Darf nach 9 Jahren noch Elterngeld zurück gefordert werden?
Ich habe 2007 + 2008 Elterngeld erhalten. Im April 2008 habe ich gegen einen Bescheid Einspruch eingelegt und einen Abhilfebescheid erhalten. Das war der letzte Bescheid. Daher ging ich davon aus, das alles überprüft wurde und alle Zahlungen korrekt waren. Im Juli 2017 erhalte ich einen Brief mit der Bitte um Rückzahlung von zu viel gezazhltem Elterngeld.Ohne Zeitangabe. Ohne Rechtsbehelf etc.Und drei Monate später erhalte ich eine Zahlungserrinnerung mit einer Frist innerhalb von zwei Wochen zu zahlen.
Ist das rechtens? Oder ist es Verjährt?
1 Antwort
Lege Widerspruch ein (dank der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung hast du dafür sogar theoretisch ein Jahr Zeit) und lass dir das Ganze doch mal genauer erklären.
Wichtig ist hierbei aber:
Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung gegenüber der bestehenden Forderung gegen dich, du müsstest also trotzdem erst mal zahlen, wenn die Behörde darauf besteht.
Wieso genau sollst du das zurückfordern?
Zwischen 2008 und 2017 hast du keinen weiteren Bescheid bekommen?
Kurze Frage, wieso hast du nicht gleich im Juli einen Widerspruch eingelegt?
Ob die Rückforderung rechtmäßig ist oder die Forderung bereits verjährt ist, ist erst mal vollkommen uninteressant. Denn wenn du nicht rechtlich gegen den falschen Bescheid vorgehst, dann wird er irgendwann rechtskräftig und du musst ggf. trotzdem zahlen.
Aussitzen ist hier der völlig falsche Weg und spielt der Behörde in die Hände.