Darf sie Kindergeld Nachzahlung auf das Hartz 4 angerechnet werden wenn es bereits anrechnet würde?

4 Antworten

das kann sein

du brauchst ja dann kein h4 für den monat, wenn da 1000€ nachzahlung oder so kommt

h4 ist nicht etwas, worauf du einfach monatlichen anspruch hast, wie lohn, wofür du eine gegenleistung gebracht hattest

es wird gewährt

und das kann man auch verweigern, wenn es nicth nötig ist

Jewi14  18.05.2017, 09:27

Warum bloß widerspricht deine Auffassung so sehr den Ansichten des Bundessozialgerichts?

fraglich911 
Beitragsersteller
 18.05.2017, 09:08

Ja aber musste mir ja geld leihen damit wir über die Runden kommen ...

Und dieses Geld muss ich doch auch zurück bezahlen .

Es ist doch nicht meine Schuld das es solange gedauert hat genau so ist es nicht meine Schuld das die nicht in vorleistung gehen wollten und mir dieses Geld ja gefehlt hat 

Schulzzugkaputt  18.05.2017, 09:09
@fraglich911

das interessiert das amt nicht und ist auch nicht von belang

JuraWissen  18.05.2017, 09:16
@Schulzzugkaputt

1.) Ist das Jobcenter kein Amt!

2.) Du hast 0 Ahnung! 

Deine Antwort ist so erbärmlich, weil du deine abartige Moral mit der tatsächlichen rechtlichen Situation verdeckst.

Schulzzugkaputt  18.05.2017, 09:17
@JuraWissen

ich habe gar keine moral, kleiner freund

Hat dir meine Antwort von gestern nicht gereicht ?

Ich hatte dir doch geschrieben das die Nachzahlung nicht noch einmal angerechnet werden darf,dass Jobcenter hat doch laut deiner Aussage das noch nicht gezahlte Kindergeld ab September auf euren Bedarf angerechnet.

Also wo liegt jetzt dein Problem ?

Die Nachzahlung steht dir ohne Anrechnung zu !

Dein Jobcenter ist - wie alle Jobcenter in Deutschland - abartig krank und wendet hier das Recht bewusst falsch an.

1.) Darf dir das Jobcenter nur Kindergeld anrechnen, wenn es tatsächlich vorhanden ist, also definitiv überwiesen wurde.

2.) Dürfen von 192 € monatliches Kindergeld immer nur 162 € monatlich auf dein Alg 2 angerechnet werden.

Die restlichen 30 € sind eine Versicherungspauschale, die dir immer zu verbleiben hat.

3.) Die Kindergeld Nachzahlung steht dir in voller Höhe zu, da das Jobcenter eh bereits dein Kindergeld angerechnet hat.

Die Kg Nachzahlung ist weder Einkommen, noch Vermögen. Was dein Jobcenter hier macht, ist strafrechtlich relevant.

Stelle umgehend einen Überprüfungsantrag. Also ein normales Schreiben mit deinem Namen, deiner Anschrift und deiner BG Nummer.

Dann schreibst du als Betreff "Überprüfungsantrag".

Fordere das Jobcenter auf, dass es dir von dem bisherigen Kindergeld nur 162 € anrechnen darf, bzw. dir vom Kg immer 30 € mtl. verbleiben müssen.

Fordere dein Jobcenter auf, dein Alg 2 weiter in voller Höhe auszuzahlen, da die Kindergeld Nachzahlung nicht angerechnet werden darf.

http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=768

Das Sozalgericht Berlin (mit Hinweis des Bundessozialgerichts) besagt, dass Kindergeldnachzahlungen nicht angerechnet werden dürfen.  Ich rate dir daher, sofort Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und auf das Urteil verwiesen. Legt sich das Jobcenter weiter quer, nicht zögern, dagegen klagen.  

http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp-content/uploads/2015/11/Kindergeldnachzahlung_web.pdf

ggf. würde ich das Urteil ausdrucken und dem Jobcenter auf dem Tisch knallen.

JuraWissen  18.05.2017, 09:41

Die Kosten und Mühe würde ich mir wegen dem Jobcenter nicht machen.

Das Aktenzeichen anzugeben reicht.