Wenn man ausgezogen ist aber noch Miete zahlen muss, darf man die Wohnung noch betreten wenn der Expartner noch dort wohnt ?
Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe mich von meinem Partner getrennt und bin aus der gemeinsam gemieteten Wohnung ausgezogen. Der Mietvertrag endet am 31.03.2018. Mein Expartner wohnt noch dort, aber zieht am 31.03.2018 aus. Wie ist es jetzt rechtlich ? Darf ich die Wohnung noch betreten ? Der Vermieter sagt ich darf, ich habe ja auch noch die Schlüssel. Um eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
6 Antworten
Ihr habt den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben, Du zahlst noch anteilige Miete ? Dann darfst Du die Wohnung auch betreten. UmStress zu vermeiden, würde ich das aber vorher absprechen, damit er ggf. auch da ist. Nicht dass es hinterher heißt, es würde etwas fehlen...
Dann hast Du das Recht die Wohnung zu betreten.
Bis 31. März bist du trotz Auszug weiter Mieterin mit allen Rechten und Pflichten.
Behalte die Schlüssel bis zur offiziellen Rückgabe der Wohnung.
Ist die Wohnung von euch beiden schriftlich zum 31. März fristgerecht (bis 4.1.18) gekündigt? (Insofern ihr beide als Mieter im MV steht und beide ihn unterschrieben habt).
Ich nehme an, du zahlst noch, weil die Kündigungsfrist noch läuft. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist hast du selbstverständlich das Recht, die Wohnung zu betreten. Hast du aber die Wohnung deinerseits bereits gekündigt und hilfst deinem Ex-Partner nur aus Nächstenliebe, so hat er das alleinige Hausrecht und er entscheidet.
Wir haben beide zu Ende März gekündigt .
Dann darfst du natürlich noch in die Wohnung.
Da du immer noch Mietpartner bist, kannst du noch rein. Schöner und Stressfreier wird es aber wenn du dich mit deinem Ex abstimmst.
Das wäre zu schön aber das bleibt ein Traum, er möchte nur das ich noch anteilig zahle 😳
Du stehst im Mietvertrag und darfst somit die Wohnung jederzeit betreten. Das dürftest du auch, wenn du keine Miete zahlen würdest.
Ja ich zahle anteilige Miete