Neue Wohnung schlechter Zustand

9 Antworten

Wenn du einen Mietvertrag unterschreibst, ohne die Wohnung gesehen zu haben, kannst du das schlecht dem Vermieter vorwerfen.

Je nach Mietvertrag werden Wohnungen entweder beim Einzug oder beim Auszug renoviert. In deinem Fall offenbar beim Einzug.

Daher würde ich sagen: fang an, die Bude zu lüften, besorg dir ein paar Eimer Farbe und einen Putzlappen, davon abgesehen kannst du den Vermieter auf den Zustand des Laminats ansprechen, aber viel würde ich mir an deiner Stelle nicht davon erwarten.

mikewolf  02.02.2012, 00:26

No go. War die Wohnung in einem guten Zustand bevor der Vormieter eingezogen ist, hat er sie auch so zu übergeben. Hier müßte man den Mietvertrag lesen können.

P1904 
Beitragsersteller
 02.02.2012, 00:28
@mikewolf

ja er meinte vorhin die wurde renoviert als er eingezogen ist... was mach ich denn wenn ich freitag rein will und die Wohnung sieht noch so aus?!

P1904 
Beitragsersteller
 02.02.2012, 00:24

hab ihn grad in meinen emails gefunden : Was ist denn wenn ich jetzt morgen sag ich will da rein und die wohnung ist nicht "Renoviert" bzw. bewohnbar

Die Räume befinden sich zu Vertragsbeginn in folgendem Zustand:  Die Wohnung wird in renoviertem Zustand übergeben.  Funktionstüchtige Pantryküche vorhanden (zusätzlicher Kühlschrank)  Laminatboden Der Zustand wird ergänzend in einem Übergabeprotokoll dokumentiert. 3.

Ungeachtet des Auflösungsgrundes des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses die Räume in folgendem Zustand zu übergeben:  Wände und Decken müssen sich in frisch gestrichenem Zustand befinden  Die Räume müssen grundgereinigt werden inkl. der Fensteranlage 1  Die Räume sind insgesamt in einem sauberen und gepflegtem Zustand zurückzugeben, das gilt auch für die Bodenbeläge  In den Räumen ist jeder Müll zu entfernen. § 2 Mietzeit Der Mietvertrag beginnt am 01.02.2012 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Sobald Du vom Vermieter die Wohungsschlüssel erhälst solltest Du zusammen mit dem Vermieter oder Hausverwalter eine Wohnungsbesichtigung machen. Lass Dir unbedingt alle Macken in der Wohnung schriftlich auf ein Übernahmeprotokoll bescheinigen und verlange am ende eine Durschrift für Deine Unterlagen. Bitte lass in dem Protokoll auch vermerken, daß die Wohnung in einem Unrenovierten Zustand übernommen wurde. Dann ist Dein Verhandlungsgeschick gefragt. Versuch mal mit dem Vermieter zu verhandeln, ob er Dir vielleicht 2 Nettokaltmieten erlassen kann um das Geld in die Renovierung rein zu stecken. So habe ich das bislang auch immer gemacht. Sollte das in Deinem Fall nicht möglich sein musst Du mit dem Amt sprechen. Leg dort die Übernahmebescheinigung vor. Dann bekommst Du auch vom Amt Renovierungsgeld.

P1904 
Beitragsersteller
 02.02.2012, 00:20

Besteht denn eine Möglichkeit das der Vermieter Renovieren muss und nicht ich?!

Jaskan  02.02.2012, 01:10
@P1904

Also müssen muss er nicht. Du kannst ihn natürlich darauf ansprechen. Du kannst auch mit dem Amt sprechen. Wenn Du das selber nicht kannst haben die sicherlich auch so 1,- € Jobler an der Hand, die Renovierungsarbeiten ausführen. Bedenke vor allem, wenn Du die Wohnung durch den Vermieter Renovieren lässt vor Deinem Einzug musst Du die Wohnung auch wieder im Renovierten Zustand übergeben.

