60 Euro Nebenkosten für Rasen mähen?
Hallo, bekam neulich meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016, mit dem Posten Rasen mähen der mit 60 Euro zu Buche schlägt. Ein Jahr zuvor lag der Posten noch in der Höhe von 17 Euro. Muss ich diesen Posten denn so hinnehmen/ bezahlen oder kann ich dem widersprechen oder keine Ahnung.. das ist doch Abzocke in meinen Augen, ist das denn legal?
8 Antworten
Kommt auf die Größe der Grünfläche an und wie viele andere Mieter mitbezahlen müssen.
Wahrscheinlich wurde im Jahr zuvor bei weitem nicht so oft gemäht, aber 5 € pro Monat klingt nicht wirklich viel. Auch nicht, wenn nur im warmen Halbjahr gemäht wird.
Rechne mal: 1 Stunde ist schnell vorbei. Angenommen es wird jede Woche eine Stunde lang gemäht, wären das schon rund 4 Stunden pro Monat und ich schätze den Stundenlohn mal auf rund 15 € = 60 € pro Monat.
Nun kommt es darauf an, mit wieviel Zeitaufwand tatsächlich gemäht wurde und wieviel insgesamt dafür an Kosten anfiel.
Du kannst dir beim Vermieter nach Nachweis zeigen lassen, dass Rasenmähen 60€ gekostet hat.
Wobei leider unklar bleibt, ob die alleine 60€ zahlen sollst, oder eine unbekannte Anzahl anderer Mieter auch?
Was Rasenmähen im Vorjahr gekostet hat ist unerheblich.
wenn der Besitzer diese Kosten als Nebenkosten abgerechnet hat, muss er auch die Kosten nachweisen können, also einen Gärtner oder Hausmeister dafür bezahlt haben.
Wenn das der Fall ist, kann er die Kosten auf die Mieter (nach Wohnfläche) aufteilen, und der Mieter kann das dann wieder als Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen, dazu muss der Vermieter aber die Rechnung zur Verfügung stellen bzw. bescheinigen, dass die Vorrausetzungen erfüllt sind (muss von einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ausgeführt worden sein, und nur die Arbeitszeit, nicht Sach- und Wegekosten)
Der Vermieter darf sehr wohl seine Eigenleitung abrechnen. Das ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen. Das darf allerdings höchstens dem Betrag (netto) entsprechen, den er auch einem externen Dienstleister hätte bezahlen müssen. Weitere Infos dazu in meiner Antwort.
Eigene Lohnkosten darf er nicht ansetzen, wohl aber Benzin und Wartung für den Rasenmäher - nicht die Anschaffung, aber der mal in der Werkstatt war, Ölwechsel, Insepktion, Messer schärfen, das zählt dann wohl zu den Umlagefähigen Nebenkosten.
Dann der Nebenkostenabrechnung einfach schriftlich per Einschreiben widersprechen und dabei auch auffordern die Kosten fürs Rasenmähen konkret nachzuweisen. Kann der Vermieter das nicht kannst du die 60 Euro einfach abziehen und weniger überweisen- da kann der Vermieter dann überhaupt nichts gegen machen.
Mal so eben von Abzocke zu reden hilft dir nicht weiter. Man muss es sachlich anschauen. Also zunächst mal... Kosten für Gartenarbeiten sind offenbar im Mietvertrag vereinbart, da diese schon immer entstanden sind. Das scheint also okay zu sein.
Der nächste Punkt, die Kosten dürfen abgerechnet werden, wie sie tatsächlich entstanden sind. Es kann dabei mal vorkommen, dass Kosten steigen.
Und der dritte Punkt. Du hast in einem Kommentar geschrieben, dass der Vermieter das Rasenmähen selbst erledigt und nicht von einem Dienstleister machen lässt. Es ist vollkommen legitim und im Gesetz vorgesehen, dass er für diese Eigenleistung etwas berechnen darf. Das ist okay. ABER: Er darf dies nur in der Höhe, wie er an einen externen Dienstleister bezahlen müßte.
Für Dich bedeutet das jetzt, dass du einen Termin mit dem Vermieter machst um dein Recht auf Belegeinsicht wahrzunehmen. Dort wird sich raus stellen, dass es abgerechnete Eigenleistung ist. Dann lässt du dir Kostenvoranschläge zeigen, die er von anderen Dienstleistern eingeholt hat. Dazu ist er verpflichtet, denn sonst könnte er ja nicht auf einen realistischen Wert kommen. Wenn das zusammen passt, dann ist alles okay.
Vorausgesetzt die Kosten sind tatsächlich / nachweislich entstanden und es gibt eine entsprechende Umlagevereinbarung im Mietvertrag muss man das als Mieter auch anteilig (zu allen Hausbewohnern) übernehmen. Als ich noch zur Miete gewohnt habe musste ich zuletzt für Gartenpflege ca. 350 Euro im Jahr bezahlen, obwohl es nur ein recht kleines Grundstück gab. Kann den Ärger also gut verstehen- leider kann man da aber nix machen.
Wow, glaub da wär ich in Ohnmacht gefallen.. also muss man den Posten bezahlen, solange der VM diese Kosten nachweisen kann, egal wie hoch sie sind? Mag ich mir doch gar nicht vorstellen...?!
ist aber tatsächlich so- ausgenommen wäre natürlich, wenn Vermieter und Dienstleister extra irgendwas fingieren um die Mieter abzuzocken. Wenn der Rasen aber tatsächlich häufig gemäht wird kann man schnell auf die 60 Euro für einen Fachbetrieb kommen.
Den Rasen hat meines Wissens nach immer der Vermieter gemäht, den hab ich letztes Jahr öfter auf seinem Traktorrasenmäher gesehen, also scheidet ein Dritter wohl aus. Fass es nicht, das der mich so verar...t. Wie würdest Du jetzt vorgehen in der Situation? Mietervereinigung oder wie die heißen evtl?