Auf dem Balkon stinkt es wie "Sau". Mietrecht?
Hey!
Unter mir wohnen 3 Raucher.
Es geht um deren Kippen.
Wenn ich auf den Balkon gehe, dann stinkt es dort bestialisch nach deren Kippen, als wenn man die Nase direkt in einen Ascher hält.
Der Nachbar rechts unter mir hat immer leere Ascher.
Heute ist es so schlimm, dass sogar meine ganze Wohnung nach deren Kippen stinkt.
Man kann sich ja vorstellen, wenn 3 Leute 11 Stunden am Tag alle 15 Minuten rauchen gehen, wie viele Kippen dann anfallen.
Gibt es rechtliche Richtlinien, die vorschreiben, dass der Ascher zu leeren ist?
6 Antworten
Dich stört weniger der Gestank, wie ich nach dem Durchlesen aller Kommentare entnehme, sondern die Tatsache, dass die Leute rauchen.
Wir sind zwar in Deutschland, wo es fast für alles irgendwelche Vorschriften, Gesetze und einzuhaltende Normen gibt, aber diese Lücke besteht noch:
Ein Gesetz, dass Rauchern vorschreibt, wie oft sie ihren Ascher leeren müssen.
Du könntest den Vermieter einschalten. Der würde wohl mit Recht sagen, das geht mich nichts an, ich bin froh, dass die Leute nicht in der Wohnung rauchen.
Du könntest zu einem Rechtsanwalt gehen und dieser freut sich auf einen schönen langen Prozess, der über Jahre Kohle bringt, auch wenn er am Ende wohl keinen Erfolg haben wird.
Kann man nicht mit denen reden? Es gibt Ascher mit Deckel, wenn sie zu faul sind.
Muß nicht sein. Es gibt Raucher, die sich gar nicht bewusst sind, dass sie andere damit nerven, darum würde ich erstmal mit den Nachbar reden. Solange man selber raucht, merkt man den Gestank nicht. Ich wohne auch zwischen zwei Rauchen und mein Schlafzimmer liegt dazwischen. Nicht angenehm, aber ich habe nette Nachbarn...Dann mach ich eben mal das Fenster zu.
Mir ist der Hausfrieden lieber - vor allem, du hast kaum ein Chance dagegen was zu unternehmen. lg
Du kannst als Mieter bei einer wesentlichen Geruchsbeeinträchtigung Deiner Mietsache die Miete mindern. Das haben vor ein paar Jahren ja auch Leute in Köln getan, weil ein starker Raucher durch falsches Lüften das Treppenhaus massiv verstunken hat.
Das führte schlussendlich auch zur Kündigung des langjährigen Mietvertrags.
Das erfordert allerdings vorherige Beschwerden und Ankündigungen und ist nur zu bestimmten Prozentwerten zulässig (Details findet man sicher in den Webseiten von Mietervereinen etc.) - aber das ginge schon, und der Vermieter könnte dann versuchen, von den Verursachern die Mindereinnahme als Schadenersatz einzufordern.
Das ist dann aber das ganz große Ballett, mit dem der häusliche Frieden ziemlich im Eimer ist.
Schenke Deinen Raucher-Nachbarn einen großen Drehaschenbecher, dann sind die Kippen verschlossen !
Ist keine Lösung, dass ich sein Rauchen auch noch unterstütze.
Raucher haben keinen Freibrief um ihr Umwelt mit Absicht zu schikanieren.
tja dann viel Spaß bei der Auseinandersetzung, die sich über Jahre hinziehen kann.
PS: Du unterstüzt nich die Raucher, sondern hältst den Gestank von Dir fern ! Aber wenn Du lieber streiten magst.......
Raucher haben aber das Recht, in ihrer Wohnung oder auf deren Balkon zu rauchen. Bei einem Mietshaus mit mehreren Parteien muss man das in Kauf nehmen. Sonst musst Du Dir ein einsames Haus am Waldrand kaufen.
Daher weht der Wind! Raucher haben schon diesen Freibrief, nachdem sie vielerorts schon aus Gaststätten und öffentlichen Gebäuden, sowie von ihren Arbeitsplätzen verbannt wurden und außerdem freiwillig nicht mehr das innere von Gebäude verrauchen und lieber nach draussen gehen.
Wo soll man es ihnen noch überall verbieten?
Es kommt noch soweit, dass Raucher wie Geächtete behandelt werden. Komisch ist schon, dass sich früher keiner darüber aufgeregt hat, wenn am Balkon geraucht wurde.
Fazit:
Reicht man den Nichtrauchern den kleinen Finger, erheben sie gleich Anspruch auf die ganze Hand !
die Rechtslage ist hier sehr gut beschrieben (aber es bleibt immer die Abwägung im Einzelfall und somit kompliziert): http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article136453860/Rauchen-auf-dem-Balkon-ist-kein-Grundrecht-mehr.html
Danke.
Ein Anwalt sagte mir, dass die Richter, die dann die Wohnung besuchen selber Raucher sind.....
hier leigt aber ein BGH-Urteil vor, auch wenns immer auf den Einzelfall ankommt ist die Richtung hier mehr wie klar und kann auch von einem einfachen Amtsrichter nicht ignoriert werden. Entsprechend kann man hier klar den Vermieter in die Pflicht nehmen- was ich persönlich aber erst nach einem persönlichen Gespräch mit den Nachbarn machen würde.
Wer schon mal versucht hat Rauchern "ihre Sucht zu verbieten", der weiß wie heftig die dann abgehen.