Vollstreckungsankündigung der ARGE benötige hilfe
hallo @ all,
ich habe ein sehr großes Problem.
Heute kam ein Vollstreckungsankündigung vom Hauptzollamt und ich weiß gar nicht was ich machen soll, bzw kann.
Es handelt sich um einen ebscheid vom 21.02.2011 Bezeichnung der Forderung: Hartz4 zeitraum 4.6.2010 - 26.10.2010
Betrag 840,17 + Mahngebühren 4,75
Ich weiß rein gar nciht was das ist! beziehe seit 2010 Hart4, bzw Aufstockende leistung da ich teilzeitarbeite und halt einen geringen lohn habe.
Es hat mir damals auch keiner etwas gesagt oder so.
Meine fragen.
können die mir nach über 1 Jahr eine Vollstreckungsankündigung schicken, wenn Sie mich vorher nicht kontaktiert haben? Verjährt das nicht? Kann ich dagegen etwas machen, wenn ja was?
Ich habe definitiv Nie zuviel erhalten. Jedes mal wenn der bescheid neu kommt, muss ich jedes mal einspruch einlegen, da die ganzen letzten bescheide insgesamt 9 stück jedes mal falsch von den mitarbeitern berechnet wurden! Oder kann es sein, dass die anderen auch falsch berechnet wurden, die dieses nun alles überprüfen und wir deshalb alles zurück zahlen sollen? wir haben auch nie bescheid erhalten, wegen anchzahlung etc.
vielen dank für infos.
mfg
8 Antworten
Also das mit der verjährung kann ich und muss ich verneinen! Erst nach 6 Jahren kannst du im entferntesten Sinne mal daran denken dass es verjährt ist aber nicht vorher! Versuche Widerspruch einzulegen!! Soweit du keine Mahnungen bekommen hast dürfen sie dir weder ein Vollstreckungsbescheid noch ein Mahnbescheid ausstellen! Ziel des ganzen ist es nämlich einen Titel über dich zu erwirken um evtl. Lohn zu pfänden etc. Kümmere dich möglichst schnell darum!!
Mahnungen und Bescheide gelten als zugestellt wenn sie nicht von der Post zurückkommen. Ein Titel braucht nicht bei öffentlich rechtlichen Forderungen erwirkt werden, da die Zollverwaltung Vollstreckungsbehörde ist und sogar berechtigt ist ohne neuerliche Vollstreckungsankündigung den Lohn bzw. das Konto zu pfänden.
Wenn Du überhaupt nicht weißt, was das ist, solltest Du schnellstmöglich bei der ARGE nachfagen und das klären.
Verjährt es meines Wissens nach 4 Kalenderjahren. Aber Du hättest auf jeden Fall vorher einen Aufhebungsbescheid oder so etwas erhalten müssen. Ich würde entweder morgen Anrufen oder vorbeigehen und um Aufklärung bitten.
Völlig korrekt -und zuvor ein Aufhebungs-/Erstattungsbescheid ins Haus flattert gibt es noch eine Anhörung gemäß § 24 SGB X
also wenn der zoll am zuge ist dann ist auf gut deutsch gesagt die kaxxe am dampfen. kennste die zollpolizeiautos die mit dem slogan "wir sind gegen schwarzarbeit"rumfahren?
na was iss es denn wenn ein aufstocker zu unrecht hart vier leistungen bezieht und wer ist in deutschland dafür zuständig hilf mir mal auf die sprünge
dem Fragesteller liegt eine Rückforderung für den Zeitraum 4.6.2010 - 26.10.2010 vor.
Da auf Erinnerungen der Regionaldirektion/Zentrales Forderungsmanagement seitens des Fragestellers nicht reagiert wurde, erteilte die Behörde den Zoll den Auftrag mit der Vollstreckung.
Zu den vielfältigen Aufgaben des Zoll gehört u.a. Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts beizutreiben.
ja ist mir alles als aufgeklärter bürger bekannt(der zoll kann wirklich "böse" sein)und als jemand der sich um seine sachen kümmert ,wollt ich das nur in erinnerung rufen.Tschuldigung...
geh zum sozialamt und klär das - hier geht das nicht !
so viel Zeit muss sein - kennst du die gutefrage.net Richtlinien, respektive Punkt 3
dort steht folgendes: Wenn Du eine Antwort nicht weißt oder keinen Rat geben kannst, übe Dich bitte in Zurückhaltung. Bei gutefrage.net geht es um qualifizierte, hilfreiche Antworten und nicht darum, überall seine Meinung zu präsentieren.
entschuldige aber was fasselst du denn da.
Lese doch bitte noch einmal die Frage.
Falls du sie nicht verstehst helfen wir dir gerne.