P1904 
Beitragsersteller
 02.02.2012, 01:23
@Jaskan

Okay, aber auf mich kommen KEINERLEI kosten und Arbeit zu?!

du meinst sicherlich beim AUSzug :) ja beim Auszug ist ja kein Problem... ich bin ja nich son schmutzfink^^

Nach dem was Du geschrieben hast, kann folgendes passieren:

1.) Die Wohnung wird vom Vermieter noch bis zur Wohnungsübergabe renoviert. Ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter den Zustand der Wohnung kennt. Er wird ja schließlich eine Wohnungsübergabe mit dem Vormieter gemacht haben.

2.) Die Wohnung ist auch bei Übergabe noch unrenoviert. Jetzt musst Du UNBEDINGT jeden Mangel im Übergabeprotokoll aufführen und Dir gem. § 536b BGB die Rechte aus § 536, 536a BGB ausdrücklich vorbehalten. Alles schriftlich niederschreiben und vom Vermieter unterschreiben lassen, sonst hast Du diese Mängel als vertragsgemäß anerkannt und auf alle Ansprüche verzichtet.

Zitat:

"Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält."

Gratulation. Ich würde gerne unser altes Auto verkaufen und du wärst genau der richtige Käufer dafür. Es hat zwar nur noch einen Wert von ca. 1500.-€ aber wenn du alles nimmst ohne es dir vorher anzusehen, würde ich es dir für 5000.- verkaufen.

Sorry wie Blond muß man denn sein um sowas zu unterschreiben ?

Klar wäre er verpflichtet, aber wenn du blindlinks solch einen Mietvertrag unterschreibst , gehört dir der Po versohlt. Rede vernünftig mit den Vermieter, denn wenn alles verdreckt ist, sollte der Vormieter in Haftung genommen werden, wenn er die Bude so verdreckt übergibt. Für alle Schäden ist der Vormieter verpflichtet diese zu beheben, und wenn dieser sich weigert, muß der Vermieter erstmal in Vorkasse treten um die Schäden zu beheben. Du kannst dafür auch Rat am Arbeitsamt suchen, denn die sind auch verpflichtet dir Auskunft zu geben, deen sie zahlen ja die Miete.

Gruß Wolf.......Hoffe du hast daraus gelernt.

P1904 
Beitragsersteller
 02.02.2012, 00:24

hab ihn grad in meinen emails gefunden : Was ist denn wenn ich jetzt morgen sag ich will da rein und die wohnung ist nicht "Renoviert" bzw. bewohnbar

Die Räume befinden sich zu Vertragsbeginn in folgendem Zustand:  Die Wohnung wird in renoviertem Zustand übergeben.  Funktionstüchtige Pantryküche vorhanden (zusätzlicher Kühlschrank)  Laminatboden Der Zustand wird ergänzend in einem Übergabeprotokoll dokumentiert. 3.

Ungeachtet des Auflösungsgrundes des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses die Räume in folgendem Zustand zu übergeben:  Wände und Decken müssen sich in frisch gestrichenem Zustand befinden  Die Räume müssen grundgereinigt werden inkl. der Fensteranlage 1  Die Räume sind insgesamt in einem sauberen und gepflegtem Zustand zurückzugeben, das gilt auch für die Bodenbeläge  In den Räumen ist jeder Müll zu entfernen. § 2 Mietzeit Der Mietvertrag beginnt am 01.02.2012 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Da hast du Pech gehabt. Du hast bereits den Mietvertrag unterschrieben und hast somit alle Schäden des Vormieters schriftlich übernommen. Rennst du immer so blind durch die Gegend? Jetzt kannst du entweder auf Kulanz aussteigen oder selber renovieren. Streck dir daweil die Ärmel rauf. Der Vermieter haftet nur für Mängel, nicht aber für Schönheitsreparaturen.

Viel Spass!