Darf Untermieter in Abwesesenheit Schlüssel weitergeben?
Guten Tag,aktuell vermiete ich ein Zimmer in meiner Wohnung unter. In dieser bin ich selbst wohnhaft. Leider trennt sich diese Wohnkonstellation wieder in 3 Monaten - gesetztliche Frist - auf. Bis zu genanntem Ende wird sich die Untermieterin im Ausland aufhalten. Sie möchte in diesem Zeitraum ihren Schlüssel an Freunde weitergeben, um zu etwaigen Unterlagen Zugang zu haben. ( Am Rande: Das könnte ich auch übernehmen) Zudem, soll in ihrer Abwesenheit 3 Tage eine Freundin in ihrem Zimmer schlafen. Meine Untermieterin studiert Jura und beruft sich hier auf einen Besuch und das sie ihren Schlüssel geben kann wem sie möchte. Ich jedoch hatte mit ihr im Mietvertrag festgehalten, dass eine Gebrauchsüberlassung an Dritte nicht zulässig ist und sich der Besuch der Freundin nicht als solchiger einstufen lässt, da meiner Meinung nach nur in Anwesenheit der Untermieterin ein Besuch möglich wäre?? Desweiteren bin ich der Meinung, dass sie ihren Schlüssel zwar bei einer Vertrauensperson ihrer Wahl deponieren kann, dieser sich jedoch nicht Zugang zur Wohnung, Briefkasten o.Ä. verschaffen darf, da es sich hierbei wieder um eine Gebrauchsüberlassung handeln würde. Auch bin ich der Meinung, als Hauptmieterin das Hausrecht zu besitzen und es sich - nachdem ich dies ihr gegenüber eindeutig geäußert hatte- um einen Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung handelt.Entgegenkommend habe ich angeboten, dass in meiner Anwesenheit nach vorheriger Absprache ab und an Zutritt gewährt werden kann.Bin ich mit meiner Interpretion auf dem Holzweg?Ich danke Ihnen im Voraus
2 Antworten
sprich auch wenn jmd dadurch meine Wohnung betritt, darf sie den Schlüssel weitergeben? und das 3 Monate lang????
3 Monate darf jmd Fremdes ohne meine Anwesenheit zum Lüften rein? Ich will das einfach nicht glauben...
Ich kann das Mietverhältnis nicht früher kündigen, wir hatten eine Frist von 3 Monaten vertraglich vereinbart. Bis zum 1.8 wäre möglich gewesen - war zu kurzfristig - dann kommt für sie nur noch 1.11 in Frage...
"Leider trennt sich diese Wohnkonstellation wieder in 3 Monaten - gesetztliche Frist - auf."
Warum denn "leider"? Erkläre deiner UM, dass du auch bis Monatsmitte zum Monatsende kündigen kannst. Oder war der Vertrag qualifiziert befristet? Hast du möbliert vermietet?