Gegen eine Umbuchungsmitteilung (Finanzamt) Einspruch einlegen?
Ich habe eine Umbuchungsmitteilung erhalten (Steuererstattung wurde gegen Steuerschulden verrechnet). Nur sind die Steuerschulden längst bezahlt. Das Finanzamt sagt nun, sie prüfen das.
Aber wer weiß, wie lange das dauert. Weiß jemand, ob man gegen eine Umbuchungsmitteilung Einspruch einlegen muss, damit man in einer Frist bleibt? Einen Rechtsbehelf wie beim Bescheid gibt es ja leider bei der Umbuchungsmitteilung nicht.
2 Antworten
Ich habe eine Umbuchungsmitteilung erhalten (Steuererstattung wurde gegen Steuerschulden verrechnet).
Normal.
Nur sind die Steuerschulden längst bezahlt.
Sofern die Zahlung der angemahnten Steuerschulden unter Angabe von StNr resp. StID erfolgte, ist das eigentlich nicht möglich - es sei denn, die Zahlung erfolgte so spät, dass ihr die Umbuchung zuvorkam.
Das Finanzamt sagt nun, sie prüfen das.
Sic.
Aber wer weiß, wie lange das dauert.
I.d.R. etwa 7 - 14 Tage. Du kanst aber beim zuständigen FA eine Aufstellung der Steuerkonten anfordern.
Weiß jemand, ob man gegen eine Umbuchungsmitteilung Einspruch einlegen muss, damit man in einer Frist bleibt?
Da gibt es nichts einzureichen, weil die Umbuchung selbst nicht verfristet. Sollte sich nach Prüfung ergeben, dass nun eine Überzahlung vorliegt, wird der Überschuss erstattet.
So ist es.
Eine Umbuchungsmitteilung ist kein Bescheid.
Deswegen steht da auch keine Rechtsbehelfsbelehrung drauf, was zu r Folge hat, dass man dagegen keinen Einspruch einlegen kann.
Besten Dank. Also kann ich keine Frist versäumen, wenn ich jetzt warte?