Kindergeldnachzahlung jobcenter verlangt zurück?
Hallo. Ich habe im Oktober eine Kindergeld Nachzahlung meines Sohnes erhalten in Höhe von knapp 600€. Nun meint das jobcenter es stand mir zu viel zu un verlangt 510 zurück. Kennt sich da jemand aus un kann mir sagen ob das rechtens ist? Es ist ja nicht mein Geld sogesehen sondern das meines Sohnes.
5 Antworten
Ja, das wäre seitens des Jobcenters dann gesetzlich absolut richtig, wenn Du und Dein Sohn beide gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft bildet und somit auch beide durch ALG II unterstützt werdet.
Denn Kindergeld wird auf die Leistungen des Jobcenters in diesem Fall bedarfsmindernd als sogenannte "Vorrangsleistung" angerechnet.
Da Du von einer Nachzahlung von 600 Euro für Kindergeld im Oktober sprichst, so dürfte der ursprüngliche Antrag auf Kindergeld ja bereits vor Oktober gestellt worden sein. Und bis die Anträge bearbeitet und bewilligt werden, kann es durchaus je nach Behörde mal mehrere Wochen oder gar Monate dauern . ( Beim Kindergeld-Antrag hört man öfter von langen Bearbeitungszeiten ).
Und auch beim Jobcenter selbst kann es dann je nach Auslastung der Behörde 4 - 6 Wochen dauern, bis ihrerseits der Leistungsbescheid / die aktuell bewilligte Leistung neu berechnet und angepasst wurde.
Und so kann es halt vorkommen, dass eine Aufforderung zur Rückerstattung zuvor gezahlter Leistungen erst einige Wochen bis Monate später mit der Post eintrudelt, als das Datum des verursachenden Zahlungseinganges. Und das fällt in Deinem Fall dann durchaus noch in den o.g. Bearbeitungszeitraum von 4-6 Wochen von Kenntnisnahme bis zur Reaktion seitens der Behörde.
Hauptsache Ihr habt dieses Geld noch, denn sonst habt Ihr jetzt 510 Euro Schulden beim Jobcenter. Dann müsst Ihr so schnell wie möglich dort vorsprechen, die Situation darlegen und um ratenweise Rückzahlung bitten. Das wird in der Regel dann auch mit angemessener Ratenhöhe bewilligt. ( etwa 10 % der Regelleistung )
Wenn ihr euren gesamten Bedarf nach dem SGB - ll vom Jobcenter bekommen habt,dann ist das Jobcenter für dein Kind in Vorleistung gegangen,weil das Kindergeld in der Regel das Einkommen des Kindes ist,solange es dieses zur eigenen Bedarfsdeckung benötigt !
Deshalb wird dann die Nachzahlung von der Familienkasse zurück gefordert bzw.vorher schon ein Antrag auf Erstattung gestellt und sie verrechnen das untereinander.
Ich wurde ja nicht mal von der familienkasse informiert. In dem schreiben stand das die Nachzahlung an mich ginge usw.. nichts von wegen arbeitsamt.
Warum sollte dich die Familienkasse informieren,wenn das Jobcenter bei dieser gar keinen Antrag auf Erstattung gestellt hat,sondern die Nachzahlung jetzt von dir fordert,weil du sie von der Familienkasse bekommen hast !
Das bedeutet ja nicht,dass dir bzw.euch dieses jetzt zusätzlich zusteht,wenn ihr für den besagten Zeitraum euren vollen Bedarf bzw.Leistungen vom Jobcenter bekommen habt.
Durch die Überweisung der Familienkasse ist ja dann eine Überzahlung eingetreten,weil dies eine vorrangige Leistung ist,also als Einkommen des Kindes auf dessen Bedarf angerechnet wird.
Wenn du sagst es wird von der familienkasse zurückgefordert, wieso wollen die das dann von mir? Ich mein im Endeffekt kann ich ja nicjts dafür. Ich habe eine Betreuerin die all das mit mir gemacht hat.
Wenn das Geld ( die 600 Euro Kindergeld-Nachzahlung ) im Oktober auf Dein Konto statt direkt ans Jobcenter überwiesen wurden, so musst Du den Betrag zurückerstatten.
