Arbeitgeber- Muss ich bei Hotelkosten in Vorleistung gehen?
Hallo zusammen! Folgendes: Ich soll von meinem Arbeitgeber aus nächste Woche zu einer Fortbildung. Bei den Fahrkosten gehe ich immer in Vorleistung und bekomme diese dann über eine Reisekostenerstatung zurück. Bei den Unterbringungskosten musste ich bisher nie in Vorleistung gehen, doch dieses Mal schon. Es handelt sich wirklich um einen größeren Betrag- sprich 700€ allein für die Hotelkosten. Hinzu kommen dann die gewöhnlichen Vorleistungen meinerseits was Sprit etc angeht. Dass macht dann mehr als ein Viertel meines Gehaltes aus... Meine Frage: Muss ich bei so einem Betrag in Vorleistung gehen? Ich habe ja schließlich auch noch meine laufenden Kosten zu decken und auch eine Familie daheim, die unterhalten werden muss... Zudem ist nächsten Monat Weihnachten und dass wird dann eh wieder ein teurer Monat... Habe eigentlich nicht mal eben so viel Geld übrig, um es meinem Arbeitgeber zu "leihen"... In meinem Arbeitsvertrag ist dass nicht speziell geregelt. Danke im Voraus!
LG
7 Antworten
Wenn solche Geschäftsreisen bei euch im Unternehmen üblich sind, erkundige dich nach Standardverfahren. Sehr einfach ist die Kostenübernahme durch den AG. Dies ist nur eine Erklärung in der dein AG versichert, dass in seinem Auftrag unterwegs bist und deswegen die Hotelrechnung direkt an ihn gesandt werden kann.
Ansonsten kannst du mit der Buchhaltung sprechen und dir einen Vorschuss (500 - 600) geben lassen. Habe ich als Buchhalter für die Kollegen immer so gemacht.
Hab ich zum Glück noch nie so gehabt.
Warum kann das Hotel deine Kosten nicht direkt dem Arbeitgeber in Rechnung stellen?
Dein AG bucht das Hotel und sichert eine Kostenübernahme zu. So läuft das eigentlich immer, wenn ich mal unterwegs bin.
Es ist üblich und rechtlich okay Reisekosten vorzustrecken
Ja, dass ist ganz normal.
Danke für die Bewertung
Schaffe Dir mal eine Kreditkarte an, dann haste das Problem nicht mehr :).