Darf Makler trotz Reservierung und Unterschrift des Vorvertrags weiter verkaufen?
Folgende Situation. Es soll ein Grundstück geteilt gekauft werden.Beide Parteien waren sich beim Gespräch mit den Makler geeinigt.Die Maklerin hat zugesagt einen Vorvertrag aufzusetzen und allen Interessenten abzusagen.Nun wo dee Vorvertrag steht hat der Käufer des 2. Grundstücks nicht unterschrieben und möchte mehr Grundstück zum gleichen Preis.Laut diesem Käufer haben diese bereits mit der Maklerin und einen weiteren Interessenten einen Termin .Ist dies rechtens?Wir waren mit den Vertrag wie er mündlich sowie schriftlich aufgelegt wurde zufrieden. Dazu muss ich sagen dass sich Makler und Käufer des anderen Grundstücks dich persönlich kennen.Vereinbart wurde das bei eventuellen Änderungen über den Makler gehen und der Vertrag dann abgeändert wird bis man dich einig ist.Der Käufer hat dies jedoch nicht eingehalten und sofort über uns laufen lassen....
2 Antworten
Was ist den im Vorvertrag vereinbart worden bzgl Rücktritt und Schadensausgleich? Wie DerHans schon schrieb, ist der Kauf von Immobilien erst mit einer notariellen Beurkundung bindend. So wird es auch hier erklärt
https://www.frag-einen-anwalt.de/Ruecktritt-vom-Vorvertrag-Immobilienkauf--f192651.html
Vielen Dank für die schnelle Antwort.Es würde eine Fläche und der Quadratmeter Preis genannt. Dies würde vom anderen Käufer gestrichen.Eine Summe wollte dieser nicht im Vorvertrsg stehen haben.Nur ein Festpreis für die Hälfte des Grundstücks. Wie gross dieses generell ist wissen beide Parteien noch nicht. Wir waren auch die ersten Interessenten und hatten uns diesen quasi ins Boot geholt.Meiner Meinung nach müsste der Makler nur ins Absprache halten...Auch Wir haben mehrere Interessenten
Grundstücksgeschäfte bedürfen grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Bevor diese Beurkundung erfolgt, ist alles offen.