Parkrecht Gemietetes Carport?
Guten Tag. Wir haben vor unserem Mehrfamilienhaus mit 4 Mietparteier 2 Carports. Eines ist durch meine Frau und Mich angemietet und das andere durch die lieben nachbarn unter uns. Bislang habe ich meinen kleinen Anhänger unter das Carport meiner lieben nachbarn hingestellt, selbstredent mit deren einverständniss und die haben ihr fahrzeug einfach davorgestellt. Würde ich so handhaben unter meinem carport agieren, würde man beim einfahren auf den hof platzprobleme bekommen. Die lieben nachbarn waren bis diesen monat die besitzer des mehrfamilienhauses und haben dieses nun aus gesundheitlichen geünden verkauft an die nachbarn gegenüber und diese standen nun grade vor meiner tür und haben mir angewiesen, meinen hänger dort wegzunehmen, da, ich zitiere :"es ist deren eingetragenes stück parkfläche und kann nicht an dritte übertragen werden. Ich solle meinen hänger doch dort wegnehmen!" Nunja, gesagt getan, ich versuchte stets ein nettes miteinander zu erhalten was seitens der neuen eigentümerin stets durch einen lauten und dezent agressiven ton zu zerstören versucht wird. Nun die eigentliche frage, wenn meine nachbarn sagen "klar kannst du deinen hänger bei uns mit drunterstellen der stört uns nicht", kann meine eigentümerin dortiges unterstellen nun verbieten? Hat sie da rechtliche möglichigkeiten?
5 Antworten
kann meine eigentümerin dortiges unterstellen nun verbieten?
Hat sie da rechtliche möglichigkeiten?
Durchaus: N. h. M. ist auf einem Stellplatz, mithin einem überdachten (Carport) nur das Unterstellen eines Kraftfahrzeugs vertragsgemäß. (Die Mindermeinung und abweichende erstinstanzliche Urteile zu dieser Thematik sind mir bekannt, hier aber nicht anwendbar).
Eine davon abweichende Duldung des ehemal. VM ist widerruflich erteilt und insbes. von dem Neueigentümer wirksam zu widerrufen. Auf die Erlaubis des M käme es nicht an.
Von einer ausdrücklichen Vereinbarung des ehemal. VM über diese Sondernutzung in deinem Mietvertrag vermag ich nicht auszugehen.
Den Mietvertrag des Stellplatzes/Carports dürfte die Vermieterin gem § 580a I BGB jederzeit ordentlich frsitwahrend kündigen; eines besonderen Interesses oder Begründung bedarf es dafür nicht.
G imager761
dürfte ich nichtmal meine fahrräder unter meinem carport lagern?
Genau: Die Bezeichnung Carport ist dem Wortlaut nach und im nächstliegendem Sinn so zu verstehen, dass diese Flächen als Abstellplatz für Kraftfahrzeuge dienen sollen.
Auch die Garagenverordnung, die Stellplätze als „Flächen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen … dienen“ definiert sowie Bauordnung des Landes, die nach Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradplätzen unterscheidet, stützen in verständiger Auslegung diese vertragsgemäße Nutzung deines überdachten Stellplatzes.
Die nunmehr entgeltpflichtige Miete vormals kostenloser Gebrauchsüberlassung ändert daran nichts.
Danke imager761.
Eine plausible und informative antwort.
was seitens der neuen eigentümerin stets durch einen lauten und dezent agressiven ton zu zerstören versucht wird.
Sie ist nun mal so. Davon nicht beeindrucken lassen! Immerhin hat sie jetzt die unangenehme Situation, dass sie sich als Neueigentümerin auch durchsetzen muss. Das probiert jeder auf seine Weise.
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind die ehemaligen Eigentümer weiterhin Bewohner und haben einen Carport in Besitz. Vermutlich nun gemietet.
Sie bestimmen letztendlich, was in dem Carport abgestellt werden darf, jedoch darf es nicht sein, dass wegen des Anhängers das Auto nicht ganz in den Carport passt und somit immer teilweise auf öffentlichem Grund steht oder auf einer Grundstücksfläche, die nicht zum gemieteten Stellplatz gehört.
Wäre es so, dass es sich bei dieser Fläche lediglich um die Zufahrt zum Stellplatz handelt, wäre sie gewissermaßen Bestandteil des Stellplatzes und ist sowieso immer so frei zu halten, dass niemand anderes behindert wird und die Zufahrt zum Carport immer ungehindert möglich ist.
Ich kenne nicht im Detail die Situation, aber ich denke, Du kannst nun beurteilen, ob die neue Eigentümerin im Recht ist oder nicht.
Wo steht der Anhänger jetzt? Etwa auf der Straße? Oder im Garten? Beides wäre eher schlechter, auch für die Eigentümerin, als wenn er im Carport weiterhin untergebracht wäre.
Versuche mich davon nicht beeindrucken zu lassen. Allerdings fällt es mir schwer da ich in der vergangenheit nie derlei streitigkeiten auszustehen hatte. Bin morgen mit dem mieterbund bei uns in der region verabredet. Die ehemaligen besitzer , unsere lieben nachbarn, haben kostenfreies wohnrecht auf lebenszeit. Dazu gehört auch ihr carport. Die einfahrt zu den 2 vorhandenen carports führt im rechten winkel der strasse aufs grundstück. Erstes recht mein carport und zweites dahinter das meiner lieben nachbarn. Der anhänger befindet sich nun hinter meinem fahrzeug welcher nun täglich meinen weg zur arbeit mitfahren darf und so etwas von der welt sieht ......
Also Du läßt den Anhänger jetzt immer angekoppelt?
