Ich fühle mich ausgenutzt von meiner Arbeitstelle(ich arbeite in der Zeitarbeit)

5 Antworten

Du gehst am Montag zu deinem Niederlassungsleiter und sagst ihm höflich aber bestimmt:

Er möge bitte sofort alle Überstunden und Urlaub wieder gut schreiben und dir den vertraglich vereinbarten Lohn zahlen für die Zeiten, in der er keinen Einsatz für dich hatte oder hat. Sollte er das nicht tun, so wirst du schriftlich Beschwerde bei der zuständigen Regionaldirektion der BA gegen die Firma und ihn persönlich einreichen (Bußgeld bis 12.000€) und die Rechtsabteilung des Arbeitgeberservice der örtlichen AfA darüber informieren, dass die Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung auf fachliche Eignung hin überprüft werden muss. Dazu ist er GESETZLICH nach § 11 Abs4 Satz 2 AÜG und § 615 BGB VERPFLICHTET dir in Zeiten ohne Einsatz die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen und Stunden- und Urlaubskonto für diese Zeit absolut tabu sind

christiane2012 
Beitragsersteller
 06.10.2012, 21:58

vielen dank ,ich war schon bei den Chef gewesen der meinte dafür wären die Überstunden (das Zeitarbeitskonto da) das wenn sie keine Einsatzmöglichkeit haben für mich ,davon nehmen.Ich kenne leider keinen Regionaldirektion.Wie kann ich diesen erreichen ? Vielen Dank

stelari  07.10.2012, 14:59
@christiane2012

§ 11 Abs.4 Satz 2 AÜG

Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers (§ 615 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden; § 615 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt.

§ 615 Satz 1 BGB

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

so viel zum Thema dafür wären Überstunden und Urlaub da...

Deine Regionaldirektion findest du HIER

stelari  07.10.2012, 15:03
@stelari

Nachleistung wäre in dem Fall die Entnahme von Stunden vom Arbeitszeitkonto oder Entnahme von zur Erholung dienenden Urlaub.

Dein Chef verhält sich gesetzwidrig und bereichert sich an dir

Mache mal einen Kassensturz was an Geld Du bekommst/bekommen hast?

Wurden die Überstunden Dir mit Freizeit abgegolten ???

Was steht in Deinem Vertrag ???

An deinen Urlaub dürfen die auf keinen Fall! Hallo erst einmal. Solche ,,Firmen,, versuchen mit allen Mitteln das letzte aus ihren Mitarbeitern heraus zu holen. Ich rate bei solchen Streitigkeiten jeden, einen Anwalt einzuschalten. Du wirst dann zwar mit einer Kündigung rechnen müssen, aber du würdest recht bekommen. Das mußt du selber entscheiden.

Du hast doch bestimmt einen Vertrag unterschrieben. Dort steht doch dein Lohn und alles drinnen. Das was im Vertrag steht gilt. Was anderes wäre Rechtswidrig. Besorge dir Notfalls einen Anwalt oder erkundige dich mal beim Rechtsschutz.

Zeitarbeit ist moderne Sklaverei. Das ist leider einfach so! Lass dich auf jeden Fall nicht ausnutzen und nimm dir einen Anwalt, wenn man dir deinen Lohn verweigert oder Teile davon!