Anhänger auf Außenstellplatz?
Hallo Leute, Ich habe mir einen Anhänger mit Aufbau sieht aus wie eine Pferdebox gekauft, um darin mein Motorrad abzustellen da ich keine Garage sondern nur einen Außenstellplatz der zu meiner Wohnung gehört habe. Der Anhänger hat TÜV und ist Zugelassen.
Nun droht mir mein Vermieter ich soll den Anhänger von dem Stellplatz entfernen oder er würde dafür sorgen das das Mietverhältnis beendet wird... Wow (und das wegen so etwas ...)
Nun ist meine frage, darf ich auf meinem Stellplatz abstellen was ich mag? Ist der Anhänger erlaubt? Oder muss ich ihn tatsächlich weg stellen??
Wer kennt sich aus?
Vielen Dank im vorraus!
2 Antworten
Nun ist meine frage, darf ich auf meinem Stellplatz abstellen was ich mag? Ist der Anhänger erlaubt?
Nein:
Verkehrsräume sind öffentlich, wenn sie für die Allgemeinheit (Besucher) offenstehen bzw. dort allgemeiner Verkehr von Berechtigten (Handwerker, Müllabfuhr, Paketdienst) geduldet wird.
Laut § 12 Abs. 3b StVO dürfen Kraftfahrzeuganhänger, die Verkehrszwecken (!) dienen und nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als 2 Wochen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Wird der Anhänger zu anderen Zwecken genutzt, wie hier als Wetterschutz, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes bereits vom Beginn des Abstellens vor.
Insofern wäre das unverzügliche Beseitigungsverlangen des Eigentümers zulässig.
Eine fristlose Kündigung nach qaulifizierter Abmahnung dränge durch.
G imager761
Könnte es sein, dass du den Stellplatz im "Außenbereich" zwingend als öffentlichen Verkehrsraum darstellst? Vermutlich liegt der Stellplatz im Grundstück des Vermieters. Der Mieter hat den Stellplatz gemietet, daher kann der Stellplatz nicht im öffentlichen Verkehrsraum liegen.
Wenn der Stellplatz DEIN Eigentum ist, kannst Du alles darauf abstellen, was man so lagern darf (Lagerungen von Gefahrstoffen beachten) Da kann Dir keiner was vorschreiben. Das Thema haben wir schon mit dem Ex-Nachbarn meiner Lebensgefährtin durch, als wir mal für ein Woche unseren Wohnwagen dort hinstellen mußten.
Dieser Stellplatz gehört aber Deinem Vermieter. Du mußt mal in den Mietvertrag schauen, was da drin steht. Wenn er Dir einen "Stellplatz für einen Pkw" oder "Stellplatz zur Abstellung einer Kraftfahrzeuges" vermietet hat, dann kann er Dir das verbieten, ein Anhänger ist rechtlich ein Fahrzeug, aber kein Kraftfahrzeug. Wenn er Dir zur Wohnung nur einen "Stellplatz" oder einen"Stellplatz zur Abstellung eines Fahrzeuges" vermietet, dann nutzt Du den Stellplatz dem Mietvertrag entsprechend und dann kann er da nix machen.
Ärger hast Du aber trotzdem. Ich habe eine Zeitlang meinen Pkw Anhänger auf einem öffentlichen Parkstreifen geparkt und auch mindestens alle 10 Tage einmal versetzt, da ich ihn auch genutzt habe. Dann kommst Du irgendwann mal hin und hast platte Reifen.