darf ex arbeitgeber den lohn einbehalten zwecks vertragsstrafe?
Mein verlobter hat zum 1.11 fristlos bei einer zeitarbeitsfirma gekündigt, per Emil. er war noch in der Probezeiten. Heute hat er nicht seinen Lohn bekommen, als er bei der Firma nachfragte wussten die angeblich nichts von der Kündigung. Und behaupten sogar das er seit dem 13.10 unentschuldigt fehlt, das kann gar nicht sein da er bis zum 19. Gearbeitet hat und in der Kündigung auch schrieb das er für die restlichen tage.seinen Rest Urlaub nimmt. So die wollen jetzt eine Vertragsstrafe gelten machen und haben den kompletten Lohn für Oktober damit verrechnet. Dürfen die das überhaupt? Er lebt ja schließlich von dem geld.
10 Antworten
Wer kommt denn auf die blöde Idee, per Email zu kündigen?
Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis nur wirksam schriftlich kündigen. Geregelt ist dies im Paragrafen 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
§ 623 BGB regelt:
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Vertragsstrafen müssen im arbeitsvertrag drin stehen. Wird aber vermutlich drin stehen. Da steht dann auch welche Höhe die VertragsStrafe haben kann. Bei Abzug einer Vertragsstrafe muss die Zeitarbeitsfirma allerdings die Pfändungsfreigrenze beachten. Also können sie nicht den kompletten Lohn einbehalten.
Geh mal zum Arbeitsgericht und mach dich dort schlau.
Quelle: eigene Erfahrung, ich war Personaldisponentin bei einer Zeitarbeitsfirma
Mal ehrlich - willst du dir nicht überlegen den Support zu bitten die frage hier zu löschen?
Ihr habt alles falsch gemacht was man in dem Zusammenhang machen kann...
Kündigungen per Fax oder Email oder mündlich sind im Arbeitsrecht grundsätzlich unwirksam, da eine Kündigung ZWINGEND die Schriftform wahren muss und eine EIGENHÄNDIGE Unterschrift tragen muss
Einen Urlaub - egal aus welchem Grund - kann man nicht einfach so antreten, der muss vom Arbeitgeber genehmigt worden sein. Das ist dann irgendwas zwischen Arbeitsverweigerung und unentschuldigten Fehlen
Für eine außerordentliche Kündigung muss zwingend ein wichtiger Grund vorliegen, die kann also ebenfalls nicht einfach so mal daherplappern - zumal noch auf unzulässige Weise per Email
Dein Freund hat sich also vollumfänglich vertragswidrig verhalten und IHR WUNDERT EUCH DAS KEIN GELD GEKOMMEN IST ??? Vertragsstrafen sind in der Leiharbeit üblich und belaufen sich immer auf ein volles Monatsgehalt - er wird demnächst noch eine Zahlungsforderung bekommen... ach ja und vom Amt gibt es auch nichts, hier hat die volle 12wöchige Sperre rein...
So die wollen jetzt eine Vertragsstrafe gelten machen und haben den kompletten Lohn für Oktober damit verrechnet. Dürfen die das überhaupt? Er lebt ja schließlich von dem geld.
ja das dürfen sie - und sorry, so viel Naivität muss auch bestraft werden
wenn er einfach so fristlos kündigt hat er trotzdem eine kündigungsfrist von 1-2 tagen einzuhalten. wenn er länger wie seinen zustehenden urlaub + kündigungsfrist gefehlt hat, ist es eine vertragsstrafe.
das mit der email habe ich leider überlesen. die kündigung muss schriftlich erfolgen, und nicht per email. wenn er dann noch unentschuldig fehltund einfach s urlaub nimmt, braucht er sich nicht wundern
hat er die kündigung nicht schriftlich und wann bekommt er immer lohn? ende oktober bekommt er natürlich keinen lohn für den nächsten, tja pech so nen loser als verlobten zu haben