Darf Vermieter uns rauswerfen?

Nadelwald75  19.10.2020, 16:59

Mit wem ist der Mietvertrag abgeschlossen: mit allen drei Personen oder nur mit einer Person?

Kassiopeia1995 
Beitragsersteller
 19.10.2020, 17:02

Mit 2 Personen wurde der Vertrag abgeschlossen

10 Antworten

Ihr seid drei Personen in der Wohnung, aber nur mit zwei ist der Mietvertrag abgeschlossen. Das ist schon mal ungewöhnlich und sollte geändert werden.

Zwei Fälle:

  • Die Person, die ausziehen will, ist nicht im Mietvertrag genannt: Die kann problemlos ausziehen, ohne dass sich etwas ändert. Sie hat ja keinen Vertrag.
  • Die Person, die ausziehen will, ist eine der beiden Mieter im Vertrag: Ausziehen kann sie ruhig, sie ist aber an den Mietvertrag gebunden und muss weiter Miete bezahlen.

Wenn der Vermieter den Mietvertrag nicht ändern möchte (siehe oben:....er möchte dies aber nicht....), dann könnten höchstens die beiden Mieter von sich aus kündigen, sind aber an die Bestimmungen des Mietvertrages gebunden. Wenn dann ein neuer Mitvertrag abgeschlossen wird, dann muss über alle Punkte neu verhandelt werden.

Nun müsste unser vermieter uns einen neuen Mietvertrag ausstellen, er möchte dies aber nicht. 

Wie andere schon geschrieben haben, muss er nicht. Es herrscht hierzulande Vertragsfreiheit und man kann den Vermieter nicht zwingen, eine Vertragskonstellation mit jemand einzugehen, wenn er das aus irgend einem Grund nicht mag.

 ist es rechtens das komplette Mietverhältnis zu kündigen, wenn eine Person geht?

Der Vermieter kann das nicht, aber wenn die Person, die ausziehen will, als Mieter mit im Vertrag steht und die Person will das nicht mehr wegen Auszug, dann kann der Vertrag rein rechtlich nur dadurch geändert werden, dass die beiden Mieter diesen Vertrag kündigen und der Vermieter dann ein neues Angebot machen kann, aber wiederum nicht muss, was den Auszug der kompletten Besetzung zur Folge haben kann.

 Im Mietvertrag ist darüber nichts festgehalten - der Mieter meint er hätte dies mündlich mitgeteilt.

Klar, weil es eine Selbstverständlichkeit ist und selbst wenn man der Vermieter nicht beweisen kann, dass er das schon mal mündlich gesagt hat, ändert das nichts an der rechtlichen Konstellation, dass ein gemeinschaftlich geschlossener Vertrag mit mehr als einer Person auf der einen Seite nur durch beide Personen auf dieser Seite gemeinschaftlich gekündigt werden kann. Entweder ein Schreiben, auf dem beide Namen stehen oder jeder kündigt und verweist zusätzlich auf die Kündigung des anderen.

Auch würde er gerne im neuen Vertrag die Miete erhöhen... 

Auch das ist legitim. Durch die Änderung in den Personen der Mieterseite kann sich eine andere Risikosituation für ihn ergeben und außerdem ist es die einfachste Möglichkeit, eine vielleicht längst anstehende Mieterhöhung durch zu bringen.

Da es jetzt um die Überbrückung der drei Monate bis zur Prüfung geht:

Vereinbart mit dem ausziehenden Mieter, dass Ihr nach dem Prüfungstermin bereit seid, den Mietvertrag zu kündigen. Oder so lange vorher, dass der Auszugstermin bei drei Monaten Kündigungsfrist auf jeden Fall nach der Prüfung wäre. Wie es für Euch am besten passt.

Findet Ihr mit der ausziehenden Person keine für diese/n angenehme Regelung könnte diese Person auf Zustimmung zur Kündigung klagen und das will man schließlich auch nicht.

Die Zeit bis zur Kündigung kann man dann auch nutzen, um ggf. mit dem Vermieter die Bedingungen für einen neuen Vertrag auszuhandeln oder aber Ausschau nach einer neuen Wohnung zu halten.

Kassiopeia1995 
Beitragsersteller
 19.10.2020, 18:32

Vielen Dank für die Informationen!

Wir leben in einem Haushalt mit 3 Personen, eine Person hat sich nun entschlossen auszuziehen

Soll das heißen, ihr steht auch alle 3 im MV?

Nun müsste unser vermieter uns einen neuen Mietvertrag ausstellen, er möchte dies aber nicht

Das muss er auch nicht. Denn in dem Fall *kann* der auszugswillige Mieter gar nicht alleine kündigen; der Vertrag kann nur durch eine gemeinsame Kündigung insgesamt gekündigt werden.

meine Frage wäre nun ist es rechtens das komplette Mietverhältnis zu kündigen, wenn eine Person geht?

Anders ist es wie gesagt gar nicht möglich, den MV zu beenden. Ihr habt nur die Wahl, entweder alle zu kündigen - dann wird euch der VM einen neuen MV anbieten, aber mit aktualisierten Konditionen, oder gar nicht zu kündigen - dann kann der auszugswillige Mieter zwar ausziehen, muss aber weiter zahlen.

Kassiopeia1995 
Beitragsersteller
 19.10.2020, 17:34

Wenn man sich nicht einig wird und nicht gemeinsam kündigen möchte?

FordPrefect  19.10.2020, 18:06
@Kassiopeia1995

Dann bleibt der Vertrag weiterhin mit allen Parteien gültig. Allerdings kann der auszugswillige Mieter die Zustimmung zur gemeinschaftlichen Kündigung notfalls auch gerichtlich erzwingen. Ihr solltet euch also tunlichst einigen.

Die Person ist Mieter lt. Mietvertrag? Dann kann diese mittels Vereinbarung aus dem Mietvertrag entlassen werden. Es bedarf keiner Kündigung des Mietvertrages.

Ist die Person nicht Mieter lt. Mietvertrag, zieht sie aus und fertig. Lediglich ist der Vermieter darüber zu informieren (BK-Umlage nach Personen?).

In beiden Varianten ist kein neuer Mietvertrag nötig. Der brächte verm. nur Nachteile.

Ja, der Vertrag muss von euch allen gekündigt werden und dann entscheidet der Vermieter, mit wem und zu welchen Modalitäten er einen neuen macht.

Kassiopeia1995 
Beitragsersteller
 19.10.2020, 17:18

Und wenn wir den Mietvertrag nicht kündigen möchten ? Ich möchte eh nicht ewig hier wohnen mit diesem belasteten Mietverhältnis, aber stehe nun vor meiner Abschlussprüfung und möchte nicht in 3 Monaten eine Wohnung suchen müssen, zumal es bei uns in der Region eh schwierig ist.