Darf Zeitarbeitsfirma über meine Überstunden frei verfügen?
Seit einiger Zeit bin ich bei einer Zeitarbeitsfirma unter Vertrag. Ich war die ewige Geldknappheit leid und wollte meinen Beitrag zum Familienkonto beitragen. Zunächst sah es bei der von mir gewählten Zeitarbeitfirma so aus, als hätten sie dort keine geeignete Stelle für mich. Doch dann kam alles sehr schnell und ich wurde in eine kleine Firma vermittelt. Alles lief dort sehr gut, bis man mir mitteilte, dass meine Dienste aufgrund wirtschaftlicher Engpässe nicht mehr benötigt werden. Ich sollte doch die restliche Zeit meine Überstunden abbummeln. Genau dass wollte ich ich auch machen. Doch da habe ich die Rechnung ohne die Zeitarbeitsfirma gemacht. Ich besprach dort mein Vorhaben und ab diesem Moment, schien niemand mehr für mich zuständig zu sein. Ich wurde sogar aufgefordert, die restliche Zeit durchzuhalten. Doch dass kam gar nicht in Frage, da sich die Situation in der Abteilung, in der ich tätig war, dramatisch verschlechtert hat. Ich hatte durchaus in den letzten Monaten genug Überstunden angesammelt, damit ich dem Wunsch der Firma nachkommen und der Arbeit fernbleiben konnte. Das hört sich jetzt fast so an, als wollte man mich dort nicht mehr sehen. Aber tatsächlich war es so, dass es rein gar nichts mehr für mich zu tun gab und ich dort 8 Stunden täglich Löcher in die Luft geguckt habe. Und jeder weiß, wie lang in einem solchen Fall 8 Stunden werden können. Die Zeit kann ich wahrhaftig besser nutzen.Also: die Zeitarbeitsfirma kümmert sich um nichts und mein Anrufe werden komplett ignoriert. Im Vertrag steht, dass Überstunden als Überbrückung zur Weitervermittlung genutzt werden. Ist sowas überhaupt erlaubt? Wie kann ich weiter vorgehen?
3 Antworten
Der Ü-Stunden passus ist recht üblich, wird aber meist auf eine bestimmte Anzahl begrenzt.
Das m it endlos,w enn Zeit totschlagen kenn ich auch.
Das Doofe ist: den Vertrag hast Du mit ZA.. wenn die sagen, hingehen,d ann.. hingehen.
Sonst sagen sie nachher noch, Du wärst willkürlich der Arbeit ferngeblieben.. streichen Deinen Lohn (sow as steht meist auch im vertrag).. und kassieren am besten nopch weiter von der Einsatzfirma.
Ich würde der arbeit nur fernbleiben,w enn ich eine schriftliche Bestätigung der ZA habe, dass das so okay ist.
Mit Geldkürzen sind die nämlich meist sehr schnell.
Ubnd dann sagt die Einsatzfirma, na also WIR sind nicht ihr AG.. das hätten sie mit ZA klären müssen
Neindie Überstunden gehören dir,ein Wink mit dem Zaunpfahl würde reichen wenn du andeutest das vom Arbeitsgericht Prüfen zu lassen
Ich bin gerade etwas verwundert. Zahlt denn der Kundenbetrieb (bei dem du im Einsatz bist) an die Zeitarbeitsfirma für deine Anwesenheit Geld obwohl es nichts zu tun gibt? Die müssen wohl zuviel davon haben. Denn gerade die Kundenbetriebe melden sehr schnell Mitarbeiter ab, wenn es zu wenig zu tun gibt.
Verständlich also, dass die Zeitarbeitsfirma so reagiert und sagt du solltest "durchhalten". Denn so verdient die Zeitarbeitsfirma, du bekommst deinen Lohn und dein Arbeitszeitkonto wird nicht belastet.
Generell ist es richtig, dass das Arbeitszeitkonto (AZK) dafür verwendet wird um Zeiten von Nichteinsätzen zu decken. Dafür ist es da. Ist ein AZK gut gefüllt und keine größere Unterbrechung in absehbarer Zeit zu sehen, zahlen Zeitarbeitsfirmen auch mal Beträge aus dem AZK aus oder wandeln die Stunden in Freizeit um.
Schade, offenbar hast du nicht ganz verstanden. Hast du meinen letzten Absatz gelesen? Dieses AZK ist kein normales Überstundenkonto wie bei einer Festanstellung (und selbst da kannst du nicht so einfach darüber verfügen sondern mußt immer mit deinem Vorgesetzten abklären ob und wann du sie abbummeln kannst. Auszahlung ist dort in der Regel überhaupt nicht üblich). Das AZK wird primär dafür genutzt, dass du in Zeiten wo du einfach zuhause bleibst weil kein Einsatz vorhanden ist trotzdem weiterbezahlt wirst OHNE, das dir Urlaub verloren geht. Und am Ende des Monats erhälst du das selbe Geld als wenn du die ganze Zeit arbeiten warst.
Dann ist man also bei solchen Zeitarbeitsfirmen nur Sklave. Ich darf die Stunden ranschaffen aber nicht darüber frei verfügen. Nee....nicht mit mir. Schließlich gehe ich dafür arbeiten, dann habe ich auch das Recht mit diesen Stunden umzugehen wie ich es für richtig halte.