Darf sie Kindergeld Nachzahlung auf das Hartz 4 angerechnet werden wenn es bereits anrechnet würde?
Hallo zusammen es geht im folgendes Werde eine Nachzahlung erhalten vom der kinderkasse . Nun ist es so das Jobcenter ist nicht in vorleistung getreten hatte also jeden Monat 192 Euro weniger. Habe es dort auch mitgeteilt wo mir gesagt wurde ich hätte "Pech" und muss warten bis der Antrag durch ist . Also musste ich mir Geld borgen von Familie und Bekannte die natürlich ihr Geld auch zurück haben möchten. Nun höre ich von einigen das das Job Center diese Nachzahlung die ich in Kürze erhalten werde als mein Einkommen anrechnen wird und ich für den Monat kein Geld bekomme.
Wie kann das sein ? Wären die in vorleistung gegangen würde ich dies ja verstehen aber dieses Geld hat mir ja gefehlt sie wollten mir nicht helfen also musste ich mir Geld leihen.
Ich hoffe das jemand eine richtige Antwort für mich hat .
4 Antworten
das kann sein
du brauchst ja dann kein h4 für den monat, wenn da 1000€ nachzahlung oder so kommt
h4 ist nicht etwas, worauf du einfach monatlichen anspruch hast, wie lohn, wofür du eine gegenleistung gebracht hattest
es wird gewährt
und das kann man auch verweigern, wenn es nicth nötig ist
Warum bloß widerspricht deine Auffassung so sehr den Ansichten des Bundessozialgerichts?
das interessiert das amt nicht und ist auch nicht von belang
1.) Ist das Jobcenter kein Amt!
2.) Du hast 0 Ahnung!
Deine Antwort ist so erbärmlich, weil du deine abartige Moral mit der tatsächlichen rechtlichen Situation verdeckst.
ich habe gar keine moral, kleiner freund
Hat dir meine Antwort von gestern nicht gereicht ?
Ich hatte dir doch geschrieben das die Nachzahlung nicht noch einmal angerechnet werden darf,dass Jobcenter hat doch laut deiner Aussage das noch nicht gezahlte Kindergeld ab September auf euren Bedarf angerechnet.
Also wo liegt jetzt dein Problem ?
Die Nachzahlung steht dir ohne Anrechnung zu !
Dein Jobcenter ist - wie alle Jobcenter in Deutschland - abartig krank und wendet hier das Recht bewusst falsch an.
1.) Darf dir das Jobcenter nur Kindergeld anrechnen, wenn es tatsächlich vorhanden ist, also definitiv überwiesen wurde.
2.) Dürfen von 192 € monatliches Kindergeld immer nur 162 € monatlich auf dein Alg 2 angerechnet werden.
Die restlichen 30 € sind eine Versicherungspauschale, die dir immer zu verbleiben hat.
3.) Die Kindergeld Nachzahlung steht dir in voller Höhe zu, da das Jobcenter eh bereits dein Kindergeld angerechnet hat.
Die Kg Nachzahlung ist weder Einkommen, noch Vermögen. Was dein Jobcenter hier macht, ist strafrechtlich relevant.
Stelle umgehend einen Überprüfungsantrag. Also ein normales Schreiben mit deinem Namen, deiner Anschrift und deiner BG Nummer.
Dann schreibst du als Betreff "Überprüfungsantrag".
Fordere das Jobcenter auf, dass es dir von dem bisherigen Kindergeld nur 162 € anrechnen darf, bzw. dir vom Kg immer 30 € mtl. verbleiben müssen.
Fordere dein Jobcenter auf, dein Alg 2 weiter in voller Höhe auszuzahlen, da die Kindergeld Nachzahlung nicht angerechnet werden darf.
http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=768
Das Sozalgericht Berlin (mit Hinweis des Bundessozialgerichts) besagt, dass Kindergeldnachzahlungen nicht angerechnet werden dürfen. Ich rate dir daher, sofort Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und auf das Urteil verwiesen. Legt sich das Jobcenter weiter quer, nicht zögern, dagegen klagen.
http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp-content/uploads/2015/11/Kindergeldnachzahlung_web.pdf
ggf. würde ich das Urteil ausdrucken und dem Jobcenter auf dem Tisch knallen.
Die Kosten und Mühe würde ich mir wegen dem Jobcenter nicht machen.
Das Aktenzeichen anzugeben reicht.
Ja aber musste mir ja geld leihen damit wir über die Runden kommen ...
Und dieses Geld muss ich doch auch zurück bezahlen .
Es ist doch nicht meine Schuld das es solange gedauert hat genau so ist es nicht meine Schuld das die nicht in vorleistung gehen wollten und mir dieses Geld ja gefehlt hat