Finanzamt erkennt Unterhalt für Studium nicht an?
Hallo zusammen!
Ich bin Student über 25. Daher können eigentlich meine Eltern wenn sie mir Geld überweisen, das von der Steuer absetzen, da ich kein Kindergeld mehr erhalte. Nun habe ich aber den Steuerbescheid meiner Eltern gelesen, und so wie ich das verstanden habe, wurde der Unterhalt nicht von der Steuer abgesetzt. Als Erklärung stand da, aufgrund der Einnahmen des Kindes.
Ich hatte im letzten Jahr aber gar nicht gearbeitet und hatte etwa 200 Einnahmen im Jahr aus Dividenden und Bausparverträgen und zusätzlich Wohngeld. Warum erkennt das Finanzamt das dann nicht an? Liegt das am Wohngeld? Wie kann man gegen diesen Bescheid vorgehen, kann man da Einspruch einlegen, sollte man sich an einen Steuerberater oder einen Anwalt wenden?
3 Antworten
Wenn Sie Ihren volljährigen Kindern finanziell helfen, etwa weil diese auswärts studieren, können Sie für 2019 Zahlungen bis zu 9 168 Euro als außergewöhnliche Belastung absetzen.
https://www.test.de/Unterhalt-So-setzen-Sie-Unterhaltszahlungen-von-der-Steuer-ab-5293366-0/
Im Jahr der Steuererklärung warst du bereits 25? Also es floss kein Kindergeld mehr?
Dem Steuerbescheid kann man natürlich widersprechen. Aber hier sind Fristen einzuhalten!
Aktuell:
Bis zu 9.408 Euro pro Jahr können Eltern steuerlich geltend machen, wenn sie Sohn oder Tochter mit Unterhaltszahlungen unterstützen. Als außergewöhnliche Belastung können sie diesen Betrag jedoch nur geltend machen, wenn sie weder Kindergeld beziehen noch den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Haben die Kinder bereits eigene Einkünfte, werden diese ab einer Summe von 624 Euro pro Jahr vom Unterhaltshöchstbetrag abgezogen. Dagegen erhöht der Betrag sich um die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung. Voraussetzung dafür ist, dass sie ebenfalls vom Unterhaltszahler übernommen werden und noch nicht als Sonderausgaben geltend gemacht wurden.
Hier findest du etwas Wissenswertes zum Einspruch (kein Widerspruch ;-) - Danke an Slothd3mon) und den Fristen:
? Was soll mir der Kommentar jetzt sagen?
Des Ding heist: Einspruch und nicht Widerspruch
Und wieso schreibst du erst in Hieroglyphen ;-)? Sag doch einfach wenn du was korrigieren möchtest und gut ist.
Und Danke für den Hinweis.
Und als juristischer Laie sei mir verziehen. Und für Alle die genauso doof sind wie ich, hier noch mal die Begriffserklärung:
https://www.widerreden.de/widerspruch-oder-einspruch-unterschiede/
das Falschbezeichnung schadet nicht ist so ein AO Spruch :D
AO? Du bleibst in Rätseln ;-).
Abgabenordnung da steht drinnen was steuerlich zulässig ist. Du bist doch Community Experte für recht :D
Der Titel wurde verliehen, gebeten habe ich nicht darum ;-).Im übrigen bedeutet er nicht, dass man gefälligst Alles zu 100% zu wissen hat. Und das Gebiet "Recht" ist eh zu umfassend, als dass es wohl auf der Welt irgendwen gibt, der sämtliche Fachgebiete abdecken kann. Aber schön, dass man mal drüber geredet hat. So beweist es doch, dass GF auch dazu dient Neues zu erfahren. Und dir gab es die Möglichkeit einen "Experten" vorzuführen. Sind wir doch Beide glücklich, gell?
Muss ja an meinem Expertentitel für Steuerrecht arbeiten :D
Es sei dir gegönnt ;-). Da mache ich dir keine Konkurrenz. Mein Thema ist da doch eher Unterhaltsrecht - als Laie, ohne Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit.
BAFÖG wird auch auf den Unterhaltsanspruch angerechnet, wie auch das Wohngeld usw.
Aber hier steht es umgekehrt, dass der Unterhalt beim Wohngeld angerechnet wird.Wohngeld: Unterhaltsleistungen werden berücksichtigt - Deutsche Anwaltauskunft
Vielleicht könnten sich deine Eltern an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden, denn Steuerberater und Anwälte können mehr Geld kosten als sie beim Finanzamt zurück fordern können.
Sie können auch selbst gegen den Bescheid Einspruch einlegen mit der Begründung, dass du keine Einkünfte hattest.
Falschbezeichnung schadet nicht :)