Darf Vermieter Rauchen im Hof verbieten

13 Antworten

Außerhalb der Mietsache (Wohnung) hat der Vermieter das Hausrecht und kann verbieten das dort geraucht wird.

Dazu muß nichts im Mietvertrag stehen.

hmm schwierig, eigentlich kann man draußen das rauchen nicht verbieten, siehe Níchtraucherschutz in der Gastronomie, selbst da darf man auf Terrassen und Biergärten noch rauchen. Einizge wo es wirklich verboten ist, sind Schulhöfe, Bahnhöfe und Co, also amtliche Flächen. In Gesellschaftsräumen darf es auch verboten werden, aber über Außenflächen kann ich nix finden. Kann mir auch nicht vorstellen das es da eine rechtliche Handhabe gibt, schließ dich doch mal mit allen Rauchern des Hauses zusammen und geht mal zum Anwalt, denke ihr werdet da Erfolg haben. Ansonsten könnte man den Vermieter auch sagen das man dann auf die Nutzung des gemeinsamen Hofes verzichtet und dafür die Miete entsprechend kürzt.

anitari  23.05.2014, 13:22
Kann mir auch nicht vorstellen das es da eine rechtliche Handhabe gibt,

Gibt es. Nennt sich Hausrecht.

jww28  24.05.2014, 13:11
@anitari

jep heißt auch Hausrecht, nicht Hofrecht. Sprich der Hausherr darf über das Haus bestimmen, wie zb Gemeinschaftsräume wie Keller, Waschkeller, Tiefgaragen etc da darf er natürlich auch ein Rauchverbot einsetzen, was ich auch als sinnvoll erachte. Aber ein gemeinsam genutzter Hof der nicht komplett überdacht ist fällt nicht darunter. Wäre auch sehr schizophren, da selbst in der Gastronomie das rauchen draußen im Biergarten nicht verboten werden kann. Auch Rauchen auf den Balkon kann nur in absoluten Ausnahmenfällen untersagt werden. Des Friedens Willen wenn man da wohnen bleiben möchte, sollte man natürlich lernen sich anzupassen, allerdings wäre ich dazu nicht bereit....ich würde schauen das ich schnellst möglichst umziehe. Hat schon ein bisel was von Jugendherberge wenn ich mir das durchlese und ich hätte keine Lust auf einen Vermieter der sich als Platzwart aufspielt....

bwhoch2  24.05.2014, 17:18
@jww28

Das Hausrecht gilt auch auf dem Hof. Entscheidend ist, wer darüber die Verfügung hat. Ist eine Wohnung samt Balkon vermietet, hat der Mieter die Verfügungsgewalt. Solange Rauchen zur Normalnutzung einer Wohnung gehört, hat der Vermieter nichts mehr drein zu reden.

In einem nicht vermieteten Innenhof hat aber direkt der Vermieter zu sagen, was dort erlaubt ist und was nicht. Der Biergarten ist ein denkbar schlechtes Beispiel, denn keinem Wirt wird einfallen, im Freischankbereich das Rauchen zu verbieten, aber wenn es sein Grundstück ist, könnte er auch das.

Havege  26.05.2014, 15:17
@jww28
jep heißt auch Hausrecht, nicht Hofrecht.

Sorry aber das ist kompletter Unfug mit dem du hier argumentierst.

Das Apfelsaftgesetz handelt übrigens auch nicht von Apfelsaft....

Hast Du denn den Hof gemietet? Außerhalb der Mietsache kann der Vermieter ÜBERALL das Rauchen verbieten...

Zoelaa 
Beitragsersteller
 23.05.2014, 13:19

Ja, er ist Bestandteil meines Nutzungsraums.

Mephisto2342  23.05.2014, 13:21
@Zoelaa

Das beantwortet nicht die Frage, ob er zur MIETSACHE gehört, also zur exklusiven Nutzung im Mietvertrag steht...

anitari  23.05.2014, 13:26
@Zoelaa

Das Du den Hof nutzen darfst bedeutet nicht das Du ihn gemietet hast.

wenn ihr den hof sauber haltet darf er es nicht verbieten da es sich nicht um geschlossene räume handelt

Mephisto2342  23.05.2014, 13:19

Unsinn, welches Recht sollte bestehen, auf fremdem Grund und Boden rauchen zu dürfen?

user2386  23.05.2014, 15:11
@Mephisto2342

es sind doch immerhin die mieter

anitari  23.05.2014, 15:20
@user2386
es sind doch immerhin die mieter

Das ändert nichts am Sachverhalt.

Mephisto2342  23.05.2014, 15:24
@user2386

Die Mieter von was? Von dem Hof? Steht hier nicht...

Der Vermieter übt sein Hausrecht aus. Der könnte noch viel mehr verbieten.