Vollstreckungsankündigung der ARGE benötige hilfe

8 Antworten

Also das mit der verjährung kann ich und muss ich verneinen! Erst nach 6 Jahren kannst du im entferntesten Sinne mal daran denken dass es verjährt ist aber nicht vorher! Versuche Widerspruch einzulegen!! Soweit du keine Mahnungen bekommen hast dürfen sie dir weder ein Vollstreckungsbescheid noch ein Mahnbescheid ausstellen! Ziel des ganzen ist es nämlich einen Titel über dich zu erwirken um evtl. Lohn zu pfänden etc. Kümmere dich möglichst schnell darum!!

neandertal2000  17.04.2012, 17:40

Mahnungen und Bescheide gelten als zugestellt wenn sie nicht von der Post zurückkommen. Ein Titel braucht nicht bei öffentlich rechtlichen Forderungen erwirkt werden, da die Zollverwaltung Vollstreckungsbehörde ist und sogar berechtigt ist ohne neuerliche Vollstreckungsankündigung den Lohn bzw. das Konto zu pfänden.

Wenn Du überhaupt nicht weißt, was das ist, solltest Du schnellstmöglich bei der ARGE nachfagen und das klären.

Verjährt es meines Wissens nach 4 Kalenderjahren. Aber Du hättest auf jeden Fall vorher einen Aufhebungsbescheid oder so etwas erhalten müssen. Ich würde entweder morgen Anrufen oder vorbeigehen und um Aufklärung bitten.

helmutgerke  11.04.2012, 22:07

Völlig korrekt -und zuvor ein Aufhebungs-/Erstattungsbescheid ins Haus flattert gibt es noch eine Anhörung gemäß § 24 SGB X

also wenn der zoll am zuge ist dann ist auf gut deutsch gesagt die kaxxe am dampfen. kennste die zollpolizeiautos die mit dem slogan "wir sind gegen schwarzarbeit"rumfahren?

helmutgerke  11.04.2012, 21:42

entschuldige aber was fasselst du denn da.

Lese doch bitte noch einmal die Frage.

Falls du sie nicht verstehst helfen wir dir gerne.

nichtwegenmir  11.04.2012, 21:45
@helmutgerke

na was iss es denn wenn ein aufstocker zu unrecht hart vier leistungen bezieht und wer ist in deutschland dafür zuständig hilf mir mal auf die sprünge

helmutgerke  11.04.2012, 22:03
@nichtwegenmir

dem Fragesteller liegt eine Rückforderung für den Zeitraum 4.6.2010 - 26.10.2010 vor.

Da auf Erinnerungen der Regionaldirektion/Zentrales Forderungsmanagement seitens des Fragestellers nicht reagiert wurde, erteilte die Behörde den Zoll den Auftrag mit der Vollstreckung.

Zu den vielfältigen Aufgaben des Zoll gehört u.a. Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts beizutreiben.

nichtwegenmir  11.04.2012, 22:16
@helmutgerke

ja ist mir alles als aufgeklärter bürger bekannt(der zoll kann wirklich "böse" sein)und als jemand der sich um seine sachen kümmert ,wollt ich das nur in erinnerung rufen.Tschuldigung...

geh zum sozialamt und klär das - hier geht das nicht !

helmutgerke  11.04.2012, 22:05

so viel Zeit muss sein - kennst du die gutefrage.net Richtlinien, respektive Punkt 3

dort steht folgendes: Wenn Du eine Antwort nicht weißt oder keinen Rat geben kannst, übe Dich bitte in Zurückhaltung. Bei gutefrage.net geht es um qualifizierte, hilfreiche Antworten und nicht darum, überall seine Meinung zu präsentieren.