Dauerauftrag vs. Einzugsermächtigung - gibts da wesentliche Unterschiede?
Hallo Leute,
ich habe einen funktionierenden Dauerauftrag mit dem ich meine Mietzahlungen leiste.
Mein neuer Vermieter hat mich kürzlich angeschrieben und gebeten, dass ich ihm die Erlaubnis für eine Einzugsermächtigung erteile. Für mich macht das keinen Sinn, denn alles läuft doch.
Oder habe ich etwas übersehen?
Gruß.
Fluffi.
9 Antworten
Also so wie ich das sehe, will dein Vermieter auf Nummer sicher gehen. Er könnte sich das Geld dann selbst von deinem Konto holen, wenn du ihm eine Einzugsermächtigung ausstellst. Belass es bei dem Dauerauftrag alles andere macht denk ich wenig Sinn
2 Wesentliche Unterschiede:
- Der Vermieter kann unterschiedlich Beträge abbuchen. Z. B. auch eine evtl. Nachzahlung der BK-Abrechnung. Die Du, und das ist der 2. wesentliche Unterschied, zurück buchen kannst. Das wäre allerdings für den Mieter ein Vorteil. Für den Vermieter aber ein Nachteil. Müßte er doch immer damit rechnen das ein Mieter, warum auch immer, die Miete zurück bucht oder die Einzugsermächtigung widerruft.
Wirklich Sinn, da hast Du recht, macht das nicht.
Bei einem Dauerauftrag wird automatisch am Monatsersten (oder wann zu es festlegst) der Betrag X abgebucht - also immer der gleiche Betrag. Bei einer Einzugsermächtigung kann der Begünstigte die Rechnungen bzw. deren Höhe in Euro abgebucht bekommen von deinem Konto - also immer verschiedene Beträge.
Einzugsermächtigung beim Vermieter würde nur Sinn machen, wenn irgendwelche Kosten von Monat zu Monat variieren.
der ist ja neu und du hast die einem anderen gegeben, aber ich würde lieber mal nachfragen ob der vorhandene Bestand bleibt und würde mir das auch unterschreiben lassen. Oder frag ihn ob den dauerauftrag nicht erneuern kannst .
Ein Dauerauftrag hat für sie und für den Vermieter den Nachteil, dass Änderungen der Summe nicht automatisch berücksichtigt werden. Bei einer Lastschrift- oder Einzugsermächtigung Hingegen setzt der Vermieter in seine EDV die neue Summe ein und sie wird automatisch abgebucht.
Ein Dauerauftrag Hat für sie aber einen entscheidenden Nachteil: Ist die Summe einmal überwiesen, können Sie sie nicht wieder zurückholen! Wenn Sie beispielsweise vergessen, Bei einem Auszug oder dem Ende des Ablaufes Des Abos einer Zeitschrift Den Dauerauftrag zu löschen und es wird weiter überwiesen, sind sie auf Kulanz des Zahlungsempfängers angewiesen, wenn sie ihr Geld wieder haben wollen. Eine Lastschrift hingegen können Sie mindestens sechs Wochen, in den meisten Fällen sogar sechs Monate lang zurückholen. Aus diesem Grunde sollten Sie immer die Lastschrift bevorzugen.