Darf ein Vermieter einen weiteren Mitbewohner ablehnen?

7 Antworten

Der Vermieter kann es ablehnen eine weitere Person in den Mietvertrag aufzunehmen.

Was er nicht bzw. nur sehr schwer ablehnen kann ist die Erlaubnis zur Untervermietung.

Wie ist die Vertragslage? Hat jeder einen eigenen Mietvertrag oder gibt es nur einen gemeinsamen MV?

Ja, kann er. Er kann sich frei aussuchen, an wen er vermietet.

Georg63  09.02.2015, 14:41

Das hat er schon getan und dafür bekommt er monatlich seine Miete.

ErsterSchnee  09.02.2015, 14:46
@Georg63

Eben. Und er vermietet an ZWEI Freunde und nicht an DREI.

Georg63  09.02.2015, 14:57
@ErsterSchnee

Er darf einen winzigen Aufschlag kassieren und natürlich Nebenkostenanteile, die nach Bewohnerzahl abgerechnet werden umlegen. Das wars.

Eine grundlose Verweigerung kann für den Vermieter sehr teuer werden.

ErsterSchnee  09.02.2015, 15:00
@Georg63

Ein Vermieter kann deiner Aussage nach also gezwungen werden, einen ungekündigten Mietvertrag aufzulösen und ihn ohne Mitspracherecht am potentiellen Mieter wieder neu abzuschließen? Das ist doch Quatsch!

Georg63  09.02.2015, 15:01
@ErsterSchnee

lies meine Antwort - das Zauberwort heißt "Untermieter"

Die Aufnahme des neuen Mitbewohners in den Hauptmietvertrag könnte für den Vermieter zwar vorteilhafter sein, aber wenn er das nicht will ....

ErsterSchnee  09.02.2015, 15:08
@Georg63

lies meine Antwort - das Zauberwort heißt "Untermieter"

FALSCH! Lies du meine Antwort! Und dann sag mir nochmal, dass der Vermieter nicht frei entscheiden kann, mit wem er einen Mietvertrag abschließt! "Untermiete" ist hier überhaupt nicht das Thema der Frage. Es geht darum, ob der Vermieter einem neuen Mietvertrag zustimmen muss. Und das muss er definitiv nicht!

Wenn ER an zwei Leute vermietet hat, darf er das auch weiterhin und muss nicht zwangsweise an drei vermieten.

DanielSchn 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 15:14
@ErsterSchnee

Ok, ich habe jetzt verstanden:

-wenn er mit in den Hauptmietvertrag will, muss der Vermieter zustimmen

-wenn er mit einziehen will (was die Intention meiner Frage war), kann er über einen Untermietvertrag mit einziehen, den der Vermieter nur in begründeten Fällen ablehnen kann.

ErsterSchnee  09.02.2015, 15:17
@DanielSchn

Genau. Man sollte sich nur immer überlegen, wie wichtig einem das ist. Sonst kann es nämlich passieren, dass aufgrund der ganzen Mieterrechte irgendwann niemand mehr Lust zum Vermieten hat. Dann kann man unter eine Brücke ziehen und dort auf seine Rechte bestehen...

DanielSchn 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 15:20
@ErsterSchnee

Das sind auch die Bedenken, die ich habe. Ich bin eher ein Freund davon, die Dinge so zu regeln, dass beide Seiten zufrieden sind. Ich finde es in dem Fall nur schwierig, da der Vermieter mMn einfach unbegründete Befürchtungen hat und das finde ich uns gegenüber nicht fair.

ErsterSchnee  09.02.2015, 15:25
@DanielSchn

Dann versucht doch, euch mit ihm zu einigen! Miteinander reden ist immer besser als sich gegenseitig Paragraphen um die Ohren zu hauen. :-)

Gibt es ein freies Zimmer, welches der Freund beziehen will? Dann beantrage beim Vermieter schriftlich die Genehmigung zur Untervermietung. Die darf er nicht grundlos verweigern, da genug Platz vorhanden ist und ihr einen triftigen Grund habt - nämlich Geld. Macht einen korrekten Untermietvertrag und packt den dazu.

Bis alles geklärt ist, kann der Freund ja als Besuch da bleiben.

DanielSchn 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 15:07

Danke für gute und schnelle Antwort!

Also ich bin auch nur als Untermieter eingetragen. Das bedeutet, wenn mein Mitbewohner (=Hauptmieter) einen weiteren Untermietvertrag anfertigt, kann der Vermieter nicht ablehnen, richtig? Platz/Zimmer ist ausreichen vorhanden.

Muss der Grund denn gegenüber dem Vermieter angegeben werden?

anitari  09.02.2015, 15:49
@DanielSchn

BGB § 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte

(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.


Das bedeutet, wenn mein Mitbewohner (=Hauptmieter) einen weiteren Untermietvertrag anfertigt, kann der Vermieter nicht ablehnen, richtig? Platz/Zimmer ist ausreichen vorhanden.

Der Hauptmieter muß vorher die Erlaubnis des Vermieters einholen.

Eine evtl. Ablehnung muß der Vermieter schon sehr genau begründen.

Es besteht ein Mietvertrag zwischen der Partei Vermieter und der Partei Mieter 1/ Mieter @Danielschn. In diesen Mietvertrag kann ein weiterer Mieter ohne Genehmigung des Vermieters nicht als 3. Mieter in die Mieterpartei aufgenommen werden. Der Vermieter muss seine Weigerung nicht begründen.

Wenn die Mieterpartei den Bewerber dennoch in die Wohnung aufnehmen will, dann geht das nur über eine Untervermietung der Mieterpartei mit dem Bewerber. Vor Abschluss des Untermietvertrages muss die Genehmigung des Vermieter dafür zwingend eingeholt werden. Der Vermieter kann aber die Untervermietung nur dann verbieten, wenn in der Person des Bewerbers ein Straftatsbestand vorliegt, Überbelegung der Wohnung kommt wohl nicht infrage. Macht finanzielle Gründe für die UVM geltend.