Ich schrieb ja ,, Deshalb wird dann die Nachzahlung von der Familienkasse zurück gefordert bzw. vorher schon ein Antrag auf Erstattung gestellt und sie verrechnen es untereinander " !
In deinem Fall ist diese Nachzahlung der Familienkasse halt an dich gegangen,deshalb wird sie auch von dir zurück gefordert.
Wenn das Jobcenter einen Antrag auf Erstattung bei der Familienkasse gestellt hätte,dann hätte dich diese über die Erstattung schriftlich informiert,dass von der Nachzahlung ein Betrag X ans Jobcenter geht,weil diese in Vorleistung gegangen sind und das laufende Kindergeld dann ab Monat X an dich überwiesen wird.
@isomatte, Ich meinte jetzt nicht Dich, sondern den Fragesteller. 😉
Da hat amtsseitig wohl irgend wer gepennt.
Mit was meintest du nicht mich ?
Ist damit dein Kommentar mit den 600 € Kindergeld gemeint ?
Wenn ja,dass war mir bewusst,dass dieser für den Fragesteller gedacht war,mein Kommentar ebenso,der bezog sich auch auf den Kommentar des Fragestellers.
Hätte sich mein Kommentar auf deinen bezogen,dann hätte mein Kommentar 3 Striche gehabt,weil deiner 2 Striche hat.
So hat mein Kommentar aber nur 2 Striche und der Kommentar des Fragestellers nur 1 Strich,deshalb bezieht sich mein Kommentar mit den 2 Strichen auch auf den Kommentar mit dem 1 Strich.
Auf dieses "kleine Detail" mit den Kommentarkennzeichnungen hatte ich jetzt nicht geachtet. Asche auf mein Haupt...&nix für ungut😉
Du bildest ja mit deinem Sohn eine Haushaltsgemeinschaft, d.h. für euch gemeinsam wird der Bedarf berechnet. Es gibt hier kein "mein Geld" - "dein Geld". Das Kindergeld wird bei der Berechnung von ALG II miteinbezogen, so wie andere Einkünfte auch.
Ich gehe davon aus, dass du (wegen der Rückzahlung) vorher kein Kindergeld erhalten hast. Diese Tatsache hat das Jobcenter sicher miteinkalkuliert und dir/euch demnach einen höheren Satz bezahlt.
Aufgrund der Rückzahlung des Kindergeldes bist du beim ALG II nun überzahlt. Deshalb fordern sie jetzt diese Summe zurück.
So mein Verständnis des Sachverhalts. Falls ich falsch liege, möge man mich verbessern. ;)
Ist natürlich dumm, so kurz vor Weihnachten kann man das Geld gut gebrauchen. Ggf. kannst du mit dem Jobcenter sicher eine Ratenzahlung vereinbaren, solltest du das Geld im Moment dringend benötigen/schon ausgegeben haben.
Eine klitzekleine Korrektur, bzw. Ergänzung nur zur Zuordnung der Verwendung des Kindergeldes :
Solange das Kind im Haushalt des Elternteils / der Eltern wohnt, so ist der Sinn des Kindergeldes eine Unterstützung der Eltern zur Erziehung und finanzieller Mehrbelastung durch das Kind gedacht. Das Kindergeld ist somit vom Prinzip her den Eltern als Unterstützung für das Kind zuzurechnen.
Oder vereinfacht : die Eltern erhalten es zu dem Zweck, es für die Versorgung des ( minderjährigen ) Kindes einzusetzen.
Ja, das ist rechtens.
Du wiederum kannst froh sein, wenn es lediglich bei der Rückforderung bleibt und dir kein Bußgeldverfahren eröffnet wird. Du bist verpflichtet, jeden Einnahmezufluss dem JC gegeüber anzugeben.
Dann müssen sie dir erst mal den Grund nennen, weswegen die Überbezahlung war, ist das der Fall?
Also ich habe extra sone Frau die mit mir die ganzen Sachen erledigt. Und dort hat sie ebenfalls alles gemacht un sagte es sei alles richtig.