Elterngeld ausgelaufen was nun?

3 Antworten

Was ist denn mit deinen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),musst du etwa keine zahlen ?

Wenn du kein Elterngeld mehr bekommst,dann musst du natürlich auch mehr Leistungen bekommen,also Widerspruch einlegen.

Als alleinerziehende stehen dir 404 € Regelsatz zu + 145,44 € Alleinerziehenden Mehrbedarf von 36 % deines Regelsatzes für 1 Kind unter 7 Jahren und dazu kommt dann noch dein Kopfanteil der KDU - also bei 2 Personen 50 % der Warmmiete.

Das müsstest du für dich bekommen,wenn du kein weiteres Einkommen hast.

Deinem Kind stehen 237 € Regelsatz zu ( 0 - 5 Jahre ) + den Kopfanteil der KDU,ergibt den Bedarf deines Kindes.

Einkommen hat dein Kind 190 € Kindergeld + 236 € Unterhalt = 426 €.

Von den 426 € geht dann der Regelsatz von 237 € ab,bleiben noch 189 € für den Kopfanteil der KDU - deines Kindes übrig.

Du kannst gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Etwas, was Du nicht mehr bekommst, darf nicht angerechnet werden.

Füge vorsichtshalber nochmal Kopien bei, aus denen hervorgeht, dass Du kein Elterngeld mehr bekommst.

Wenn es Dir möglich ist, gib den Widerspruch persönlich im JC ab und lass Dir die Abgabe mit Stempel und Unterschrift bestätigen.

Machmal verschwinden nämlich abgegeben Sachen im Nirvana ...

nickinrw 
Beitragsersteller
 11.02.2016, 22:07

Werd ich machen.

Bekomme ich denn jetzt etwas mehr durch den Wegfall vom Elterngeld?

beangato  11.02.2016, 22:17
@nickinrw

Ich denke schon.

Nachfragen, da ist dann ein Fehler unterlaufen. Passiert! Dann wird es halt nochmal neu berechnet ☺

MissRatlos1988  11.02.2016, 22:12

das weiß ich leider nicht, ob es komplett angerechnet wurde oder du einen Freibetrag hattest. ich denke aber mal dass du die 150,- ausgeglichen bekommst. sicher bin ich mir allerdings nicht. bei mir ist es schon so lange her

nickinrw 
Beitragsersteller
 11.02.2016, 21:54

Mach ich !

Aber wieviel mehr bekomm ich jetzt durch den Wegfall vom Elterngeld ?