzfahren ist. Da ist es egal ob du das Ticket gekauft hast oder nicht, so hart es ist aber so ist es tatsächlich. :/
Um welchen Bahnhof geht es? Vermutlich hast du keinen Automaten der DB benutzt sondern den eines anderen Unternehmens.
Ob ein Ticket noch entwertet werden muss, wird aber normalerweise am Automaten angezeigt und steht auch auf dem Ticket drauf.
Übrigens hast du deswegen sicherlich keinen Bußgeldbescheid bekommen sondern eine Fahrpreisnacherhebung. Bußgelder können von Behörden oder Gerichten verhängt werden, nicht von Privatunternehmen wie der DB.
Die 40 Euro sind keine Geldbuße und das Schreiben ist kein Bußgeldbescheid.
Du kannst der Bahn dazu etwas schreiben, entweder klagen die das erhöhte Beförderungsentgelt ein - oder eben nicht.