Wenn man ausgezogen ist aber noch Miete zahlen muss, darf man die Wohnung noch betreten wenn der Expartner noch dort wohnt ?

6 Antworten

Ihr habt den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben, Du zahlst noch anteilige Miete ? Dann darfst Du die Wohnung auch betreten. UmStress zu vermeiden, würde ich das aber vorher absprechen, damit er ggf. auch da ist. Nicht dass es hinterher heißt, es würde etwas fehlen...

Sunnyb1425 
Beitragsersteller
 30.01.2018, 19:45

Ja ich zahle anteilige Miete

BEAFEE  30.01.2018, 19:46
@Sunnyb1425

Dann hast Du das Recht die Wohnung zu betreten.

Bis 31. März bist du trotz Auszug weiter Mieterin mit allen Rechten und Pflichten.

Behalte die Schlüssel bis zur offiziellen Rückgabe der Wohnung.

Ist die Wohnung von euch beiden schriftlich zum 31. März fristgerecht (bis 4.1.18) gekündigt? (Insofern ihr beide als Mieter im MV steht und beide ihn unterschrieben habt).

Ich nehme an, du zahlst noch, weil die Kündigungsfrist noch läuft. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist hast du selbstverständlich das Recht, die Wohnung zu betreten. Hast du aber die Wohnung deinerseits bereits gekündigt und hilfst deinem Ex-Partner nur aus Nächstenliebe, so hat er das alleinige Hausrecht und er entscheidet.

Sunnyb1425 
Beitragsersteller
 30.01.2018, 19:44

Wir haben beide zu Ende März gekündigt .

TechnologKing72  30.01.2018, 19:48
@Sunnyb1425

Dann darfst du natürlich noch in die Wohnung.

Da du immer noch Mietpartner bist, kannst du noch rein. Schöner und Stressfreier wird es aber wenn du dich mit deinem Ex abstimmst.

Sunnyb1425 
Beitragsersteller
 30.01.2018, 19:47

Das wäre zu schön aber das bleibt ein Traum, er möchte nur das ich noch anteilig zahle 😳

Du stehst im Mietvertrag und darfst somit die Wohnung jederzeit betreten. Das dürftest du auch, wenn du keine Miete zahlen würdest.