Ist es ein eher kleiner oder ein ziemlich großer Anhänger? Kleine Anhänger lassen sich meist auch einfach senkrecht stellen. In den Carport rein, ganz hinten senkrecht stellen und dann fixieren. Ginge das bei Dir?
Du solltest hier zu deinem Mietvertrag etwas genauer berichten. Ist das Carport in deinem Mietvertrag mit den "lieben Nachbarn" als ehemalige Vermieter erwähnt? Wenn ja, darf die neue Eigentümerin hier nicht eine Miete verlangen, das wäre eine einseitige Änderung des Mietvertrages.
Steht das Carport nicht im Mietvertrag, dann könnte dessen kostenlose Nutzung außerhalb des Wohnungsmietvertrages mündlich mit den Alteigentümern vereinbart worden sein. In dem Fall kann die neue Eigentümerin zu Recht eine Miete verlangen. 25€ p.m. sind sehr moderat.
Das Carport der Nachbarn war vormals Eigentum, nach Verkauf und Anmietung ist es nun Besitz der Nachbarn. Alle Forderungen bezüglich der Unterstellung des Anhängers muss daher die Eigentümerin gegen die Nachbarn als Besitzer richten. Am Ausgang der Streiterei wird das nichts ändern, weil die Eigentümerin darauf bestehen kann, dass der Anhänger von der Stellfläche des Carports entfernt werden muss und der PKW nicht über die Stellfläche hinaus einen Platz im Grundstück benutzen darf.
Problematik hier, dass es bei der vorbesitzerin, meinen lieben nachbarn, um eine mündliche kostenfrei zusage handelte dass ich das carport nutzen kann. Die 25€ finde ich akzeptabel und zahle diese auch anstandslos. Wie oben erwähnt besteht der sogannte "mietvertrag" für besagtes carport ausschliesslich aus dem satz dass selbiges 25€ im monat kostet.
Da das Grundstück verkauft wurde, sind solche Nebenabreden natürlich ungültig. Schließlich hast du nur den EINEN Carport gemietet. Wieso glaubst du, dass du den anderen kostenlos weiter benutzen kannst?
Der andere gehört nach wie vor unseren lieben nachbarn die nach wie vor damit kein problem haben dass mein hänger dort steht. Darum?!
Nur die neue eigentümerin des mehrfamilienhauses mag mich nicht, warum auch immer, möchte nun scheinbar dass diese nettigkeiten untereinander nichtmehr andauern
Der gehört nicht eurem Nachbarn, sondern dem neuen Grundstückseigentümer.
Ja und meine lieben nachbarn haben dieses angemietet. Deiner aussage nach dürfte es ja auch nicht gestattet sein, dass wenn ich besuch bekomme dieser unter meinem carport steht?! An den mietverhältnissen hat sich nach wie vor nichts geändert. Ich miete das eine meine lieben nachbarn das andere. Wenn diese nun sagen dass ich meinen hänger ruhig mit vor ihr auto stellen kann, warum sollte dass dann verboten sein?
Versteh mich nicht falsch DerHans, ich will nicht unbedingt meinen willen durchsetzen oder grob um mein recht disskutieren. Ich möchte nur verstehen warum und ob das so rechtens ist.
Weil es egal wäre, ob du deinen Anhänger nicht bei dir oder nicht bei deiner Nachbarin abstellen darfst: Stellplätze dienen mangels ausdrücklicher mietvertraglicher Sondernutzungsvereinbarung vertragsgemäß ausschl. zum Unterstellen von Kraftfahrzegen.
Und euch wie denen ist 1 Stellplatz, nicht 1 1/2 Plätze vermietet, da hat eben nichts einen halben Meter über die vermietete Stellplatzfläche hinaus in die Gemeinschaftsfläche herauszustehen - genau deshalb will die VM das nicht und hat kraft Weisungsbefugnis als Eigentümerin Recht damit.
Das hat man zu akzeptieren - oder widrigenfalls die Kündigung seines Carports hinzunehmen.
G imager761
Normalerweise nicht. Da es ja aber so zu sein scheint, dass das Auto dann nicht mehr unter das Carport passt, können sie evtl. doch etwas machen. Oder ist ihr Auto so viel kürzer als deins?
Nein das auto unserer lieben nachbarn steht ca n meter hinten raus, was sonst aber niemanden stört. Sie selbst ja nicht. Das problem ist, dass unsere neue vermieterin versucht mir das leben schwer zu machen. Bei vielen angelegenheiten weiss ich ich genug, um der vermieterin das leben schwer zu machen und semnach versucht sie nun woche für woche mir eins auszuwischen.
Suche seit ner stunde im netz nach ähnlichen fällen oder rechtlichen. Werde nur leider nicht so ganz fündig :/
Da wirst du auch nichts finden: Dir und der Nachbarin ist genau ein Stellplatz zum Abstellen eines Kraftfahrzeugs vermietet, kein halber Meter davor. Der gehört der Eigemtümerin und unterliegt ihrem Weisungsrecht.
Nur nochmal eine doofe verständnissfrage. Wenn ich der aussage bezüglich vertragsgemässen nutzung nun bedenke dürfte ich nichtmal meine fahrräder unter meinem carport lagern? Dazu muss gesagt werden, dass unsere lieben nachbarn, als sie noch die vermieter waren, uns das carport ohne mietvertrag und kostenfrei zur nutzung überlassen haben. Die neue vermieterin hat dem carport lediglich mit folgendem satz beachtung eingeräumt , zitat aus neuem handschriftlichem mietanhangsvertrag:
"Miete für Carport 25€ ab 1.2.2017"
Dieser satz wäre ja demnach mein mietvertrag für das carport wenn ich das recht verstehe. Dieses zahle ich selbstredent da ich es ja auch nutze.