Darf Vermieter mein Auto auf dem seinem Grundstück fotografieren?
Ich habe mein Auto vor 2 Tagen abgemeldet und der Käufer hat es auch heute abgeholt. Nun zum Sachverhalt:
Ca. 15 Minuten, bevor der Käufer kam, kam der Vermieter und fragte mich, ob das mein abgemeldetes Auto auf dem Hof sei. Ich bejahte dies und gab ihm zur Kenntnis, dass das Auto heute abgeholt wird. Daraufhin machte der Vermieter mehrere Fotos nur von meinem abgemeldeten Auto.
Meine Frage: Darf der Vermieter mein abgemeldetes Auto fotografieren? Ich bin hier Mieter und mir wurde ausdrücklich dieser Stellplatz, wo ich das Auto abgestellt habe, vom Vermieter zugewiesen. Also habe ich doch auch das Recht, das Auto zeitweise (also ein paar Tage) auch in abgemeldetem Zustand dort abzustellen. Oder irre ich mich? Es steht ja nicht ein halbes Jahr oder länger.
6 Antworten
Da das Auto eine SACHE ist, darf der Vermieter das.
Natürlich kannst du auch ein paar Tage das Auto auf deinem angemieteten Stellplatz stehen lassen. Fotos vom Auto kann dein Vermieter auch machen - vermutlich will er nur sicher gehen, dass es da nicht ewig steht. Ich würde mir also keine Sorgen machen.
Warum sollte er das Auto nicht fotografieren dürfen? Es ist sein Grundstück, er verletzt keine Persönlichkeitsrechte, er verletzt nicht deine Privatsphäre. Meine Meinung nach also kein Thema, das er dein Auto fotografiert.
Der Vermieter darf Autos fotografieren, du darfst deinen Stellplatz nutzen, wie es vertraglich geregelt ist (also ein Auto darauf abstellen). Ihr habt euch beide gesetzeskonform verhalten und ich kann nicht wirklich ein Problem erkennen.
Er darf das schon, aber was will er mit den Bilder? Vielleicht will er sich die an die wand hängen? Oder will er damit bewirken dass das auto entfernt wird, was ja sinnlos ist, weil das auto ja schon weg ist. Manche Menschen haben auch einfach nur extreme langeweile und suchen stress, weil die ihr leben einfach so anödet