Dauerauftrag bei einem Nachlassfall (Miete)?
Hallo Leute,
ich habe folgende Frage. Angenommen eine Person hat bei einer Bank einen Dauerauftrag für die monatliche Miete eingerichtet. Diese Person wohnt alleine in einer Wohnung und stirbt nun eines Tages. Der Bank ist bekannt dass diese Person gestorben ist und das Konto steht auch schon auf Nachlass.
Was passiert jetzt mit dem Dauerauftrag 'Miete'? Wird dieser gelöscht oder wird diese Buchung weiterhin durchgeführt bis ein Erbe die Löschung dieses Dauerauftrages veranlasst?
Und wie sieht das ganze aus, wenn die verstorbene person in einem Fitnessstudio Mitglied ist und einen DA mit dem VWZ 'Monatsbeitrag Mai' hat. Wird dieser dann ausgeführt oder nicht?
5 Antworten
Also das Mietverhältnis muss von den Erben gekündigt werden. Dies kann außerordentlich erfolgen. Hierfür gibt es aber eine Frist, soweit ich weis.
Der Bank muss von den Erben mitgeteilt werden, das der Dauerauftrag einzustellen ist, mit Ablauf des Mietvertrages.
Bei dem Vertrag mit dem Fitness Studio bitte in die AGB schauen. Ich glaube,das dieser Vertrag mit dem Monat des Todestages beendigt ist, bin mir aber nicht sicher. Die zuviel überwiesenen Beträge nach Mitteilung durch die Erben sollten dann zurück überwiesen werden.
Ist viel Arbeit.
solange die erben nicht die vollmacht über das Konto haben werden daueraufträge weiter ausgeführt.
auch das fitnesstudio wird bedient bis es von den erben gekündigt wird
Zunächst einmal sind auch bei einem Todesfall sämtliche Kündigungsfristen einzuhalten.
Das heißt, dass die Erben alle Verträge durchsehen und kündigen müssen. Die entsprechenden Daueraufträge können dann auch nur von den Erben gelöscht werden, sofern sie auch eine Kontovollmacht haben. Das eine bedingt nämlich nicht zwingend das andere mit.
Bei uns werden die Aufträge und Lastschriften ausgeführt, denn Geld ist ja auf dem Konto und wenn auf Nachlass gestellt wurde, waren ja die Erben schon da und ordnen alles.
Mit dem Todestag wird das Konto des Verstorbenen "eingefroren" und erst wieder "aufgetaut", wenn ein Testament oder ein Erbschein vorgelegt wird.
Verfügungen und Lastschriften werden nicht bearbeitet bzw. gehen zurück.
So einfach ist das Ganze doch nicht. Angenommen der Verstorbene hat zu Lebzeiten einen Scheck ausgestellt. Dieser wird dann nach dem Tod eingelöst und der Scheckeinreicher erhält dann ja auch sein Geld, oder?
Da kann aber etwas nicht stimmen. Auch das noch eingehende Geld wird nicht zurückgewiesen, so meine Erlebnisse.