Kündigung durch Zeitarbeitsfirma? Gibt es für den Monat kein Geld mehr?

4 Antworten

Deine Kündigung läuft bis zum 31.10.12. Solange bist Du Arbeitnehmer der Zeitfirma. Du hast ein Recht auf Arbeit. Wenn die ZAF Dir keine Arbeit gibt, befindet sie sich lt. § 615 BGB in Annahmeverzug. Sie muss Dich dann nach den vereinbarten Stunden in Deinem Arbeitsvertrag bezahlen auch wenn Du nicht gearbeitet hast. Du musst nur Deine Arbeitskraft anbieten. Das untenehmerische Risiko trägt die Firma, nicht die Arbeitnehmer.

Beelze1337 
Beitragsersteller
 11.10.2012, 16:00

Und wie ist das wenn sie dir etwas anbieten, und man verweigert es? Da man sich ein Leben und andere Perspektiven in einer anderen Stadt aufbauen möchte?? Selbst wenn sie dir was anbieten, ist die Kündigung dann dadurch nichtig?? Die Kündigung hat man ja erhalten. Danke

Hexle2  11.10.2012, 16:34
@Beelze1337

Du hast einen gültigen Arbeitsvertrag bis 31. Oktober. Solange kann die Zeitarbeitsfirma Dich auch einsetzen. Wenn Du das nicht möchtest, solltest Du das der Firma sagen. Wenn die Firma Dir dann einen Aufhebungsvertrag anbietet, bist Du raus. Bezahlt bekommst Du dann natürlich nur noch die ausstehenden gearbeiteten Stunden.

wenn du bis ende okt vertrag hast muß man dich bezahlen.wenn die zeitarbeit firma dich nicht einsezen kann muß sie dich bezahlen nichtz unterschreiben

Du bist bis zum 30.10. angestellt, also steht dir auch bis zum 30.10. dein normales Gehalt zu !

Was steht denn in deinem Vertrag ?

Hallo ich grüss dich . Ich kann dich verstehen aber dir auch direkt mal die angst nehmen .Da es in der Zeitarbeiter üblich ist die Abeitenehmer nach hause zu schicken wenn kein auftrag ist ok ,alternativ könnte dir dein chefe auch nen neue arbeitsstelle verschaffen (sofern dein letzer Nicht der Hauptkunde war also der einzigste ) wo von ich mal ausgehe . als erstes gehen deine stunden übers AZK (arbeitszeitkonto) alles was dann nach kommt mus die zeitfirma bezahlen .ich geh mal danvon aus das du eine 37,5 stunden woche hast also 7,5 stunden tag ,wobei alles was drüber ist auf dein Azk geht so das du im monat 150 Stunden arbeiten muss .. So das heisst nach den 40 stunden AZK muss deine chef dich täglich für 7,5 stunden bezahlen Deine Kündigung ist rechtens zum 31.10.2012 solletst du nach keinen urlaub gehabt haben steht dieser dir noch zu .Und lass dich net überreden lass uns doch die freien tage von ihrem urlaub nehmen .Urlaub ist urlaub und keine reserve für deinen chef . Alle zeitarbeitsverträge sind reguläre arbeitsverträge sie unterscheiden sich nur in der bezahlung sprich stundensätze und der arbeitszeit- ort .

so fern von mir bei rechtlichen fragen wende dich an einen anwalt oder aber auch verbraucherschutzzentrale deines landes . Bin ja kein anwalt oder so