Hauptmieter Untermieter rechte bei Trennung?
Meine Freundin wohnt noch offiziell mit ihrem Partner in der Wohnung zusammen. Er ist der Hauptmieter und sie die Untermieterin laut Vertrag. Beide haben sich jetzt getrennt, sie sucht eine Wohnung und hat einen festen Job und er will jetzt die Schlüssel zurück haben. Hat sie da noch rechte den Schlüssel solange zu behalten bis sie eine neue Wohnung hat UND wie ist das mit den gemeinsam gekauften Möbeln, sie haben haben sich den Preis immer geteilt.
5 Antworten
Sie als Untermieterin kann ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten kündigen ohne einen Grund anzugeben. Er als ihr Vermieter muss einen wichtigen Grund wie Eigenbedarf angeben um mit 3-Monatsfrist zu kündigen, wenn der UVM noch keine 5 Jahre läuft. Er kann auch ohne Grund nach § 573a BGB kündigen, Frist 6 Monate, über 5 Jahre 9 Monate. Beide können einvernehmlich den Mietvertrag jederzeit auflösen. Kündigungen sind schriftlich abzufassen und der jeweiligen Partei nachweislich zuzuleiten.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der MV mündlich oder schriftlich geschlossen wurde.
Ohne wirksame Beendigung des MV behält sie natürlich die Haus- und Wohnungsschlüssel und ihren Zimmerschlüssel.
Ich vermute, dass keine Kaution von der Untermieterin an den EX übergeben wurde.
Danke für den Stern!
Hat sie da noch rechte den Schlüssel solange zu behalten bis sie eine neue Wohnung hat
Wenn sie einen Untermietvertrag hat, muss sie diesen mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen.
Will er als Vermieter kündigen, dann verlängert sich die Frist um 3 Monate.
Solange kann sie die Wohnung ganz normal nutzen.
UND wie ist das mit den gemeinsam gekauften Möbeln, sie haben haben sich den Preis immer geteilt.
Nachweislich? Schlecht wäre es, wenn die Rechnungen auf ihn laufen und Sie die anteilige Zahlung nicht durch Kontoauszüge o.ä. nachweisen kann.
Ihr Ex-Freund muss ihr den Untermietvertrag kündigen und die gesetzlichen Fristen einhalten. Nach Ablauf der Frist muss sie die Wohnung geräumt und die Schlüssel zurückgegeben haben.
Bezüglich der gemeinsam angeschafften Dinge müssen die beiden sich einigen, wer was bekommt.
er will jetzt die Schlüssel zurück haben
Wenn er die Schlüssel zurück haben will, muss er kündigen.
Wenn es tatsächlich einen schriftlichen Vertrag gibt, gelten auch die einschlägigen Gesetze für die Wohnungskündigung.
Also kann er gar nicht von jetzt auf gleich aus dem Vertrag raus, sie auch nicht, es sei denn, beide werden sich einig darüber.
Wenn er ihr mit der üblichen Frist von drei Monaten kündigt, sie früher etwas findet, kann er natürlich einer früheren Beendigung zustimmen.
Er kann sie aber nicht einfach vor die Tür setzen und den Schlüssel verlangen.
Über die Möbel müssen sich beide einigen. Meist zahlt der einen Abstand, der sie behält.
Die Gesetze gelten auhc, wenn man keinen schriftlichen Vertrag hat. Für einen Mietvertrag ist die Schriftform nicht nötig, eine Absprache plus Mietzahlung reicht.
Dazu muss man aber erst mal beweisen, daß es ein Untermietvertrag ist. Oder ist als solcher schon zu bezeichnen, wenn man zusammen zieht und nur einer den Hauptmietvertrag unterzeichnet, der andere aber mitzahlt?
Sie hat eine Kündigungsfrist, die von beiden Seiten einzuhalten ist. Mietverträge kündigt man, die enden nicht einfach irgendwann.
Nein, sie muß kündigen, wenn sie ausziehen will. er hätte gar keinen Kündigungsgrund.