Darf Wohnung nicht mehr betreten ?
Hallo
Es geht darum das ich aus der gemeinsamen Wohnung von nir und mein ex Freund ausgezogen bin er aber die 3Monate der Kündigungsfrist noch darin wohnt ich ja aber nicht
Zur Frage bin ich verpflichtet dazu meinen Anteil warn Miete zu zahlen oder muss ich die 3 Monate nur die kalt Miete zahlen? Ich habe ja kein Zutritt mehr zur Wohnung und weiß echt zu was ich verpflichtet bin ???
7 Antworten
Zur Frage bin ich verpflichtet dazu meinen Anteil warn Miete zu zahlen
Dem Mieter gegenüber dann, wenn es im Innenverhältnis vereinbart war. Meint, hatte man sich geeinigt, die Mietkosten hälftig zu erbingen, schuldet man sie auch dann, wenn man die Wohnung nicht nutzt, genauso, wie wenn man allein in Urlaub fuhr, im Krankenhaus lag oder auf Fortbildung war.
Dem Vermieter gegenüber auch allein und in voller Höhe. Meint, zahlt dein Ex garnicht, weil er deinen Anteil nicht mehr übernehmen will, darf sich der VM auch an dir schadlos halten.
G imager761
Du stehst mit im Mietvertrag-ergo hast du auch alle Kosten mitzutragen..dem VM ist es schnurzegal wer zahlt.
Wer steht im Mietvertrag? Wer hat ihn unterschrieben? Wenn beide Beides, kann sich der Vermieter von Jedem die Miete incl. BK holen, da ihr gesamtschuldnerisch haftet.
Solltest du nicht als Mieter benannt sein und /oder den MV nicht unterschieben haben, schuldest du weder deinem Ex noch dem Vermieter die Mietzahlung incl. BK.
Im Übrigen könnten du und der EX im Innenverhältnis sich einigen wer was zahlt.
Zur Frage bin ich verpflichtet dazu meinen Anteil warn Miete zu zahlen oder muss ich die 3 Monate nur die kalt Miete zahlen? Ich habe ja kein Zutritt mehr zur Wohnung und weiß echt zu was ich verpflichtet bin ???
Das ist doch Deine Sache, wenn Du etwas nicht nutzt; zahlen musst Du trotzdem und zwar wie bisher.
Ist doch bei anderen Verträgen auch so.
Wenn Du den Mietvertrag mit unterschrieben hast, mußt Du die Miete hälftig zahlen , ebenso die fixen Nebenkosten.
Muss sie nicht, kann aber. Muss im Innenverhältnis geklärt bzw. vereinbart werden. Das interessiert den Vermieter nicht, beide haften gesamtschuldnerisch.