Bankeinzug ohne Einzugsermächtigung, gesetzliche Grundlage
Hallo,
ich habe meinem Vermieter die Einzugsermächtigung entzogen, dennoch zieht er weiterhin Geld von meinem Konto ab. Ich wollte dies selbst überweisen, da es um Mietminderungen geht. Gibts es ein Gesetz dagegen? Ist dies Strafbar? Wie könnte ich gerichtlich dagegen vorgehen?
Vielen Dank für eure Antworten!
12 Antworten
Ja ist strafbar. §263 Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar. Oder mit anderen Worten: Dein Vermieter zieht Geld von Deinem Konto ein mit dem Wissen, dass er das gar nicht darf. Das ist Betrug nach §263 StGB
Es ist nicht das Verschulden der Bank, wenn Lastschriften ohne schriftliche und vom Kontoinhaber persönlich unterzeichnet gültige Ermächtigung eingezogen werden. Die Bank interessiert das auch nicht, sie braucht das weder kontrollieren, noch kann sie das. Hier muss der Kontoinhaber handeln. Wenn noch nicht erfolgt, nochmal schriftliche Info an den Vermieter mit dem Zusatz, dass du unerlaubte Lastschriften künftig auf Kosten des Vermieters zurückbuchen lässt (Widerruf der Lastschrift). Dafür hast du in der Regel 6 Wochen Zeit. Natürlich gibt es Infos, dass hier eventuell 6 Monate Zeit wären, danach richten sich leider die Banken nicht. Man muss es auch nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, um das durchzusetzen. Du bekommst es ja rechtzeitig bei Kontrolle der Auszüge mit um fristgerecht innerhalb 6 Wochen zu reagieren. Hier liegt seitens des Vermieters kein Betrug vor, vielmehr eine ungerechtfertigte Bereicherung gemäß § 812 BGB.
Ds ist die richtige Antwort.
Die hier teilweise geäußerte Meinung, dass der Vermieter fordern könne, dass die Wohnung bei Auszug in denselben ursprünglichen Zustand wie bei Mietbeginn zu versetzen sei (hier Schönheitsreparaturen) ist nicht zutreffend. Das würde bedeuten, dass sinngemäß nicht von der bisherigen Ausführungsart oder Farbgestaltung abgewichen werden dürfe. Dazu hat der BGH eindeutig geurteilt, dass dann sämtliche Verpflichtungen des Mieters bezüglich Schönheitsreparaturen während und zum Ende der Mietzeit entfallen und alles Sache des Vermieters ist. Da hier aber Extremfarben vom Mieter verwendet wurden, gibt es ebenfalls vom BGH die Aussage, dass hier der Mieter in neutralen Farben zu streichen habe. Dafür muss der Vermieter aber eine angemessene Frist einräumen (ca. 14 Tage), wenn er das nicht macht, ist seine Forderung (hier 250 €) nicht durchsetzbar. Nach meiner Kenntnis braucht der Mieter Dübellöcher nicht zu verschließen. Hier liegt seitens des Vermieters nach meiner Rechtskenntnis nicht Betrug vor, vielmehr UNGERECHTFERTIGTE BEREICHERUNG gemäß § 812 BGB, also ein zivilrechtlicher und nicht strafrechtlicher Tatbestand.
Diese Antwort bitte streichen, gehört nicht hierher.
tut mir led, dass ist die falsche antwort die hierreingerutscht ist, bitte entfernen (administrator).
Aktuell wieder zurückbuchen lassen. Und Info an die Bank, dass Einzüge von ihm nicht geduldet werden.
Die Kosten für die Widersprüche muss der Vermieter tragen und darf sie dir nicht in Rechnung stellen, da du die Einzugsermächtigung widerrufen hast.
Wenn du die Miete zahlst, zahle "unter Vorbehalt". Damit kannst du später zuviel gezahltes Geld weiter verrechnen, wenn du durch eine Klage oder so mehr Mietminderung zugesprochen erhältst, als du jetzt geltend machst.
Wenn die Banken nicht prüfen, ob eine gültige Abbuchung vorliegt, sind sie auch für den Schaden haftbar. Insbesondere, wenn sie darüber informiert wurden, dass eine Einzugsermächtigung ungültig ist. Liegt letztlich in ihrem eigenen Interesse, ob sie die Einzüge überwachen oder nicht.
Da die Bank von deiner zurückgezogenen Einzugsermächtigung nichts wissen kann - es sei denn, du hättest sie davon unterrichtet -, bucht sie natürlich wie gewohnt ab. Allerdings hast du die Möglichkeit, der Abbuchung zu widersprechen und die Bank darüber zu informieren, dass der abbuchenden Partei die Einzugserlaubnis entzogen wurde. Das bereits abgebuchte Geld wird dann umgehend deinem Konto wieder gutgeschrieben.
Ob der Vermieter den laufenden Abbuchungsauftrag, der ja nur einmal eingerichtet wird, vergessen hat oder nicht, lasse ich hier mal außen vor. Es muss ja nicht immer gleich Betrug unterstellt werden. Manchmal ist es wirklich einfach Vergesslichkeit. Nehme ich für mich in Anspruch und gestehe ich auch anderen zu. Also die Kirche im Dorf lassen.
DH
das wäre auch meine Antwort gewesen. Wenn man eine Einzugsermächtigung entzieht, sollte einem der gesunde Menschenverstand raten, auch die Bank darüber zu informieren...
Zurückbuchen lassen ist gut. Aber komischerweise können oder wollen die Banken das mit der Einzugsüberwachung nicht machen....