Mitbewohner hat Stromkasten in seinem Zimmer?

4 Antworten

Meine Frage ist jetzt, ob er sein Zimmer in dem Fall überhaupt für mich verschlossen halten darf?

Darf er, so wie auch Du Dein Zimmer verschließen darfst.

Die Sache ist nämlich die, dass er in seinem Zimmer sowohl Stromkasten, Router, als auch den Zugang zum Balkon hat (für dessen Nutzung ich bezahle).

Die Frage ist ob der Balkon mit vermietet ist oder eben die Nutzung erlaubt ist; wir kennen leider Deinen Mietvertrag nicht.

Die Nutzung kann jederzeit wieder entzogen werden.

Der Mitbewohner muss Dich auch nicht ständig durch sein Zimmer lassen; da sollte man einfach eine Regelung finden.

Darf ich mich darüber beim Vermieter beschweren?

Darf man alles ob das was bringt ist dann eine andere Sache.

Ich würde den Vermieter eher bitten, das der Stromkasten an eine öffentliche Stelle verlegt wird, wo jeder Zugang hat.

Macht er das nicht, sollte eine Regelung getroffen werden, wenn der Mitbewohner in Urlaub fährt.

Klingt für mich etwas komisch. In welcher Wohnung ist denn der Sicherungskasten in einem Wohn- oder Schlafzimmer? Der ist doch normal immer im Flur bei einer Treppe oder so.

Aber falls der Strom wegen einem anderen Problem ausflällt dann kommt der Strom doch wieder zurück ohne das man an die Sicherungen muss. Und der Router würde auch wieder booten ohne das man was daran machen muss.

Grundsätzlich würde ich sagen das eure Wohnung einfach absolut nicht WG-geeignet ist. Denn in einer WG muss schon jeder sein Zimmer absperren können ohne das die Mitbewohner dadurch Nachteile haben. Zugang zum Balkon sollte also durch den Flur oder ein gemeisames Wohn-/Esszimmer sein. Das Mitbewohner ständig durchs Zimmer laufen um auf den Balkon zu kommen kann man doch niemanden zumuten.

Könnt ihr nicht nirgendwie die Zimmer tauschen, also das Balkonzimmer zum gemeinsamen Wohnzimmer/Esszimmer machen und das bisherige Wohnzimmer zu seinem Zimmer? Das wäre das Sinnvollste.

Wenn er dir den Zugang zum Balkon sperrt, brauchst du dafür auch nicht mehr zahlen. Das geht aber nur ÜBER den Vermieter. Der müsste ja für beide die Miete neu festlegen.

Den Zugang zum Stromzähler/Sicherungskasten muss er offen halten.

Deinen ärger verstehe ich. Ich würde auf jeden fall mit dem vermieter reden. Denn du möchtest doch bei schönem wetter bestimmt den balkon nutzen. Der stromkasten muss dir sowieso zugänglich sein.

Aber bei dem einen satz musste ich doch schmunzeln: es ist für dich kein problem, dass er sein zimmer abschliesst, aber du möchtest wissen, wo der schlüssel ist.
Dann braucht er doch gar nicht abzuschliessen.

baerenhausen  26.02.2019, 11:17

Ach so. Ja dann macht es natürlich sinn.👍

Wobei ich sagen muss, dass sich mein besuch (wenn sie/er nicht über nacht bleibt) im wohn- esszimmer oder küche - ist bei mir ein grosser raum - aufhält. Andere türen, die geschlossen sind, zu öffnen geht gar nicht. Vielleicht bin ich auch etwas pingelig, weil ich zuhause arbeite und persönliche unterlagen im arbeitszimmer sind.

Bakartia 
Beitragsersteller
 24.02.2019, 19:45

Naja, ich kann es verstehen, weil er ja nicht wissen kann, wen ich nach Hause bringe und anders herum. Wenn er aus der Wohnung geht, das Zimmer abschließt und den Schlüssel an einen Ort legt, den ich kenne, kann immer noch keiner, den ich mitbringe, in sein Zimmer, weil es ja abgeschlossen ist. Das war das, was ich damit meinte (: